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ᐅ Wengerter Bau Erfahrungen und Preise - Informationen zum Unternehmen


Erstellt am: 20.11.14 22:18

Phil0224.06.15 18:21
Kann die Darstellung von Chupi zu 100% bestätigen, war bei uns genauso!
datnet24.06.15 20:57
Wir bekommen langsam die Gänsehaut, ich werde mal immer öfter am Baustelle präsent zu sein und selber an der Qualität zu achten.

Ich bitte den Qualität Management von Wengerter Bau GmbH (Falls eine gibt) die oben eingegebene
Mängeln bei unsere Objekt „Riedstadt-Goddelau“ zu vermeiden. Wir werden die Mängel streng unter der Lupe nehmen.
Chupi24.06.15 21:55
Hallo Datnet,

kein Grund, um Panik zu bekommen, aber eben Augen auf und alles gut dokumentieren.
Weisungsbefugnis habt Ihr den Handwerkern gegenüber ohnehin nicht.
Und bis ein Gefahrenübergang, sprich die Übergabe des Hauses stattgefunden hat, auch keinen tatsächliche Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn das Haus übergeben ist, dann könnt ihr Nachbesserung verlangen, sofern Mängel bestehen.

Aber, ihr solltet euch darauf einstellen, dass vor dem Streichen/Tapezieren und Bodenlegen noch einiges an Arbeiten zu machen sein wird.

Gruß
f-pNo25.06.15 10:38
datnet schrieb:
..., ich werde mal immer öfter am Baustelle präsent zu sein und selber an der Qualität zu achten.

Ich bitte den Qualität Management von Wengerter Bau GmbH (Falls eine gibt) die oben eingegebene
Mängeln bei unsere Objekt „Riedstadt-Goddelau“ zu vermeiden. Wir werden die Mängel streng unter der Lupe nehmen.

naja - erst mal müsst Ihr die potenziellen Mängel als solche auch erkennen (für einen Laien nicht immer so einfach).
Deshalb empfiehlt sich ja immer das Geld für eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen in die Hand zu nehmen.

Chupi schrieb:

kein Grund, um Panik zu bekommen, aber eben Augen auf und alles gut dokumentieren.
Weisungsbefugnis habt Ihr den Handwerkern gegenüber ohnehin nicht.
Und bis ein Gefahrenübergang, sprich die Übergabe des Hauses stattgefunden hat, auch keinen tatsächliche Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn das Haus übergeben ist, dann könnt ihr Nachbesserung verlangen, sofern Mängel bestehen.

Wobei - je nach Unternehmen - die ausführende Firma sicherlich nicht undankbar sein sollte, wenn ein erkannter Mangel zeitnah gemeldet wird und direkt behoben werden kann. Dies erspart der Firma ggf. erneute Anreise, zusätzliche Planung und nicht zu vergessen ggf. den Mehraufwand bei der Behebung sowie die evtl. Zerstörung/Behebung von Arbeiten nachfolgender Gewerke.
Allerdings kenne ich Wengert (außer hier vom Thread) nicht - kann somit nicht einschätzen, wie diese reagieren.
Chupi25.06.15 12:31
Hallo f-pNo,

prinzipiell gebe ich Dir Recht, was eine zeitnahe Meldung von Mängeln angeht.
Da wir genauso gedacht haben, haben wir dies auch getan und Mängel (mit Sachverständigen ermittelt) umgehend angezeigt. Resultat, die Mängel bestanden ca. 7 Monate und nach mehrmaligem Hinweis (auch vom TÜV-Controlling) fort, obwohl die Gewerke zum Zeitpunkt der Meldung noch zu Gange waren. Einige Mängel werden erst gar nicht behoben, da scheinbar die Verhältnismäßigkeit zwischen Behebung durch komplette Erneuerung der Arbeiten und Minderung durch Bauherr nicht gegeben ist.
Dies würde nämlich bei einigen Mängeln bedeuten, dass z.B. ganze Gipsdielenwände komplett abgerissen und neu aufgebaut werden müssten. Ähnliches gilt für die nicht vollständigen Eckprofile an den bereits verputzten Fenstern. Daher kann man offensichtlich nur warten, bis der Gefahrenübergang stattgefunden hat und dann Nachbesserung verlangen. Wird dies nicht erfüllt, kommt die Minderung bzw. der Einbehalt.

Da das Thema Kommunikation bei Wengerter nicht gut ist, kann ich aus Erfahrung nur sagen, dass bei Mängelmeldungen meist gar nicht erst reagiert wird.

Gruß
f-pNo25.06.15 16:08
Chupi schrieb:

Da das Thema Kommunikation bei Wengerter nicht gut ist, kann ich aus Erfahrung nur sagen, dass bei Mängelmeldungen meist gar nicht erst reagiert wird.

Dies habe ich hier auch schon gelesen .
Daher hatte ich die eigentlich generell stimmende Aussage zum Thema "Mängelbehebung" mit der Bemerkung, dass ich Wengert nicht kenne auch etwas relativiert (habe ehrlich gesagt sogar eine derartige Antwort befürchtet).
wengertermängelnachbesserungsachverständigenminderung