Trinkwasser Wärmepumpe T300 Proxon Baujahr 2019 - Strombedarf

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R

RotorMotor

Hallo,
danke für eure Inputs und die Schätzung des Strombedarfs.

Wie soll ich dann das Warmwasser abrechnen in der Einliegerwohnung, wenn die Schätzung nicht eindeutig ist/ juristisch haltbar?

Ich habe lediglich einen Warmwasserzähler in m3. Wie kann ich mit dieser Angabe das Warmwasser dann abrechnen?
Da müsste man mal recherchieren.

Aber ein Lösung mit nur einem Zähler kann ich mir nicht vorstellen.
Man braucht bestimmt mindestens einen Stromzähler an der Wärmepumpe.
Und zwei Wasserzähler um dann die Anteile auszurechnen.

Oder einen getrennten Wärmemengenzähler.

Oder man einigt sich mit dem Mieter auf die Schätzung?

Aber was da rechtlich machbar ist kann ich wie gesagt nicht sagen.
 
D

Deitecher

Hallo, ich habe einen Warmwasserzähler (m3) der nur den Verbrauch der Einliegerwohnung misst. Mir ist nur nicht klar, für wieviel € ich das Warmwasser in Rechnung stellen darf, dass es juristisch auch haltbar ist..??
 
F

Fuchur

Du brauchst die Stromkosten, die für die WW-Bereitung entstanden sind und die Abnahmemengen aller angeschlossenen Verbraucher. Also mindestens mal einen Stromzähler und zwei Warmwasserzähler. Ganz weglassen würde ich das Thema Photovoltaik aber auch nicht, denn du kannst keine Kosten abrechnen, die dir durch die Photovoltaik gar nicht entstanden sind. Photovoltaik-Strom an Dritte entgeltlich abgeben, ist (soweit ich das im Kopf habe) ohnehin nicht zulässig bzw. nur unter einer Vielzahl von Rahmenbedingungen, Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage u.a.
 
K

KarstenausNRW

Hallo, ich habe einen Warmwasserzähler (m3) der nur den Verbrauch der Einliegerwohnung misst. Mir ist nur nicht klar, für wieviel € ich das Warmwasser in Rechnung stellen darf, dass es juristisch auch haltbar ist..??
Für dieses Jahr gar nichts, da Du keine juristisch haltbare Abrechnung erstellen kannst. Doof, aber nicht zu ändern. Rede mit dem Mieter - vielleicht könnt Ihr Euch ja einigen. Und für nächstes Jahr eine Pauschale vereinbaren. Kannst dann z.B. überschlägig so die Pauschale berechnen.

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Zuletzt aktualisiert 04.08.2025
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