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ᐅ Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 Baugesetzbuch festgelegt


Erstellt am: 07.04.21 20:59

rdwlnts08.04.21 21:53
Ich meine wir haben auch offen unsere Beweggründe der Eigenvergabe genannt, den Kellerbauer benannt und gefragt, ob das so in Ordnung geht oder Probleme machen könnte. Antwort war, nein, das funktioniert.
KingJulien08.04.21 21:57
Wie den zeitlichen/organisatorischen Ablauf beschreibt ist korrekt und völlig normal bei großen Fertighaus Herstellern.
War bei uns auch so.
11ant08.04.21 22:00
rdwlnts schrieb:

GUs planen normalerweise, soweit ich weiß, den Keller mit.
Normalerweise - aber nicht als "Bauseits"-Position.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
KingJulien08.04.21 22:04
Den prinzipiellen Ablauf, nicht die Hinhaltetaktik.

Es glaubt doch wohl hoffentlich keiner hier, das der arme GU schon mit den Hufen scharrt, ihm aber die Hände gebunden sind weil der Bauherr seinen Keller nicht einfach hinstellt.
Und sich gar nicht mehr ans Telefon traut vor lauter Verunsicherung.
rdwlnts08.04.21 22:06
11ant schrieb:

Normalerweise - aber nicht als "Bauseits"-Position.
Ich habe mir das nicht ausgedacht aber GUs bauen so. Das war bei keinem der GUs während der Angebotsphase ein Problem, den Keller selbst zu vergeben. Man wollte nur gute Qualität haben und nicht die letzte Hinterhofkellerklitsche..
Hausbau081509.04.21 06:49
Wenn das alles so mit dem GU besprochen ist, ist ja alles gut. Ich will überhaupt kein Problem konstruieren. Viel Glück.
keller