Läuft die Photovoltaik eventuell als GbR?
Die GbR wäre eine Möglichkeit, wobei die explizit nicht zur Steuergestaltung genutzt werden darf Aber naja, dürfte wohl eher die Regel sein
Wenn die anderen Kleingewerbe mit KUR geführt werden und steuerfreie Umsätze haben, kann auch das eine der Ausnahmen sein, die es aktuell gibt.
Es gibt doch auch ne Bagetellgrenze, sodass keine Steuer erhoben wird ... dann nutzt man aber nicht die KUR sondern eben diese Freigrenze.
Ansonsten rate ich stark zur Vorsicht, da die Feststellung, ob USt geschuldet wird oder nicht, beim Steuerpflichtigen liegt. Dh. man wird nicht explizit aufgefordert.
Wenn man fälschlicherweise die KUR angewendet hat, geht das zu den eigenen Lasten. Dh. auf alle Rechnungen USt nachträglich abführen. Aua.