W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Vollgeschoss im Dachgeschoss? Bungalow oder 2-stöckiges Haus?


Erstellt am: 04.11.2018 20:49

11ant 05.11.2018 17:50
Ich habe mir den Bebauungsplan nun angesehen. Die darin erwähnten "extra Anlagen 1.1. bis 1.3" mit Geländeschnitten fand ich nicht, aus denen könnten erklärende Beispiele entnehmbar sein.

Formaljuristisch erscheint mir der Plan angreifbar, da die Formulierung zur Zahl der Vollgeschosse widersprüchlich ist und damit gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt. Allerdings hat ihn wohl in 13 Jahren noch niemand angegriffen, wenn er anhaltend gültig ist.

Mit Verstand (und Kenntnis regionaler Gepflogenheiten) gelesen, kann man ableiten, daß die eingeschossigen Häuser wie "Anderthalbgeschosser" aussehen sollen, das Bauamt sich aber nicht daran stört, wenn diese Dachgeschosse rechtlich Vollgeschosse sind (im Sinne von mehr als 3/4 so groß wie das Erdgeschoss); gleiches gilt für Souterraingeschosse (die könnten rechtlich Vollgeschosse sein, wenn sie im Mittel mehr als 1,40 m aus dem Boden herausschauten).

Der Wille des Planaufstellers ist hier offenbar die äußerliche Fränkischkeit der Baukörper (keine oder nur mäßige Kniestöcke, keine Flachdachhäuser mit Staffelgeschossen).

Auch zu den Gauben äußert sich der Plan: die sollen echte Gauben sein, d.h. mit einem Stückchen Dach darunter - also nicht als "Zwerchhäuser" (wie sie heißen, wenn sie direkt aus der Außenwand Hochwachsen).

Smoothy 05.11.2018 18:45
Ok, vielen Dank schon mal für eure Hilfe und die Antworten! 75cm Kniestock sind natürlich tatsächlich nicht sehr viel für ein Obergeschoss, daher werden wir unser Vorhaben nun noch mal gründlich überdenken müssen.

Viele Grüße

11ant 05.11.2018 19:09
Smoothy schrieb:
75cm Kniestock sind natürlich tatsächlich nicht sehr viel für ein Obergeschoss,
Das ist ganz meine Meinung: ein Kniestock, der einen Drempel nicht vollständig ersetzt, ist Quatsch.

Aber: den Fall haben wir hier nicht zum Erstenmal, das ist wohl die aktuelle Bebauungsplanmode in Franken.

Dieser Bebauungsplan will keine Stadtvillen, keine Bauhäuser, keine Kapitänsgiebel. Aber das ist ja auch angenehm, wenn ein Baugebiet nicht wie Bohnensuppe mit Reis und Himbeeren aussieht, nur weil ein paar Düsseldorfer zwischen Bayern bauen

Escroda 05.11.2018 21:51
11ant schrieb:
Formaljuristisch erscheint mir der Plan angreifbar
Ach, Elefant, da gehst Du aber mit den Stadtplanern allzu hart ins Gericht.
11ant schrieb:
da die Formulierung zur Zahl der Vollgeschosse widersprüchlich ist
Das kann ich nicht erkennen. Es sind im gesamten Bebauungsplan zwei Vollgeschosse erlaubt. Und damit die Häuser am Rande des Neubaugebietes talseits durch geschicktes Ausloten der Vollgeschossgrenzen am Ende nicht viergeschossig wirken, sind die Klauseln mit Dachgeschoss und Untergeschoss eingebaut. Da ausdrücklich alle Dachformen erlaubt sind, sind auch Stadtvilla- und bauhausartige Gebäudeformen möglich; der Planer muss allerdings schon ein bisschen kreativ sein.
11ant schrieb:
mehr als 3/4
BayBo 1998 Art. 2 (5)
...über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben ...
11ant schrieb:
mehr als 1,40 m
... Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m ...
Wo warst Du?
Smoothy schrieb:
daher werden wir unser Vorhaben nun noch mal gründlich überdenken müssen.
Dann beschreibe doch mal euer Traumhaus, dann können wir vielleicht eine Meinung abgeben, ob eine Chance auf Genehmigung besteht.

11ant 05.11.2018 23:42
Escroda schrieb:
Da ausdrücklich alle Dachformen erlaubt sind, sind auch Stadtvilla- und bauhausartige Gebäudeformen möglich;
Wenn ich mich nicht verlesen habe, steht dem Flachdach aber eine Mindestdachneigung entgegen, und der Stadtvilla eine Traufhöhe. Das schränkt die "allen" Dachformen praktisch doch wieder ein.

Escroda 06.11.2018 07:34
11ant schrieb:
Wenn ich mich nicht verlesen habe, steht dem Flachdach aber eine Mindestdachneigung entgegen, und der Stadtvilla eine Traufhöhe. Das schränkt die "allen" Dachformen praktisch doch wieder ein.
Du hast natürlich Recht; das, was man üblicherweise unter Bauhaus versteht, ist so nicht möglich, und auch eine sogenannte Stadtvilla wird allein schon wegen der Hanglage je nach Betrachtungsrichtung anders wirken. Deshalb meine Formulierung "Stadtvilla- und bauhausartig". Da die Traufhöhe sich aber auf das Straßenniveau bezieht und je nach Geländetopographie des Baugrundstücks ein 20° Pultdach flachdachähnlich wirken kann, sehe ich noch genügend Gestaltungsmöglichkeiten.
vollgeschossestadtvillabebauungsplanrechtlichgaubenkniestockdachformentraufhöhe