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ᐅ Wärmepumpe und BAFA - Was stimmt und was nicht?


Erstellt am: 20.05.20 23:14

Fuchur24.05.20 15:02
Brainstorming schrieb:

Das setzt doch voraus, dass ich einen Wärmemengenzähler habe, oder? Den hat doch auch nicht jeder installiert.
Das ist Fördervoraussetzung.
Fuchur24.05.20 15:03
hausnrplus25 schrieb:

Habt ihr, die eine Bewilligung bekommen haben, immer eine von dieser Liste?
Nur die gelisteten sind förderfähig.
Brainstorming24.05.20 15:23
Wir werden einen Zeeh-Multifunktionsspeicher mit Mitsubishi Wärmepumpe verbauen. Diese Kombination ist gelistet. So wie ich meinen Kältetechniker verstanden habe, ist dabei kein Wärmemengenzähler verbaut, weil dies aufgrund des Aufbaus des Systems auch gar nicht so einfach wäre. Höre hier aber noch mal nach. Wenn ein Wärmemengenzähler zwingend für die Förderung erforderlich ist, müssen wir den irgendwie noch einplanen.
Aber was passiert denn konkret, wenn die Jahresarbeitszahl nach einem Jahr beispielsweise nur 2,1 ergibt? Erhält man dann die Förderung nicht?
Fuchur24.05.20 16:42
Brainstorming schrieb:

Aber was passiert denn konkret, wenn die Jahresarbeitszahl nach einem Jahr beispielsweise nur 2,1 ergibt? Erhält man dann die Förderung nicht?
Das ist dann egal. Nun kann man sagen, dann ist ja auch die Forderung nach einem Wärmemengenzähler Blödsinn. Der Gedanke ist allerdings, dass man eine möglichst effiziente Anlage bauen lassen soll und schlechte Leistungswerte bemerkt und korrigiert werden können. Deshalb auch die Pflicht für eine fachliche Überprüfung nach 1 Jahr (die Beauftragung musst du übrigens jetzt schon nachweisen, entweder als extra Vertrag oder ausrücklich ausgewiesener Bestandteil des Installationspakets).
Brainstorming24.05.20 20:04
Wo muss ich die Beauftragung nachweisen? Die wurde bei mir bis jetzt noch nicht verlangt und ist glaube ich bisher auch noch gar in dem Vertrag mit meinem Kältetechniker drin.
Tarnari24.05.20 20:14
Naja, du musst nach Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Umsetzung mittels Rechnungen nachweisen.
Moment Edit: nicht, das ich Blödsinn sage. Die Beauftragung für die Überprüfung nach einem Jahr muss jetzt erfolgen und nachgewiesen werden?
wärmemengenzählerbeauftragungkältetechnikerförderungvertrag