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ᐅ Vorläufige Insolvenz des Bauträgers - Was tun ?


Erstellt am: 05.05.17 06:50

Nordlys 05.05.17 09:31
10%-12% der Bausumme ungefähr ist der Wert von Planung, Bauantragseinreichung, Statik, Wärmeberechnung, Ausführungspläne einzelner Gewerke, Bauleitung, Abnahme, Prüfung der Rechnungen der Handwerker, Ausschreibungen.

Caspar2020 05.05.17 09:43
Nordlys schrieb:
10%-12% der Bausumme ungefähr ist der Wert von Planung, Bauantragseinreichung, Statik, Wärmeberechnung, Ausführungspläne einzelner Gewerke, Bauleitung, Abnahme, Prüfung der Rechnungen der Handwerker, Ausschreibungen.

Genau. Und das über die gesamte Bauphase. Die Planung vor Beginn der eigentlichen Arbeiten ist in einem fairen Zahlungsplan nur 5%.

Tego12 05.05.17 10:18
Wieder typischer Fall von Angst vorm Anwalt, da dieses ja zusätzlich Geld kostet.... aber wie alle hier schon gesagt haben, das ist am falschen Ende gespart!

Holt euch auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung, ihr könnt sonst nur verlieren! 15% ohne irgendwas gebaut zu haben... wow ist mal ne Ansage. Wir haben vor dem ersten Spatentisch ~3-4% bezahlt (GU).

Nordlys 05.05.17 10:19
Und wir die erste Rechnung, 10% plus Mehrleistung Erdarbeiten nach Erstellung der Bodenplatte. Baugenehmigung und Gebühr beim Versorger direkt an jene.

Bieber0815 05.05.17 11:27
Ihr braucht anwaltliche Beratung, weil
- ihr nicht vollends verstanden habt, was für einen Vertrag ihr unterschrieben habt,
- euer Vertragspartner insolvent zu gehen droht,
- ihr den Werkvertrag kündigen wollt.
Bitte geht unbedingt zu einem Fachanwalt für Baurecht! Macht noch heute einen Termin, bringt den Vertrag vorbei, lasst euch dann beraten, was ihr eigentlich unterschrieben habt und eruiert die Kündigungsmöglichkeiten.

Die Kosten dafür werden bei ca. 300 Euro +/- 50 % liegen.

frank_gayer 05.05.17 12:26
Hallo,

wer sagt denn dass ich Angst vor einem Anwalt habe bzw. das Geld nicht ausgeben will ? Was sind denn 300 € bei einer Bausamme von 450.000 € ?

Ich habe einen Anwalt für Baurecht bereits kontaktiert und dieser hat mir ganz klar gesagt, dass er ohne ein offizielles Scheiben des Insolvenzverwalters nichts machen kann was sinnvoll ist.

Kündigungsmöglichkeit besteht sofern der Insolvenzverwalter keine Vermittlung unseres Vertrags bewirkt bzw. der GU insolvent geht also könnten wir nach Erhalt des offiziellen Schreibens sofort kündigen.

Soll ich dann einen Anwalt für Insolvenzrecht kontaktieren, Eurer Meinung nach ?
anwaltvertraginsolventbaurecht