W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Vorläufige Insolvenz des Bauträgers - Was tun ?


Erstellt am: 05.05.17 06:50

frank_gayer 05.05.17 12:29
Nordlys schrieb:
10%-12% der Bausumme ungefähr ist der Wert von Planung, Bauantragseinreichung, Statik, Wärmeberechnung, Ausführungspläne einzelner Gewerke, Bauleitung, Abnahme, Prüfung der Rechnungen der Handwerker, Ausschreibungen.
OK, dann liegen wir mit 15 % etwas darüber und es ist ja alles inkludiert bis zum Baubeginn

PhiTh 05.05.17 12:43
Sehr schwieriger Fall. Das gehört, wie schon viele gesagt haben, in die Hände von Fachanwälten. Du bist sicherlich bei einem Anwalt für Baurecht wie auch Insolvenzrecht gut aufgehoben.

Wichtige wären für mich um Einen die bereits geleistete Anzahlung. Diese ist sicherlich keine 15% wert und hier sollte man Ansprüche ggü. dem Insolvenzverwalter anmelden.

Weiter die Frage, wer ist zukünftig dein Vertragspartner? Wer ist für eventuelle Mängel verantwortlich, Gewährleistung? Wenn der neue GÜ als eine Art Subunternehmen des insolventen Unternehmens fungiert und du die Rechnung vom Insolvenzverwalter bekommst, kann das unter Umständen in späteren Gewährleisungsfragen schwierig werden. Hier würde ich dann unbedingt die Zahlungsvereinbarungen überprüfen lassen und auch während der Bauphase evtl. einen Bausachverständigen hinzuziehen. Bei später erkannten Mängeln ist das Ganze sicherlich sonst spannend...

Caspar2020 05.05.17 12:47
frank_gayer schrieb:
OK, dann liegen wir mit 15 % etwas darüber

Du liegst ein ganzes Stück drüber. Die 10%-12% sind für die gesamte Bauzeit.

Aber im tatsächlichen Insolvenzfall wird das ja ein sachverständiger klären.
frank_gayer schrieb:
Ich habe einen Anwalt für Baurecht bereits kontaktiert und dieser hat mir ganz klar gesagt, dass er ohne ein offizielles Scheiben des Insolvenzverwalters nichts machen kann was sinnvoll ist.

Normaler sollte das ja für ihn Tagesgeschäft sein; also im Bau sind Insolvenzen gang und gäbe. Dann bist du eigentlich in guten Händen.

Das weitere kluge vorgehen wird da ja dein Rechtsbeistand am besten mit dir erörtern.
Werden noch interessante Zeiten für dich; also wenn die vorläufige Insolvenz tatsächlich in ein Insolvenzverfahren mündet.

kaho674 05.05.17 13:15
Vielleicht sagst Du mal konkret, was Du für die 15% (von 450 T = 67.500 Euro?:eek so bekommen hast?

Musketier 05.05.17 14:14
PhiTh schrieb:

Wichtige wären für mich um Einen die bereits geleistete Anzahlung. Diese ist sicherlich keine 15% wert und hier sollte man Ansprüche ggü. dem Insolvenzverwalter anmelden.

Welche Ansprüche sollen denn angemeldet werden?
Das zu viel gezahlte Geld ist in der Insolvenz-Masse und die Restleistung wird nicht mehr ausgeführt.
Mit Glück bekommt man noch die bisherigen Planungsunterlagen zeitnah ausgehändigt, was aber nicht heißt, dass nicht gewisse Arbeiten doppelt gemacht werden müssen und somit auch doppelt vergütet werden müssen.
Die ganzen Aussagen beziehen sich nur auf einen Werkvertrag, wobei die Frage immer noch nicht beantwortet wurde, ob es sich tatsächlich um einen Werkvertrag oder wie eingangs erwähnt um einen Bauträgervertrag handelt.

andimann 05.05.17 14:49
An den TE:

ich möchte gar nicht rumunken und hoffe sehr, dass ich mich irre:

Aber ihr macht den deutlichen Eindruck, dass euch noch gar nicht klar, dass sich bei euch u.U. soeben 50k€ in Luft aufgelöst haben.
Ihr habt sehr, sehr massiv (!!!!!) überbezahlt und euer GU oder was auch immer ist insolvent und macht nichts mehr.

Ihr habt bis jetzt Leistungen im Bereich von vielleicht 3-5 % erhalten, mehr nicht. Und mehr wird da auch nicht mehr kommen!

Wir hatten die erste Abschlagszahlung von 15 % nachdem die Kellerdecke gegossen war, vorher gar nichts!

Nochmal, ab zum Anwalt und der muss Druck machen. Mit nett sein und warten werdet ihr nachher die Dummen sein!

Viele Grüße,

Andreas
insolvenzverwalteranwaltansprüchewerkvertrag