Wahl des richtigen Bauverfahrens in Neubaugebiet

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B

bewobau

Danke euch allen schon mal für das Feedback!

Bei uns im Neubaugebiet haben einige Bauherren übrigens über 1 Jahr auf Ihren roten Punkt gewartet! Daher wäre Kenntnisgabe für uns einfach besser planbar und natürlich deutlich schneller.
 
11ant

11ant

Der Bebauungsplan ist sehr detailliert, und wir halten uns in allen Punkten daran
Sagt wer: ein erfahrener Architekt oder ein Fachanwalt für Baurecht?
Das ist schon eine sehr vollmundige Aussage (für Laien ?).
Wir kennen Eure Planung nicht. So läßt sich für uns auch nicht beurteilen, wo es Knackpunkte geben könnte. Rechtsauffassungsverschiedenheiten wachsen an manchen Bäumen in Lichtgeschwindigkeit, das kann schnell ins Auge gehen. Welches Festpreisversprechen drängt Euch denn zur Eile ?

Mein bisheriger Eindruck von Euch ist, Ihr seid typische GU-Kunden (mitsamt gutem Glauben an die Qualität der Inklusivplaner für die "notwendigen Architektenleistungen"). Ein GU, der schon mit Dollarzeichen in den Augen mit den Hufen scharrt, ist mit der Haltung "null Problemo" schnell dabei. Ob Lucky das wohl auch so sieht?
 
wiltshire

wiltshire

Daher sollte es doch haftbar sein sollte es dann doch anders bauen?
Du hast offenbar das Talent an der Essenz einer Antwort vorbei zu lesen. Daher ganz noch einmal ganz kurz:
Verlasse Dich grundsätzlich und unabhängig von der gewählten Variante beim Hausbau nicht auf deinen Rechtsanspruch.

Wenn die einfachste Variante (3) geht, dann nehmen.
 
11ant

11ant

Verlasse Dich grundsätzlich und unabhängig von der gewählten Variante beim Hausbau nicht auf deinen Rechtsanspruch.
Welchen Rechtsanspruch ? - ich sehe hier keinen !
Einen Rechtsanspruch gibt es gegen den freien Architekten (für den Bauherrn, der ihn selbst beauftragt hat) auf einen genehmigungsfähigen Entwurf. Ein GU ist regelmäßig (z.B. als Maurermeister) für ein Einfamilienhaus selbst vorlageberechtigt, wird jedoch rechtlich nicht als Architekt (und auch ohne für einen solchen vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung) tätig. Fazit: wenn das Bauamt das nicht bebauungsplankonforme Haus worst Case abreißen läßt, geht der Bauherr mit seinen Regreßträumen baden. Übrigens auch gegen einen freien Architekten, den der GU statt des Bauherrn beauftragt hat. Meist erbringt der GU die "notwendigen Architektenleistungen" selbst, bzw. der typische "Stempelaugust" ist zwar Architekt, aber senil.
 
B

bewobau

Sagt wer: ein erfahrener Architekt oder ein Fachanwalt für Baurecht?
Das ist schon eine sehr vollmundige Aussage (für Laien ?).
Wir kennen Eure Planung nicht. So läßt sich für uns auch nicht beurteilen, wo es Knackpunkte geben könnte. Rechtsauffassungsverschiedenheiten wachsen an manchen Bäumen in Lichtgeschwindigkeit, das kann schnell ins Auge gehen. Welches Festpreisversprechen drängt Euch denn zur Eile ?

Mein bisheriger Eindruck von Euch ist, Ihr seid typische GU-Kunden (mitsamt gutem Glauben an die Qualität der Inklusivplaner für die "notwendigen Architektenleistungen"). Ein GU, der schon mit Dollarzeichen in den Augen mit den Hufen scharrt, ist mit der Haltung "null Problemo" schnell dabei. Ob Lucky das wohl auch so sieht?
Das sagt der Architekt des Bauunternehmens. Da muss ich mich ja zwangsläufig drauf verlassen.

Wieso drängen? uns drängt niemand. Das Bauunternehmen baut meist klassisch mit Bauantrag. Aber wir möchten eben so wenig Zeit wie nötig verschwenden und zeitnah mit dem Bau beginnen.

Leider hilft uns deine Aussage bei der Entscheidung auch nicht wirklich weiter.
 
B

bewobau

Du hast offenbar das Talent an der Essenz einer Antwort vorbei zu lesen. Daher ganz noch einmal ganz kurz:
Verlasse Dich grundsätzlich und unabhängig von der gewählten Variante beim Hausbau nicht auf deinen Rechtsanspruch.

Wenn die einfachste Variante (3) geht, dann nehmen.
Da hilft dann nur mit einem fähigen / erfahrenen Anbieter zu bauen um etwaige Rechtsansprüche im voraus zu vermeiden.

Denke es wird die (3) insofern das Bauunternehmen da mitmacht.
 
Zuletzt aktualisiert 09.08.2025
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