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Fuchur
Das ist Fördervoraussetzung.Das setzt doch voraus, dass ich einen Wärmemengenzähler habe, oder? Den hat doch auch nicht jeder installiert.
Das ist Fördervoraussetzung.Das setzt doch voraus, dass ich einen Wärmemengenzähler habe, oder? Den hat doch auch nicht jeder installiert.
Nur die gelisteten sind förderfähig.Habt ihr, die eine Bewilligung bekommen haben, immer eine von dieser Liste?
Das ist dann egal. Nun kann man sagen, dann ist ja auch die Forderung nach einem Wärmemengenzähler Blödsinn. Der Gedanke ist allerdings, dass man eine möglichst effiziente Anlage bauen lassen soll und schlechte Leistungswerte bemerkt und korrigiert werden können. Deshalb auch die Pflicht für eine fachliche Überprüfung nach 1 Jahr (die Beauftragung musst du übrigens jetzt schon nachweisen, entweder als extra Vertrag oder ausrücklich ausgewiesener Bestandteil des Installationspakets).Aber was passiert denn konkret, wenn die Jahresarbeitszahl nach einem Jahr beispielsweise nur 2,1 ergibt? Erhält man dann die Förderung nicht?