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ᐅ Unser Blockbohlenhausbau 2023/-24 in Niedersachsen


Erstellt am: 17.07.23 20:45

Pinkiponk26.07.23 17:00
ypg schrieb:

Und warum hat er das? Weil er Deine Projekte umsetzen muss 🙂
Na, das möchte ich gerne noch lernen, von Dir liebe ypg, ;-) wie ich meinen Mann dazu motivieren kann, meine Projekte umzusetzen. Ich beklage mich schon dauernd, dass er bei fremden Damen immer den Retter in der Not gibt und ich kann gucken, wie ich mich abrackere. ;-)
11ant schrieb:

Viel Werkzeug, aber keine Wasserwaage, wohlgemerkt ;-)
Ich stehe auf der Leitung. 🙂
ypg26.07.23 19:40
Pinkiponk schrieb:

Na, das möchte ich gerne noch lernen, von Dir liebe ypg, ;-) wie ich meinen Mann dazu motivieren kann, meine Projekte umzusetzen. Ich beklage mich schon dauernd, dass er bei fremden Damen immer den Retter in der Not gibt und ich kann gucken, wie ich mich abrackere. ;-)
Uih, dann geht es Dir so wie mir :p
-LotteS-26.07.23 20:14
ypg schrieb:

Uih, dann geht es Dir so wie mir :p

Also... Meiner setzt meistens seine eigenen Ideen um mit seinem Haufen Geraffel - die allerdings oft auch meinem Geschmack entsprechen. 😎 Letztes Jahr zu Weihnachten zB gabs eine richtig tolle selbstgemachte Stehlampe aus einem alten Eichenbalken 🙂
11ant26.07.23 21:01
Pinkiponk schrieb:

Ich stehe auf der Leitung.
So lange Du gerade stehst ... ich bilde mir mich zu erinnern ein, er habe einen schiefen Blick für das Gefälle Eures Geländes 🙂
-LotteS-29.07.23 18:26
Uns wurde gestern schriftlich vom Bauamt mitgeteilt, dass unsere Baubeginnanzeige eingegangen ist. Nun bin ich etwas irritiert - mir wurde im Verlauf unseres Projektes von einem Vertreter eines GU, einer Architektin und in Zusammenhang mit unserem Haushersteller erzählt und/oder suggeriert, dass wir nach Ablauf von vier Wochen "automatisch" starten dürfen, sofern wir keinen Einspruch vom Bauamt erhalten. Nun steht in diesem Schreiben "Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn ich Ihnen mit gesondertem Schreiben bestätigt habe, dass 1) die Erschliessung i.S.d. P30 Abs1 Baugesetzbuch gesichert ist und 2) eine vorläufige Untersagung nach P15 Abs1S2 [I]Baugesetzbuch nicht beantragt wird."[/I]

Im Brief wurde der Eingang auf den 18.07. datiert, das Erstelldatum ist der 20.07. und in der Post war er am 28.07.

Ich habe meinen Erdbauer in der Annahme der 4 Wochen Frist auf KW38 bestellt - das kann ich bei diesen Gegebenheiten knicken, oder?
11ant29.07.23 19:09
-LotteS- schrieb:

Uns wurde gestern schriftlich vom Bauamt mitgeteilt, dass unsere Baubeginnanzeige eingegangen ist. Nun bin ich etwas irritiert - mir wurde im Verlauf unseres Projektes von einem Vertreter eines GU, einer Architektin und in Zusammenhang mit unserem Haushersteller erzählt und/oder suggeriert, dass wir nach Ablauf von vier Wochen "automatisch" starten dürfen, sofern wir keinen Einspruch vom Bauamt erhalten.
Das ist nur die populärverständliche Kurzfassung ...
-LotteS- schrieb:

Nun steht in diesem Schreiben "Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn ich Ihnen mit gesondertem Schreiben bestätigt habe, dass 1) die Erschliessung i.S.d. P30Abs1BauGB gesichert ist und 2) eine vorläufige Untersagung nach P15Abs1S2BauGB nicht beantragt wird."
Im Brief wurde der Eingang auf den 18.07. datiert, das Erstelldatum ist der 20.07. und in der Post war er am 28.07.
Ich habe meinen Erdbauer in der Annahme der 4 Wochen Frist auf KW38 bestellt - das kann ich bei diesen Gegebenheiten knicken, oder?
... und das ist nun die Langfassung. Kein Veto, aber eben auch kein Freibrief, sondern ein Placet mit Einschränkung und Hinweis auf eine mögliche Widrigkeit. D.h. Dir wird ein "Go" in Aussicht gestellt, das Du aber noch abwarten mußt. Ein früherer Beginn wäre noch unberechtigt. Eine "fiktive Genehmigung durch Fristablauf" ist hier nicht eingetreten, da das Amt nicht untätig gewesen ist, sondern mit dem pflichtgemäßen Hinweis, daß Ihr Nichtveto allein noch keine unbedingte Genehmigung darstellt, mit der Bearbeitung begonnen hat. Nun wird es noch dauern - allerdings wohl erheblich kürzer, als wenn sie noch Nachforderungen wegen Vollständigkeitsmängeln gestellt hätten. Ich gehe davon aus, Antragsberechtigte für die erwähnte mögliche Untersagung werden mit gleicher Post angeschrieben worden sein, einen Monat nach Zugang Frist haben, und die Dauer des anschließenden Postweges kennst Du ja nun. Keine Krankheit des Sachbearbeiters vorausgesetzt, kannst Du in etwa schätzen, wann das letztliche "Go" kommen wird.
bauamtbaugesetzbuchfristgenehmigung