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ᐅ Vorläufige Insolvenz des Bauträgers - Was tun ?


Erstellt am: 05.05.17 06:50

Caspar2020 05.05.17 20:58
#37
frank_gayer schrieb:
Wie die 10 % zustande kommen, würde ich aber gerne wissen

Wie gesagt. Die Planung ist eigentlich nur ca. 5% Wert; und auch noch nicht mal vollständig.

Es fehlt ja bestimmt noch die Ausführungspläne einzelner Gewerke, Bauleitung, Abnahme, Prüfung der Rechnungen der Handwerker, Ausschreibungen.

Dann kommen noch dazu Sachverständigenkosten (schließlich muss ja einer der erbrachten Leistungen schätzen), damit man sein Los (bzw. die Forderung) in das Insolvenzverfahren werfen kann, sowie Anwaltskosten...

Zudem wird eigentlich jeder der das fortführt sich ja quasi die "Einarbeitung" auch sich noch bezahlen lassen (entweder am Anfang transparent, oder hinten raus). Die nehmen ja nicht unbesehen ein halbfertige Planung.

Was immer noch offen lässt, wer eigentlich die weitere Planung bzw. den Architekten mimen wird, bzw. auch für die bist jetzt erstellte gerade stehen wird (also, das Statik etc, auch wirklich i.O. ist). Den im Fall des Falles insolventen kannst ja schlecht in Regress in nehmen im Fall des Falles.

Normalerweise ist ja dein fast insolventer GÜ, der das machen würde und ja nur die Bauleistung an ein subi weiterreicht, der sich mit Rohbau Erstellung auskennt. Und das sind ja eher "Kerle" vom Bau; weniger Planer/Architekten.

Nicht das du vom Hölzchen auf Stöckchen kommst.
Nordlys 05.05.17 21:57
#38
Freunde des gepflegten Bautalks, macht ihn nu nicht wild. Ob Elend, halbes Elend, blaues Auge oder Glückgehabt, es wird sich offenbaren. Ich hoffe Letzteres. Karsten
Payday 06.05.17 09:34
#39
der Zahlungsplan ist wirklich merkwürdig, ist aber nun zu spät (der Zahlungsplan sieht insgesamt wirklich sehr abenteuerlich aus).
letzten Endes bleibt einen nur der weg zum Fachanwalt und keinesfalls noch irgendeinen Euro an die alte Firma zu überweisen.
das Geld was bereits überwiesen wurde ist natürlich weg. eine Firma meldet ja nicht Insolvenz an, weil sie noch Geld hat, um es dir wieder zurückzugeben. das einzige was noch möglich wäre, wenn die Arbeit für die 15% auch erledigt werden (oder wurden, so wie es ja theoretisch auch gewollt ist mit diesen Rechnungen).
Knallkörper 06.05.17 10:25
#40
Payday schrieb:
das einzige was noch möglich wäre, wenn die Arbeit für die 15% auch erledigt werden (oder wurden, so wie es ja theoretisch auch gewollt ist mit diesen Rechnungen).

Problem ist, dass der GU für die 15% gar nichts zu arbeiten hat. Das ist nur Planung, und zwar ohne Detailplanung. Der restliche ZP ist ja auch grenzwertig kriminell. Demnach sind vor Dacheindeckung zu zahlen:

-die 15% von angenommen 350k Hauspreise = 52.5k
-die 70% von von angenommen 400k Endpreis nach Bemusterung abzgl.. 52.5k = 243.25k
-also insgesamt 74% für einen unfertigen Rohbau

Man sieht, dass der GU dringend Geld brauchte.
frank_gayer 06.05.17 17:18
#41
Knallkörper schrieb:
P
-die 15% von angenommen 350k Hauspreise = 52.5k
-die 70% von von angenommen 400k Endpreis nach Bemusterung abzgl.. 52.5k = 243.25k
-also insgesamt 74% für einen unfertigen Rohbau
Das stimmt doch so gar nicht und steht so auch nicht in meinen hochgeladenen Ausschnitten.

15 % der Haussumme für alle Arbeiten bis zum Start des Hausbaus
10 % aus der Restsumme für die Bodenplatte
10 % aus der Restsumme für Keller
50 % aus der Restsumme für Rohbau ohne Dach

Mag sein, dass Du mit unfertig meinst dass bei den 75 % das Dach noch fehlt aber was ich nicht habe, muss ich ja auch nicht bezahlen und ob die Restsumme die noch offen wäre für ein Dach bzw. Innenausbau reichen würde, das kann ich nicht beurteilen
Caspar2020 06.05.17 18:18
#42
frank_gayer schrieb:
Mag sein, dass Du mit unfertig meinst dass bei den 75 % das Dach noch fehlt aber was ich nicht habe, muss ich ja auch nicht bezahlen

Genauso so steht das da. Du hättest 75% bezahlt und hast nur nen Rohbau ohne Dacheindeckung.

Fair für alle wäre 40% Rohbau fertig; bzw. 48/50% nach Dacheindeckung
dacheindeckungrohbaurestsummearchitektenzahlungsplan