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ᐅ Vollgeschoss im Dachgeschoss? Bungalow oder 2-stöckiges Haus?


Erstellt am: 04.11.2018 20:49

Smoothy 04.11.2018 20:49
Guten Abend Zusammen,

mein Mann und ich sind schon seit längerem auf der Suche nach einem geeigneten Bauplatz. Nun haben wir evtl. ein passendes Grundstück gefunden, allerdings tue ich mir mit den Begrifflichkeiten im Bebauungsplan noch etwas schwer. Dort steht:

"1 Vollgeschoss zulässig. Im Dachgeschoss darf ein zusätzliches 2 Vollgeschoss entstehen. Ebenso bei Hanglage ein Untergeschoss. Dachneigung 20° - 55°"

"Unzulässige Anlagen: Kniestöcke über 0,75 m Höhe, Äußere Verwendung von glänzenden oder geprägten Kunststoff-, Leicht-, oder Metallbaustoffen"

Was darf auf dem Grundstück denn nun konkret gebaut werden? Ein Bungalow? Ein 2-stöckiges Haus, bei dem der 2. Stock einen Kniestock von Max. 0,75 m haben darf?

Da unsere Planungen noch nicht so konkret sind und wir somit noch keinen Architekten an der Hand haben, hoffe ich, dass uns vielleicht auf diesem Wege jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank und schöne Grüße!

11ant 04.11.2018 21:05
Smoothy schrieb:
allerdings tue ich mir mit den Begrifflichkeiten im Bebauungsplan noch etwas schwer.
Aus dem Text allein erschließt sich mir das auch nicht, bzw. ich finde es unverständlich formuliert. Es mag gemeint sein, daß da rechtlich ein zweites Vollgeschoss entstehen darf, wenn es äußerlich nicht so wirkt.

Am besten schreibst Du mal - unter Vermeidung hier nicht erwünschter Links - wo man den Bebauungsplan findet: also Name der Gemeinde, Name des Baugebietes, Nummer des Bebauungsplanes - dann finden wir das Ding schon, wenn es im Indernetz steht.

Smoothy 04.11.2018 21:18
Hallo 11ant,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Es handelt sich um das Neubaugebiet "Am Schoppen" in PLZ 97268. Den Bebauungsplan findet man gleich unter dem ersten Link bei Google.

ypg 04.11.2018 23:05
Sehr, sehr schlecht geschrieben. Das kann nur zu Missverständnissen führen.
Für welches Grundstück interessiert Ihr Euch?

quisel 05.11.2018 08:35
Naja, prinzipiell ist es doch ziemlich eindeutig.
A: Für die mit "eigentlich" einem Vollgeschoss: EG + DG als Vollgeschoss (= 2 Vollgeschosse) (+ bei Hanglage noch den Keller als Vollgeschoss)
B: Für die mit zwei Vollgeschossen: EG + OG als Vollgeschoss + DG als nicht-Vollgeschoss (solange die Geschossflächenzahl nicht überschritten wird).

Die Formulierung macht einfach nur klar, dass eben bei Situation A über dem ersten Vollgeschoss das Schrägdach kommt - das kann aber so ausgestaltet sein, dass ich über die Gesamte Fläche die für ein Vollgeschoss nötigen Höhen habe. Bei Situation B darf eben über das erste Vollgeschoss noch ein zweites und erst dann kommt das Dach(-Geschoss).

quisel 05.11.2018 08:51
Smoothy schrieb:

"1 Vollgeschoss zulässig. Im Dachgeschoss darf ein zusätzliches 2 Vollgeschoss entstehen. Ebenso bei Hanglage ein Untergeschoss. Dachneigung 20° - 55°"

"Unzulässige Anlagen: Kniestöcke über 0,75 m Höhe, Äußere Verwendung von glänzenden oder geprägten Kunststoff-, Leicht-, oder Metallbaustoffen"

Was darf auf dem Grundstück denn nun konkret gebaut werden? Ein Bungalow? Ein 2-stöckiges Haus, bei dem der 2. Stock einen Kniestock von Max. 0,75 m haben darf?
Ergänzend:
Genau, ein zweistöckiges Haus (bei Hanglage noch zusätzlich ein UG) inkl. Dach bei dem der Kniestock maximal 0,75m Höhe hat, aber durch die Dachgestaltung (je nach Bundesland u.U. verschieden) die Höhe über einen bestimmten Flächenanteil eben dieses Dachgeschosses die Bedingungen für Vollgeschossigkeit erfüllt.

In Hessen gilt beispielsweise:
"Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein [...] Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosseshat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfussboden [...] bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktion gemessen."
vollgeschossegrundstückhanglagekniestockdachoberkante