OK, wie erkläre ich in Kurzform WEG und real: also, bei Reihenhäusern ist oftmals WEG-Teilung. Das ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Eigentumswohnung mit Garten (Sondernutzungsrecht). Da schaut man sich die Teilungserklärung an und darin steht, was wem gehört und wie es zu unterhalten ist. Wenn (!!) jetzt die Fassade Gemeinschaftseigentum ist (aufgrund der Besonderheit des Objektes, Ansicht) dann darfst Du an der Fassade selbständig nichts verändern, sondern brauchst die Zustimmung aller Eigentümer. Jetzt mal Landesbauordnung und das beiseite gelassen. Gehört Dir die Fassade alleine, kannste quasi machen was Du willst. Das wäre dann auch bei Realteilung so.