Vorläufige Insolvenz des Bauträgers - Was tun ?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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K

Knallkörper

man bezahlt ja nur nach Fortschritt und für die geleisteten Zahlungen haben wir bisher alle Leistungen erhalten bzw. es wird aktuell noch an zwei Sachen gearbeitet

Hallo.

So wie ich das verstehe, hast du 15% bezahlt und nichts bekommen. Keine Ahnung, ob das bei Bauträgern so üblich ist, aber ich hätte das sicher nicht gemacht. Ich rate dir auch, einen Anwalt aufzusuchen.
 
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Caspar2020

man bezahlt ja nur nach Fortschritt und für die geleisteten Zahlungen haben wir bisher alle Leistungen erhalten bzw. es wird aktuell noch an zwei Sachen gearbeitet. Wir haben ja noch keinen Bau begonnen.
Ihr habt doch schon 15% gezahlt. Wahrscheinlich ohne 5% rückbehalt für Mängel, oder?

Und noch nicht mit Bau angefangen. Das ist aber schon ein ganzes Stück über Fortschritt
 
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frank_gayer

Ihr habt doch schon 15% gezahlt. Wahrscheinlich ohne 5% rückbehalt für Mängel, oder?

Und noch nicht mit Bau angefangen. Das ist aber schon ein ganzes Stück über Fortschritt
Mängel ? Wir haben doch noch keinen einzigen Stein stehen und alles andere wie Grundrisse, Bemusterung usw ist doch fertig und abgenommen.
 
K

Knallkörper

man bezahlt ja nur nach Fortschritt und für die geleisteten Zahlungen haben wir bisher alle Leistungen erhalten bzw. es wird aktuell noch an zwei Sachen gearbeitet.
Klingt etwas naiv. Die Grundrisse wurden erstellt - okay, kostet fast nichts. Die Bemusterung ist erfolgt - aha, das ist wohl eher eure Leistung...

Woran gearbeitet wird, interessiert doch nicht. Ich verstehe dich so, dass ihr einen mittleren fünfstelligen Betrag an ein insolventes Unternehmen überwiesen und dafür praktisch keinen Gegenwert erhalten habt.
 
C

Caspar2020

man bezahlt ja nur nach Fortschritt und für die geleisteten Zahlungen haben wir bisher alle Leistungen erhalten
Dir ist aber schon bewusst das Zahlungspläne ne Vereinbarungssache sind. Und die Planung ist normalerweise keine 15% wert, noch dazu ja noch nicht mal komplett.

Mängel ? Wir haben doch noch keinen einzigen Stein stehen und alles andere wie Grundrisse, Bemusterung usw ist doch fertig und abgenommen.
In vielen Bauverträgen wird vereinbart, dass der Auftraggeber für die Dauer der Gewährleistungsfrist einen Sicherheitseinbehalt (meist in Höhe von 5 % der Rechnungssumme) einbehalten darf.

Und diese 5% werden normalerweise von Anfang "einbehalten". Im übrigen kann auch eine Planung Mängel beinhalten.

Ist eigentlich der Architekt / Planer teil der insolventen Firma, oder ist das fremdvergeben?

Bzw. ihr habt nur einen Vertrag, oder?

Sprich, es ist schön das ihr einen Bauunternehmer habt. Aber wer "dirigiert" diesen bzw. übernimmt die Ausschreibung anderer diverser Gewerke, die Baukoordination und die Bauüberwachung?
Etwa noch die insolvente Firma?

Ich würde mir wie schon mehrfach geholt fachanwältliche Rat zuziehen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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