ᐅ Wärmepumpe und BAFA - Was stimmt und was nicht?
Erstellt am: 20.05.20 23:14
Fuchur24.05.20 21:04
Wenn du die Auszahlung der Förderung beantragst musst du einen Nachweis vorlegen, dass der Wärmepumpencheck nach 1 Jahr Betrieb beauftragt wurde. Das kann Bestandteil des Lieferauftrages sein, muss dann aber extra im Auftrag oder Rechnung ausgewiesen sein. Alternativ ein gesonderter Wartungsvertrag.