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ᐅ Versetztes Doppelhaus mit durchgez. Pultdach


Erstellt am: 24.01.2019 19:42

dobbelhaus 02.02.2019 02:00
In dieser Sache gibt es Neuigkeiten, meine „Wunschkonstruktion“ wie ich es möchte, geht aus vielen Gründen nicht. Ein Pultdach kann ich gleich vergessen aufgrund der vorgegebenen Dachneigung, die auch für Pultdach gültig ist. Ein Haus mit Versatz wird es auch nicht.

Ich werde ein Haus mit einem Satteldach bauen auf einer Grundfläche von 15,50 × 13 m, es soll ein Doppelhaus/Zweifamilienhaus/Einzelhaus, wie es immer heißt werden mit zwei Haupteingangstüren. Es sind zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss an jeder Hälfte und aus diesen „Hälften“ soll jeweils zwei Wohneinheiten entstehen die man später auf Bedarf zusammenlegen kann. Also aus einer Doppelhaushälfte sollen zwei Wohneinheiten werden, vielleicht später nur eine. In einem anderen Thread hier habe ich diesbezüglich eine Frage In den Raum geworfen, da ich nicht ganz sicher bin, ob es so durchgehen wird mit dem Bebauungsplan.

Ich möchte diese Wohnungen vorerst vermieten und bei Bedarf vielleicht in Zukunft dort einziehen, außerdem soll jede Wohnung ein Stück von der Gartenfläche haben, so wie jede eine Garage oder einen Stellplatz.


Ich danke euch für die wertvollen Ratschläge!

Grundriss eines Bauplans: Orangefarbener Raum Nr. 20 neben gelbem Raum H1 mit Maßangaben.


Handgezeichneter Seitenquerschnitt eines Hauses (Westen) mit Dach und Maßen.

dobbelhaus 02.02.2019 02:06
ypg schrieb:


Ich hab mal Deine Maße genommen und die Variante mit 20 Grad gezeichnet. Zum Verständnis: zwischen den beiden Wohneinheiten im Knick dürfen natürlich innerhalb der 3 Meter keine Fenster liegen.
Es ergibt sich nicht nur ein hässlicher Baukörper, sondern eine Einheit (die östliche) mit im OG gerade mal 2 Fenstern. Außerdem ist das EG auch nicht gerade lichtdurchflutet, wenn man auf 13 Metern nur in die östliche Richtung Fenster positionieren kann.
Die Angaben im anderen Thread habe ich jetzt nicht angeschaut, ob man es überhaupt darf (drei Vollgeschosse). Denn das gilt ja für eine Wohneinheit und nicht im Mittel beider Wohneinheiten. Wenn es eine gesamte Wohneinheit wäre, würden wahrscheinlich berechnet 2 Vollgeschosse rauskommen.


Respekt, Du hast genau das Haus konstruiert/dargestellt, was ich im Kopf hatte.
Diese hat sich aber schnell erübrigt nach meinem Besuch beim Bauamt. Ich fand’s auch lustig als der zuständige Beamte gesagt hat, ich hab so ein Haus noch nie gesehen.

Escroda 02.02.2019 08:46
dobbelhaus schrieb:
nach meinem Besuch beim Bauamt.
... hat sich die Lage der Doppelgarage als genehmigungsfähig erwiesen?
... wurde die Anzahl 4 für die notwendigen Stellplätze betätigt?
... ist die benötigte Zufahrtsbreite unproblematisch?

ypg 02.02.2019 09:01
dobbelhaus schrieb:
Respekt, Du hast genau das Haus konstruiert/dargestellt, was ich im Kopf hatte.
Diese hat sich aber schnell erübrigt nach meinem Besuch beim Bauamt. Ich fand’s auch lustig als der zuständige Beamte gesagt hat, ich hab so ein Haus noch nie gesehen.

Es ist auch hässlich, und hässliche Häuser sollte man nicht bauen, auch wenn sie erlaubt wären

hampshire 02.02.2019 09:30
Wenn Du die Pultdach-Optik magst, kannst Du auch ein asymmetrisches Satteldach bauen ohne dass das Haus die hohe spitze Optik bekommt. Mit der Genehmigung sollte das ebenfalls keine Probleme geben.
Zwei einfache, stilisierte Häuser mit geneigten Dächern auf kariertem Hintergrund.

Niloa 02.02.2019 09:44
Wenn ich es richtig verstehe, sollen 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück entstehen? Gibt das der Bebauungsplan her?
Nachtrag: Ich sehe gerade, dass du dir in einem anderen Thread die gleiche Frage stellst.
pultdachwohneinheitensatteldach