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ᐅ Was wann beim Hausbau?


Erstellt am: 08.10.2014 09:52

Masipulami 08.10.2014 10:45
Basti2709 schrieb:
Dann ist das wohl der nächste Schritt nach der Baugenehmigung
Nein, das sollte imo noch vor deinem Schritt 6 geschehen.

Was z.B. wenn festgestellt wird, dass ihr sehr hohes Grundwasser habt und dadurch evtl. nicht mit Keller bauen könnt. Bei deiner Reihenfolge müsste die Planung dann im schlimmsten Fall wieder über den Haufen geworfen werden und ein neuer Bauantrag gestellt werden.

Bauexperte 08.10.2014 11:04
Hallo,
Basti2709 schrieb:

Warum rätst du zu einem externen Bauleiter?
Ich halte grundsätzlich nichts von Bauchläden, egal in welchem Lebensbereich. Damit bin ich, bisher jedenfalls, immer gut gefahren.

Bei einem üblichen Bauvorhaben - beauftragt über einen GU/GÜ - kontrolliert der Bauunternehmer sich selbst "nur" im Fall des Rohbaus; darüber hinaus werden die weiteren Gewerke in aller Regel an Subunternehmer vergeben. Wird Deine Planerin auch als Bauleiterin beauftragt, kontrolliert Sie nicht nur die Ausschreibung (kann sie auch - unbemerkt durch Dich - beeinflussen), sondern auch alle Ausführungsgewerke. Ist unter den Handwerkern auch nur ein Betrieb, mit welchem sie häufig und gerne zusammenarbeitet, ist der Mauschelei Tür & Tor geöffnet. Das muß nicht so kommen, kann aber ...
Basti2709 schrieb:

Und auch wenn die Planerin dafür verantwortlich ist, beruhigt es dennoch mein Gewissen, nicht ganz blauäugig an die Sache ranzugehen.
Das verstehe ich; ein gewisses Maß an Informiertheit schadet nie. Andererseits beruht der Bau eines Einfamilienhaus zu einem großen Teil auf Vertrauen; unter diesem Aspekt hast Du Dir sicher auch die Planerin ausgesucht. Sie sollte ergo dafür sorgen (können), Dir das nötige Maß an Verständnis verständlich zu komunzieren

Grüße, Bauexperte

Basti2709 08.10.2014 11:30
Masipulami schrieb:
Nein, das sollte imo noch vor deinem Schritt 6 geschehen.

Was z.B. wenn festgestellt wird, dass ihr sehr hohes Grundwasser habt und dadurch evtl. nicht mit Keller bauen könnt. Bei deiner Reihenfolge müsste die Planung dann im schlimmsten Fall wieder über den Haufen geworfen werden und ein neuer Bauantrag gestellt werden.

Das ist ein guter Einwand.

Und genau solche Dinge meine ich, um im Vorfeld Fehler zu vermeiden. Obwohl es in unserem Fall nicht zutreffen wird, da wir ohne Keller bauen wollen (was ich bisher noch nicht erwähnt hatte).

01. Grundstück suchen - erledigt
02. Eigene Vorstellung vom Haus - erledigt
03. Bebaubarkeit prüfen - erledigt
04. Grundstück erwerben - fast erledigt
05. Planerin aussuchen - erledigt
06. Bodengutachten erstellen lassen - offen
07. Grundriss von Planerin entwerfen lassen - offen
08. Antrag für Baugenehmigung stellen - offen
09. Einmessung der Bodenplatte ???
10. ???

Basti2709 08.10.2014 12:06
Bauexperte schrieb:
Hallo,

Bei einem üblichen Bauvorhaben - beauftragt über einen GU/GÜ - kontrolliert der Bauunternehmer sich selbst "nur" im Fall des Rohbaus; darüber hinaus werden die weiteren Gewerke in aller Regel an Subunternehmer vergeben.

Deine Begründung ist für mich einleuchtend.

Einen GU/GÜ wollten wir eigentlich nicht beauftragen, da wir einiges an Eigenleistungen erbringen möchten und nicht Schlüsselfertig bauen. Der Grundstücksmakler wollte uns schon mit zu sich und seiner Schwägerin (Leiterin einer der größten Baufirmen in der Umgebung) ins Boot holen. Eigenleistungen seien kein Problem betonte er immer wieder...wo bei wir aber schon anderes gehört hatten. In jenem Fall war die von dem GU/GÜ beauftragte Firma extrem teuer, der Bauherr wollte eine andere, alles wieder kein Problem. Aber als diese "neue" Firma auf der Baustelle ihre Arbeit verrichtete, ging das "gezicke" der anderen Subunternehmer gegen den "neuen" los....alles schlecht gemacht, deswegen können sie ihre Arbeit nicht weiter ausführen usw. = Stillstand auf der Baustelle.

Im Endeffekt hieß es: nehme die Firma die ich vorschlage, wenn nicht bekommst du eben Probleme...auch hier Gemauschel. War leider kein Einzelfall.

Und wir kennen auch schon so ziemlich alle Firmen/Beteiligten, an denen wir die Aufträge vergeben wollen:

Onkel mit Zimmerei und Sägewerk = Dachstuhl

Bekannten mit Dachdeckerfirma = Dacheindeckung

Cousin welcher Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist = Verlegung Fußbodenheizung + Einbau + Kauf Erdwärmepumpe sowie Einbau der Sanitären Anlagen

Cousin welcher gelernter Maler und Lackierer ist = Maler- & Tapezierarbeiten

Vater Zimmermann (40 Jahre Berufserfahrung) + ich selbst (auch nicht ganz unbegabt) = Fussbodenverlegearbeiten und Kleinigkeiten

Einen Elektriker aus dem Dorf wo ich herkomme, bekomme ich auch noch "günstig" ran.

Was würdest du machen, wenn du so viele kostengünstigere Alternativen hättest? (und das sind sie wirklich, habe mich letztes Jahr beim Ausbau des Dachgeschosses meines Bruder überzeugen können - Kostenersparnis war schon enorm zum Vergleich der abgefragten anderen Firmen).

Bauexperte 08.10.2014 12:17
Hallo,
Basti2709 schrieb:

Was würdest du machen, wenn du so viele kostengünstigere Alternativen hättest?
Ich baue Dein Haus nicht 😉

Nein, im Ernst - Du mußt das für Dich selbst entscheiden. Was Du bei Allem aber immer bedenken mußt: hält das Verwandtschaftsverhältnis/der gute Freund einer Belastung (Mängelbeseitigung - Kontrolle durch externen Sachverstand) stand? Das wird so sicher kommen, wie das Amen in der Kirche! Können diese Freunde/die Verwandtschaft den Bau kontinuierlich hochziehen, ausbauen?

Woran Du in 1. Linie sparen wirst, ist der Stundenlohn und wohl dadurch ist der Einbau höherwertiger Ausstattungsdetails möglich; versichern mußt Du alle so oder so über die BG. Geld sparen ist immer gut - hier liegt imho eine Güterabwegung vor, welche nur Du ganz alleine für Dich entscheiden kannst. Und wenn Du diesem Ablauf zustimmst, dann ganz sicher "nur" unter Begleitung externem Sachverstand 😉

Grüße, Bauexperte

Wastl 08.10.2014 16:27
Irgendwo muss die Finanzierung noch rein?
planerinkellersubunternehmergrundstückeigenleistungenbaustellemalersachverstand