ᐅ Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt
Erstellt am: 07.04.21 20:59
rdwlnts08.04.21 20:48
Naja, es braucht eine Bemusterung, eine Werksplanung, dann einen Stelltermin, einen Bauleiter, ein Baumtreffen des Bauherren, Bauleiters, Kellerbauers, Erdbauers. Erdbau ist auch bauseits zu machen.
ypg08.04.21 20:48
rdwlnts schrieb:
Der Kellerbauer hat eine Vorlaufzeit von ca. 8 Wochen. Das geht sich eigentlich aus.Dann fang mal schnell an.Wenn Ihr für den Keller zuständig seid, dann seid ihr am Zug, oder?
rdwlnts schrieb:
Keller ist aber in der Werksplanung enthalten, daher sollte das alles enthalten sein...rdwlnts08.04.21 20:49
Schau mal bei Südwestkel***. Eigenvergabe des Kellers ist Standard.
Hausbau081508.04.21 20:49
rdwlnts schrieb:
Naja, es braucht eine Bemusterung, eine Werksplanung, dann einen Stelltermin, einen Bauleiter, ein Baumtreffen des Bauherren, Bauleiters, Kellerbauers, Erdbauers. Erdbau ist auch bauseits zu machen.Dann liegt es nicht am GU, sondern an euch selbst.rdwlnts08.04.21 20:51
Hausbau0815 schrieb:
Dann liegt es nicht am GU, sondern an euch selbst.Weil? Bemusterung zuerst, dann Werksplanung, dann das weitere. Das gehört dem GU.Nach der Westplanung und der Unterschrift dieser braucht der GU knapp 5 Monate für das Haus. In der Zeit wird für Grube gegraben und der Keller gebaut...
Hausbau081508.04.21 20:57
rdwlnts schrieb:
Naja, es braucht eine Bemusterung, eine Werksplanung, dann einen Stelltermin, einen Bauleiter, ein Baumtreffen des Bauherren, Bauleiters, Kellerbauers, Erdbauers. Erdbau ist auch bauseits zu machen.Du weißt aber schon, was "bauseits" bedeutet? bauseits bedeutet: Diese Leistung ist nicht im Angebot enthalten, sondern muss von jemandem anderen erbracht werden, ohne genau zu definieren, wer dieser „Andere“ ist. D.h. durch den Zusatz „bauseits“ in einem Vertrag entstehen weitere Kosten für den Bauherren.
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