Vergleichbare Kostenvoranschläge von Anbietern einholen

4,80 Stern(e) 6 Votes
M

moooooo32

Ich habe gute Erfahrung mit dem Konstrukt Architekten + im Anschluss GU gemacht. Architekt hat bis LP4 das Haus bis einschließlich Baugenehmigung geplant (zum Festpreis). Mit den genehmigten Plänen habe ich dann Angebote von regionalen GUs eingeholt. Die Angebote waren zwar immer noch nicht 1:1 vergleichbar, aber dennoch transparent genug für weitere Verhandlungen. Die GUs scheuen natürlich von ihren Standard Bauleistungsbeschreibung abzuweichen weil schwer bzw. mit Mehraufwand kalkulierbar.
Das macht mir Mut. Bin gerade aus Neugierde über einen Thread mit 11ant und GerdDieter gestoßen, wo ich direkt an unserem Weg gezweifelt habe. Bislang haben wir bei unserem Architekten allerdings noch nichts unterschrieben. Alles Akquise bisher aber es ist soso schwer sich da für einen Weg zu entscheiden.
 
M

michert

Im Umkehrschluss kann ich mir nicht mehr vorstellen für einen ungenehmigten Baukörper ein Werkvertrag zu unterschreiben. Da waren 4 Abweichungen zum Bebauungsplan und Grundstück mit 9m Höhenunterschied zu nervenaufreibend.
 
11ant

11ant

In unserem Fall berechnet er keinen Vorentwurf, weil ich den geliefert habe. Aber er macht die LP 1 -2 durchaus schon, soweit ich weiß. Ausführungsplanung macht definitiv der GU.
Architekt hat bis LP4 das Haus bis einschließlich Baugenehmigung geplant. Mit den genehmigten Plänen habe ich dann Angebote von regionalen GUs eingeholt.
Die Werkplanung eines GU ersetzt die Detailplanung des Architekten ebensowenig wie ein "Bauleiter" einen Bauleiter (siehe: "Von Bauleitern und ... Bauleitern"). Nach den Genehmigungsplänen kann man noch nicht bauen, sondern man darf es nur. Am offensichtlichsten wird dieser "feine" ;-) Unterschied in Gestalt von Trockenbau-Einkastelungen, den Kainsmalen des Sparens am falschen Ende.
Das Konzept verkauft sich als Architektengeplanter Schlüsselfertigbau. Er hat da noch so ein paar Gimmicks, wie er schreibt nur für GUs aus, die in der Vergangenheit keine Probleme gemacht haben, liquide sind etc.
Sehe den Vorteil darin, dass man eben hoffentlich einen vernünftigen Entwurf hat, aber auch mit Festpreis baut.
Das Konzept ist zumindest marktgerecht insofern, daß es mit viel Zustimmung des "Verbrauchers Bauherrn" rechnen kann. Gut ist, wenn er gezielt an bewährte Bieter ausschreibt - weniger klug hingegen, wenn er das nur an GU tut. Das Konzept ähnelt dem eines Architekt-GU´, nur eben ohne daß der Architekt auch gleich selber GU spielt. Meines Erachtens ist das nicht der Königsweg, aber doch eine recht erwägenswerte Alternative. Ich bin - angeregt durch nicht zuletzt @Gerddieter - damit zugange, diese Vorgehensweise in meine Beratungspraxis einfließen zu lassen.
Und dieser Leistungskatalog ist so aufgebaut, dass man zu jedem GU gehen könnte. Ist das immer so in der VergabeLP?
Mit einer Bauleistungsbeschreibung sollte man eigentlich immer nicht nur zu GU gehen können, aber bei denen wohl zu allen.
Die Angebote waren zwar immer noch nicht 1:1 vergleichbar, aber dennoch transparent genug für weitere Verhandlungen. Die GUs scheuen natürlich von ihren Standard Bauleistungsbeschreibung abzuweichen weil schwer bzw. mit Mehraufwand kalkulierbar.
Die Transparenz "entsteht" hier wesentlich durch die eigene Bauleistungsbeschreibung, insofern ist "Genehmigungsplanung plus Bauleistungsbeschreibung" immerhin erheblich sinnvoller als ohne. Zum Basisthema Bauleistungsbeschreibung-Abweichung siehe (auch) hier mit dem Suchbegriff "11ant Steinemantra".
Das macht mir Mut. Bin gerade aus Neugierde über einen Thread mit 11ant und GerdDieter gestoßen, wo ich direkt an unserem Weg gezweifelt habe. Bislang haben wir bei unserem Architekten allerdings noch nichts unterschrieben. Alles Akquise bisher aber es ist soso schwer sich da für einen Weg zu entscheiden.
Welcher Thread war das denn (intern darf man hier durchaus verlinken) ?
Ich denke, Du solltest den vorgesehenen Weg ohne Zweifeln so gehen, mit einem kleinen Unterschied: der Architekt möge die Ausschreibung nicht auf GU beschränken. Soweit Du noch keine PN nutzen kannst, findest Du hier mit dem Suchbegriff "11ant gmx" den Weg, mir extern eine solche zukommen zu lassen. Der Name des Architekten würde mich interessieren.
 
M

moooooo32

Die Werkplanung eines GU ersetzt die Detailplanung des Architekten ebensowenig wie ein "Bauleiter" einen Bauleiter (siehe: "Von Bauleitern und ... Bauleitern"). Nach den Genehmigungsplänen kann man noch nicht bauen, sondern man darf es nur. Am offensichtlichsten wird dieser "feine" ;-) Unterschied in Gestalt von Trockenbau-Einkastelungen, den Kainsmalen des Sparens am falschen Ende.
Das ist mir auch schon aufgefallen. Als wir zu den ersten Gesprächen mit ersten Entwürfen beim GU waren hieß es dann: Wo soll denn da das Rohr hin. Das hatte unser Architekt schonmal ausgeklammert, bei seiner Entwurfsplanung. Geht vllt im ersten Schritt nicht anders, aber dennoch.
Das Konzept ist zumindest marktgerecht insofern, daß es mit viel Zustimmung des "Verbrauchers Bauherrn" rechnen kann. Gut ist, wenn er gezielt an bewährte Bieter ausschreibt - weniger klug hingegen, wenn er das nur an GU tut. Das Konzept ähnelt dem eines Architekt-GU´, nur eben ohne daß der Architekt auch gleich selber GU spielt. Meines Erachtens ist das nicht der Königsweg, aber doch eine recht erwägenswerte Alternative. Ich bin - angeregt durch nicht zuletzt @Gerddieter - damit zugange, diese Vorgehensweise in meine Beratungspraxis einfließen zu lassen.
Ja, da war unser Architekt auch Herr Vorragend sein Konzept zu verkaufen, hört sich so schlüssig an. :)
Was genau bist du? :) Architekt?
Mit einer Bauleistungsbeschreibung sollte man eigentlich immer nicht nur zu GU gehen können, aber bei denen wohl zu allen.

Die Transparenz "entsteht" hier wesentlich durch die eigene Bauleistungsbeschreibung, insofern ist "Genehmigungsplanung plus Bauleistungsbeschreibung" immerhin erheblich sinnvoller als ohne. Zum Basisthema Bauleistungsbeschreibung-Abweichung siehe (auch) hier mit dem Suchbegriff "11ant Steinemantra".

Welcher Thread war das denn (intern darf man hier durchaus verlinken) ?
Ich denke, Du solltest den vorgesehenen Weg ohne Zweifeln so gehen, mit einem kleinen Unterschied: der Architekt möge die Ausschreibung nicht auf GU beschränken. Soweit Du noch keine PN nutzen kannst, findest Du hier mit dem Suchbegriff "11ant gmx" den Weg, mir extern eine solche zukommen zu lassen. Der Name des Architekten würde mich interessieren.
Das war dieser hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/baukosten-fuer-efh-und-frage-ob-gu-oder-architekt.42270/post-550447

Da ging es um eine ähnliche Frage, bzw das ein oder andere Argument von dir ist dort auch gefallen.
Wir hatten eigentlich von Anfang an immensen Zeitdruck, so innerlich und auch weil wir schon monatlich Miete für meine Oma für die Übergangswohnung abdrücken. Daher hatten wir dem einen Architekten abgesagt, der uns erst ab November rein nehmen wollte und nun sind wir nicht viel weiter oder schneller als gehofft und bauen standardisierter als gehofft, haben durch den KFW Stopp viel Geld verloren und schon so einige Probleme noch vor Bauantrag lösen müssen. Finde den ganzen Prozess massiv anstrengend und hätte gerne schon 5 mal alles hingeschmissen. Gefühlt kann man eben niemandem so richtig vertrauen.
Unser Architekt war beispielsweise nicht einmal vor Ort am Grundstück, das stößt mir massiv auf
letztendlich ist das Thema (GU oder Architekt) wohl letztendlich keins, was man endgültig lösen kann. Wenn Man, back to the topic ;) , GUs vergleichen will, hilft ein eine Leistungsbeschreibung aber sicher sehr.
 
S

Stardust1979

Moin Leute!

Kurzer Zwischenstand:

Der Termin mit dem Bauunternehmer war super. Vorplanung ist bezahlbar und wir dürfen andere Bauunternehmer fragen.

Unser Architekt macht es so:
Entwurfsplanung und später Bauantragsplanung,
dann Angebot, dass man über Ihn die Auftragsvergabe an GU ausschreiben kann, wobei ein Leistungskatalog individuell für das Haus erstellt wird, dass der GU abdecken muss.

Damit kann man dann prinzipiell auch zu jedem Anbieter gehen. Die meisten gewähren MinderPreise für die externe Bauantragsplanung etc.

Vielleicht ist sowas für euch eine Option?
Jau, so ähnlich. Wir haben den Entwurf von der Bauzeichnerin des GU in eine baubare Form Version 1 bringen lassen.
Jetzt erfolgt nach Änderungswünschen die verrfeinerte Version 2.

Mit der Version 2 gehe ich dann zu einem Architekten im Bekanntenkreis und frag ihn beim Bier, ob ihm was auffällt, dass er völlig anders machen würde und warum. Dann bring ich das wieder zur Zeichnerin.
Joar, und auf Basis der daraus entstehenden Version 3 wollen wir dann weitere Angebote holen.

Die Werkplanung eines GU ersetzt die Detailplanung des Architekten ebensowenig wie ein "Bauleiter" einen Bauleiter (siehe: "Von Bauleitern und ... Bauleitern"). Nach den Genehmigungsplänen kann man noch nicht bauen, sondern man darf es nur. Am offensichtlichsten wird dieser "feine" ;-) Unterschied in Gestalt von Trockenbau-Einkastelungen, den Kainsmalen des Sparens am falschen Ende.
Hm. Trockenbau-Einkastelungen? Bei uns war hinter einer Dusche in einer Schrägen Raum eingekastelt der ungenutzt war. Meinst Du sowas? (Ich hab das einfach öffen lassen und für Handtücker vorgesehen. Passt da super.)

LG
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Baukosten / Baunebenkosten / Baupreise gibt es 812 Themen mit insgesamt 27568 Beiträgen

Ähnliche Themen
17.04.2020Bauleistungsbeschreibung Formulierung Beiträge: 13
13.11.2023Kataloghaus oder freie Planung mit Architekten Beiträge: 12
11.02.2015Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten Beiträge: 32
19.01.2016Bauvorhaben mit Architekten Beiträge: 31
05.04.2015Grundstück reserviert. Finanzierung steht an Beiträge: 52
11.07.2019Möglichkeit Vorab-Fragen an Architekten Beiträge: 23
24.10.2019Einfamilienhaus (10x8,8qm²) auf 437qm² Grundstück in München Beiträge: 48
22.02.2016Mit Eigenkapital Haus kaufen oder das Grundstück? Beiträge: 12
24.11.2022Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm Beiträge: 24
25.02.2023Grundstück gekauft 05/22, können wir vom Kauf zurücktreten? Beiträge: 22
08.01.2014Meinungen zum Grundstück am Hang. Beiträge: 23
06.01.2022Architekten oder Fertighaus Kostenkalkulation und weitere Schritte Beiträge: 27
06.07.2020Endlich ein Grundstück - Können wir alles Finanzieren mit Einfamilienhaus ?? Beiträge: 72
15.08.2018Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? Beiträge: 18
19.11.2015Neubau auf neuem Grundstück ohne Kind - wie gehen wir es an? Beiträge: 38
13.06.2022Grundstück aufschütten oder nicht? Beiträge: 87
11.05.2021Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun? Beiträge: 87
01.02.2021Einfamilienhaus 159qm - Gerades Grundstück - Richtig kalkuliert? Beiträge: 26
16.03.2018Altbau auf Grundstück - Bungalow Anbau - Diverse Probleme Beiträge: 10
18.02.2017Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34 Beiträge: 17
08.08.2021Grundriss für Generationenhaus auf anspruchsvollem Grundstück Beiträge: 16
20.09.2020Einschätzung zur Machbarkeit: Mehrfamilienhaus Entwurf vom Architekten? Beiträge: 11
31.01.2021Wohnungsbau auf bestehendes Gebäude - Grundstück der Eltern Beiträge: 19
01.08.2019Bauen mit Architekten - Erfahrungen, Tipps? Beiträge: 31
15.02.2024Grundrissplanung - Grundstück mit Straßenzugang Südseite Beiträge: 12
29.10.2018Erdarbeiten in der Bauleistungsbeschreibung Beiträge: 17
03.06.2021Grundstück gekauft - Bauplanung vor Übergabe beginnen? Beiträge: 11
02.09.2013Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? Beiträge: 16
08.09.2015Massivhaus vom Architekten, ungefähre Kosten? Beiträge: 16

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben