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ᐅ Vorauszahlung für die Fenster-Rate


Erstellt am: 07.06.23 16:54

11ant09.06.23 15:20
Bayernbors schrieb:

Unser GU hat uns mitgeteilt, dass der Fensterhersteller einen Rabatt anbietet und möchte diesen an uns weitergeben. Dieser Rabatt gilt nur für Bestellungen, die vor Ende dieses Monats bestätigt und bezahlt werden.
Wir sind noch weit von der Phase des Einbaus der Fenster entfernt (wir fangen gerade erst an).
Daß ein GU solche Informationen an seinen Kunden weitergibt, ist skepsiserregend ungewöhnlich. Die Insolvenzproblematik wurde ja bereits wiederholt erwähnt, baust Du angesichts derselben ernsthaft ohne Fertigstellungsbürgschaft?
Bayernbors schrieb:

Soll ich denn den GU/Fensterhersteller bitten, seiner Bank eine solche selbstschuldnerische Bankbürgschaft ausstellen zu lassen?
Bayernbors09.06.23 20:47
11ant schrieb:

baust Du angesichts derselben ernsthaft ohne Fertigstellungsbürgschaft?
Leider ist es das 1. Mal, dass ich von dieser Fertigstellungsbürgschaft höre.
kati133709.06.23 20:52
Ist das denn ein großer GU, oder ein kleiner? Du hast ein paar mal von "sie" gesprochen, ist es eine einzige Frau? Oder eine größere Firma?
Und ist es wirklich ein GU, oder baut ihr mit einem Bauunternehmen (schlüsselfertig?) auf vorhandenem Grundstück?
Falls du wirklich eine Insolvenz der Firma befürchtest / für plausibel hälts, dann würde ich nicht in Vorleistung gehen.
Du überweist dadurch ja Geld an deine Baufirma, nicht an den Fensterhersteller. Wenn die sich kurz darauf insolvent meldet, hast du weder Geld noch Fenster.
Bayernbors10.06.23 00:45
kati1337 schrieb:

Ist das denn ein großer GU, oder ein kleiner? Du hast ein paar mal von "sie" gesprochen, ist es eine einzige Frau? Oder eine größere Firma?
Es ist ein kleines Familienunternehmen. Die Inhaberin und Ansprechpartnerin ist die Dame, die ich anspreche.
kati1337 schrieb:

Und ist es wirklich ein GU, oder baut ihr mit einem Bauunternehmen (schlüsselfertig?) auf vorhandenem Grundstück?
Ich denke für unseren Fall ist es eine GU. Wir haben das Grundstück selbst erworben und sie dann mit dem Bau des Hauses beauftragt.

kati1337 schrieb:

Falls du wirklich eine Insolvenz der Firma befürchtest / für plausibel hälts, dann würde ich nicht in Vorleistung gehen.
Nein, eigentlich nicht. Nichts Besonderes, das mich beunruhigt. Jedes Mal, wenn ich die Baustelle besuche, treffe ich auf Handwerker und sehe, wie die Arbeit voranschreitet.
Es ist nur das allgemeine Risiko, das jedem GU passieren kann.
kati1337 schrieb:

Du überweist dadurch ja Geld an deine Baufirma, nicht an den Fensterhersteller. Wenn die sich kurz darauf insolvent meldet, hast du weder Geld noch Fenster.
Das ist tatsächlich ein bisschen verwirrend. Ich zahle das Geld an den GU, der dann an den Fensterhändler zahlt.
Wenn der Fensterhändler in Insolvenz geht, müsste der GU doch trotzdem mit ihrem eigenen Geld bei mir haften, oder?
Wenn ich diese selbstschuldnerische Bankbürgschaft beantrage, soll die GU sie mir oder dem Fensterhändler zur Verfügung stellen?
kati133710.06.23 09:59
Ich hätte weniger Bedenken, dass Drutex in den Insi-Modus geht. Die sind schon ziemlich groß. Wobei man in der heutigen Zeit natürlich niemals nie sagen sollte.
Ich hatte eher Bedenken wegen deines Familienunternehmen-GU. Das kann natürlich hier von uns niemand einschätzen, wie finanziell gefestigt die sind. Vielleicht habe ich auch eine Folge "Pfusch am Bau" zu viel geschaut. Aber dein GU wird diese Fenster vermutlich auch nicht bezahlen bevor sie geliefert wurden (oder steht das explizit so in den Angebotsbedingungen?), daher frage ich mich warum der GU von dir das Geld in Vorkasse will.
Um welche Summe geht's denn überhaupt grob? Ich glaub unsere Fenster-Abschlagsrechnung (ebenfalls Drutex) lag bei über 40.000€.
HoisleBauer2210.06.23 11:36
§ 632a Baugesetzbuch "Abschlagszahlungen" und § 650m Baugesetzbuch "Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs" beachten, also max. 90% der geforderten Zahlung leisten. Was wurde denn im Bauvertrag vereinbart? Das dürfte doch "Zahlung nach Baufortschritt" heißen? Dein GU haftet für das, was vertraglich zugesichert wurde in der Bauleistungsbeschreibung bzw. im Bauvertrag (Festpreis? Preisgleitklauseln o.ä.?).
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