Viele neue Häuser in der Zwangsversteigerung

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W

Willibald

wenn ich mir das im Netz so ansehe und lese, dass im Jahr durchschnittlich 80.000 Immobilien versteigert werden, überlege ich mir ernsthaft,
wie kann man das vermeiden, das einem das auch passiert ?

Ich hatte mich seinerzeit für zwei in der ZV befindliche Objekte interessiert, aber mit dem jeweiligen Eigentümer gesprochen und die beiden haben mir ihre Geschichte, wie es dazu kam erzählt, dass sie z.B. von der Bank über den Tisch gezogen worden waren und einer ist an so eine Heuschreckenbank geraten und die haben versucht ihm den Garaus zu machen.

Also an ZV werde ich mich doch nun nicht beteiligen ich habe aber
gehört, dass man da auch rechtzeitig(schon beim Notar beim Hauskauf und so) durch entsprechende Grundbucheintragungen und Verträge vorbauen kann, dass einem nicht das Dach vom Kopf gerissen wird durch entsprechende rechtmäßige Vorgehensweisen, kann sich da jemand sachentsprechend äußern, was da zu tun ist , damit die Familie nicht wegen irgendeinem Kram das Haus verliert ? Ist irgendein rechtskundiger Mitarbeiter des ZV-Gerichtes vielleicht auch unter den Häuslebauern der da mal sagt, was rechtmäßig ist ?
Hab richtig Angst gekriegt.
Das haben sich die 80.000 anderen Immobillienbesitzer, die gerade ihr Haus verlieren, wohl auch nicht gedacht
Vorher denken ist glaube ich immer besser als nachher denken.
 

€uro

Hallo,
Also an ZV werde ich mich doch nun nicht beteiligen ..
Das mag gut sein, hilft dem Eigentümer jedoch recht wenig. Außerdem bergen ZV Objekte nicht wenige Risiken, da eine vorausschauende Begutachtung kaum möglich ist. Zudem liegen die von den Gläubigern beauftragten Gutachten oft neben der Realität.:(
...ich habe aber
gehört, dass man da auch rechtzeitig(schon beim Notar beim Hauskauf und so) durch entsprechende Grundbucheintragungen und Verträge vorbauen kann, dass einem nicht das Dach vom Kopf gerissen wird durch entsprechende rechtmäßige Vorgehensweisen,....
Rechtsberatung kann nur durch einen Anwalt erfolgen, aber vielleicht soviel: Alles was dem Kreditnehmer zum Vorteil gereicht, hindert den Gläubiger!!! Das Einzigste was mir einfällt ist, dass im Kreditvertrag eine Weiterverkauf der offenen Forderungen nicht ohne Zustimmung des Kreditnehmers vereinbart wird. Inwieweit sich Kreditgeber darauf einlassen, wäre zu prüfen. Aber auch dann wird ein Gläubiger verwerten, wenn der Kapitaldienst nicht geleistet wurde und aus seiner Sicht zukünftig nicht geleistet werden kann.

mfg

NB: Jede Finanzierung enthält ein Risiko!
 
B

Büseli

Ohne hier das Pech oder Unglück anderer ausnutzen zu wollen, wäre ich durchaus froh, wenn ich ein günstigeres Haus via ZV ergattern könnte.
 

€uro

Hallo,
Ohne hier das Pech oder Unglück anderer ausnutzen zu wollen, wäre ich durchaus froh, wenn ich ein günstigeres Haus via ZV ergattern könnte.
Da liegst Du genau richtig. Hierfür existieren momentan gute Möglichkeiten. Der verbleibende Schuldenberg des ursprünglichen Eigentümers wird um so größer, je weniger Interessenten vorhanden sind und es gar in die 2. Runde geht! Daher sind moralische Vorbehalte eigentlich hinfällig, wenn nicht sogar daneben.
Allerdings muss man als Erwerber aufpassen, damit aus dem vermeintlichen Schnäppchen kein Groschengrab wird! Bei meiner Tätigkeit habe ich festgestellt, dass besonders ehemalige Bauträger- oder GU/GÜ Vorhaben oft problembehaftet sind. Insbesondere betrifft das Wärmebrücken und die Haustechnik. Einige Objekte lassen sich energetisch preiswert optimieren, während andere erheblich teurer werden. Entscheidend ist in jedem Fall die Ausgangssituation. Die Gutachten der Gläubiger lösen sich sehr oft in Wohlgefallen auf, wenn man mit dem richtigen Fachverstand argumentiert! Der Beleihungsauslauf der Ursprungsfinanzierung spielt hierbei eine nicht unerhebliche Rolle.
mfg
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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