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ᐅ Vorläufige Insolvenz des Bauträgers - Was tun ?


Erstellt am: 05.05.17 06:50

77.willo 05.05.17 17:03
Bei Bauträgern ist man durch den gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungsplan recht gut abgesichert. In unserem Fall war dadurch das Risiko bis zum Ende auf Seiten des Bauträgers, da das Grundstück fast so teuer war wie das Haus und wir die 50% des Gesamtpreises erst mit der Schlussrate überschritten haben.

frank_gayer 05.05.17 18:20
PhiTh schrieb:

Weiter die Frage, wer ist zukünftig dein Vertragspartner?
Wir werden mit dem neuen Hausbauer einen neuen Vertrag zu gleichen Konditionen abschließen. Der zukünftige Hausbauer hätte für unseren aktuellen Hausbauer sowieso das Haus für uns als Sub-Unternehmer gebaut
Wer ist für eventuelle Mängel verantwortlich, Gewährleistung? Wenn der neue GÜ als eine Art Subunternehmen des insolventen Unternehmens fungiert und du die Rechnung vom Insolvenzverwalter bekommst, kann das unter Umständen in späteren Gewährleisungsfragen schwierig werden.
Nein das ist ja nicht so

kaho674 05.05.17 18:23
frank_gayer schrieb:
Wir werden mit dem neuen Hausbauer einen neuen Vertrag zu gleichen Konditionen abschließen. Der zukünftige Hausbauer hätte für unseren aktuellen Hausbauer sowieso das Haus für uns als Sub-Unternehmer gebaut
Ja, schon klar. Aber der wird die 15% nicht umsonst abarbeiten. Denn das Geld ist ja bei dem insolventen Bauunternehmen versickert.

frank_gayer 05.05.17 18:24
Musketier schrieb:
Welche Ansprüche sollen denn angemeldet werden?
Noch gar keine da es noch kein Schreiben des Insolvenzverwalters gibt und der Anwalt für Baurecht den ich kontaktiert habe, dann noch nichts machen kann.

Das zu viel gezahlte Geld ist in der Insolvenz-Masse und die Restleistung wird nicht mehr ausgeführt.
Wie kannst Du das beurteilen ? Alle Leistungen die bis zum Kellerbau erbracht werden müssen, sind abgeleistet bzw. werden aktuell noch abgeleitet und für den Keller haben wir noch nicht angezahlt also ist nach dieser Rechnung noch kein Geld verloren. Es sei denn die Leistungen, wie z.B. Fertigstellen des Werkplans werden doch nicht mehr erbracht aber nach Eurer Rechnung sind diese Arbeiten ja eh nur 3-5 % der Summe also würden wir
auch nur ca. 12000 € Max. verlieren.
Die ganzen Aussagen beziehen sich nur auf einen Werkvertrag, wobei die Frage immer noch nicht beantwortet wurde, ob es sich tatsächlich um einen Werkvertrag oder wie eingangs erwähnt um einen Bauträgervertrag handelt.
Es handelt sich um einen Werkvertrag.

frank_gayer 05.05.17 18:26
kaho674 schrieb:
Ja, schon klar. Aber der wird die 15% nicht umsonst abarbeiten. Denn das Geld ist ja bei dem insolventen Bauunternehmen versickert.
Siehe mein Post von eben. Die nächste Anzahlung wäre für den Keller also haben wir alle Leistungen dafür erhalten ob die Summe zu hoch war ist ein anderes Thema aber das ändert ja die Endsumme deswegen nicht.

kaho674 05.05.17 18:28
Das klingt so wirr und unkonkret. Welche Leistungen? Ich denke, die haben noch gar nicht angefangen? Die Frage ist doch, was ist was wert? Wenn die noch keinen Stein gelegt haben, sind 67 T einfach viel zu viel. Auch wenn im Vertrag steht, dass die Summe zu diesem Zeitpunkt fällig wäre, steht der Summe doch kein Wert gegenüber.
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