Sagt wer: ein erfahrener Architekt oder ein Fachanwalt für Baurecht?Der Bebauungsplan ist sehr detailliert, und wir halten uns in allen Punkten daran
Du hast offenbar das Talent an der Essenz einer Antwort vorbei zu lesen. Daher ganz noch einmal ganz kurz:Daher sollte es doch haftbar sein sollte es dann doch anders bauen?
Welchen Rechtsanspruch ? - ich sehe hier keinen !Verlasse Dich grundsätzlich und unabhängig von der gewählten Variante beim Hausbau nicht auf deinen Rechtsanspruch.
Das sagt der Architekt des Bauunternehmens. Da muss ich mich ja zwangsläufig drauf verlassen.Sagt wer: ein erfahrener Architekt oder ein Fachanwalt für Baurecht?
Das ist schon eine sehr vollmundige Aussage (für Laien ?).
Wir kennen Eure Planung nicht. So läßt sich für uns auch nicht beurteilen, wo es Knackpunkte geben könnte. Rechtsauffassungsverschiedenheiten wachsen an manchen Bäumen in Lichtgeschwindigkeit, das kann schnell ins Auge gehen. Welches Festpreisversprechen drängt Euch denn zur Eile ?
Mein bisheriger Eindruck von Euch ist, Ihr seid typische GU-Kunden (mitsamt gutem Glauben an die Qualität der Inklusivplaner für die "notwendigen Architektenleistungen"). Ein GU, der schon mit Dollarzeichen in den Augen mit den Hufen scharrt, ist mit der Haltung "null Problemo" schnell dabei. Ob Lucky das wohl auch so sieht?
Da hilft dann nur mit einem fähigen / erfahrenen Anbieter zu bauen um etwaige Rechtsansprüche im voraus zu vermeiden.Du hast offenbar das Talent an der Essenz einer Antwort vorbei zu lesen. Daher ganz noch einmal ganz kurz:
Verlasse Dich grundsätzlich und unabhängig von der gewählten Variante beim Hausbau nicht auf deinen Rechtsanspruch.
Wenn die einfachste Variante (3) geht, dann nehmen.