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ᐅ Grunderwerbsteuer Bescheid für Grundstück gleiches Vertragwerk


Erstellt am: 24.04.15 08:20

halve8514.12.17 11:50
genau um dieses verbunden geht es mir:

Einseitig durch den Bauvertrag besteht im Grunde eventuell schon eine Verbundenheit - wenn auch eine sekundäre. (Bauvertrag hat Zusatzvereinbarung mit Rücktrittsklausel, dass wenn wir das passende Grundstück wegen erfolgloser Bewerbung bei der Stadt nicht bekommen, wir kostenfrei vom Bauvertrag zurück treten können. In wie weit das aber nun direkt zum Bauvertrag gehört und überhaupt relevant ist kann ich rechtlich nicht beurteilen.)

Als wichtige Randinfo: Wir sind proaktiv an den Bauunternehmer herangetreten, er hat keine Werbung geschaltet mit "Hausempfehlungen" auf diese Grundstücke die von der Stadt vermarktet werden.

Aus Sicht der veräußernden Stadt besteht keinerlei Zwangsverbindung durch das Grundstück. Lediglich Baupflicht innerhalb 6 Monate nach offen gelegten Baubeauungsplan der natürlich aber schon ein paar grobe Rahmenparameter festlegt (Flachdach, 2 Geschosse) - aber KEINERLEI Vorschrift wie die Häuser am Ende konkret aussehen müssen.
halve8514.12.17 13:32
Der Admin hat korrekterweise meinen externen WebLink (sorry dafür!) auf das Neubaugebiet entfernt - dabei aber auch den Rest des Postings mitgelöscht. Ist denke ich aber auch nicht unwichtig, daher hier nun noch mal ohne Link:

Interessant ist im Bewerbungsbogen, dass man sich schon vorab zusammen mit einer Bank Gedanken um die Finanzierung machen muss und die Bank dies auch bestätigen muss (KEINE Finanzierungszusage - nur mal mit der Bank gesprochen, und dass man sich Gedanken gemacht hat.) Dies wiederum hat natürlich zur Folge dass ich zuvor auch mit Bauunternehmen mein Wunschhaus plane um einen Kostenrahmen festsetzten zu können, den ich in der Bewerbung angeben muss.

Und letztendlich sind wir gerade an dem Punkt wo wir überlegen den Bauvertrag mit der Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen, um uns die 2017er Preise noch zu sichern. (in wie weit dass Vertriebsmarketing Strategie ist oder die Änderungen in 2018 wirklich so reinschlagen müsste man eventuell in einem anderen Thread mal diskutieren )
merlin8314.12.17 13:33
So geschr
halve85 schrieb:
genau um dieses verbunden geht es mir:

Einseitig durch den Bauvertrag besteht im Grunde eventuell schon eine Verbundenheit - wenn auch eine sekundäre. (Bauvertrag hat Zusatzvereinbarung mit Rücktrittsklausel, dass wenn wir das passende Grundstück wegen erfolgloser Bewerbung bei der Stadt nicht bekommen, wir kostenfrei vom Bauvertrag zurück treten können. In wie weit das aber nun direkt zum Bauvertrag gehört und überhaupt relevant ist kann ich rechtlich nicht beurteilen.)

Als wichtige Randinfo: Wir sind proaktiv an den Bauunternehmer herangetreten, er hat keine Werbung geschaltet mit "Hausempfehlungen" auf diese Grundstücke die von der Stadt vermarktet werden.

Aus Sicht der veräußernden Stadt besteht keinerlei Zwangsverbindung durch das Grundstück. Lediglich Baupflicht innerhalb 6 Monate nach offen gelegten Baubeauungsplan der natürlich aber schon ein paar grobe Rahmenparameter festlegt (Flachdach, 2 Geschosse) - aber KEINERLEI Vorschrift wie die Häuser am Ende konkret aussehen müssen.
So geschrieben fehlt es doch an der zwingenden Verbindung an diesen einen Bauunternehmen. Du hättest dir einen x beliebigen aussuchen können. Bauvertrags-Rücktrittsklausel hat doch damit nichts zu tun
halve8514.12.17 13:36
sehe ich mittlerweile genau so - aber wenn man googelt liest man grundsätzlich immer: Erst Grundstück, dann Bauvertrag. (aber eventuell geht es da auch um den Versuch des Ausnutzens von fiktiven Lücken, wenn das Bauunternehmen einem das Grundstück von einem Dritten "mitvermittelt" hat)
bauvertraggrundstückbauunternehmenzusatzvereinbarungrücktrittsklausel