ᐅ Stellplatz am Haus sein, der von drei Seiten einegezäunt ist??
Erstellt am: 12.06.21 08:17
J
Jokel4712
In einem Mehrfamilienhaus wurde eine Eigentumswohnung gekauft und ihr wurde der Stellplatz Nr. 15 zugewiesen und mit 11.000 € bezahlt.
Siehe Foto Zeichnung.
Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.
Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen
(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
Die Fragen:.
Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.


Siehe Foto Zeichnung.
Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.
Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen
(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
Die Fragen:.
Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.
M
Myrna_Loy13.06.21 09:33welche Abmessungen haben denn die anderen Stellplätze? Sollte Deiner deutlich kleiner sein und das gleiche kosten, dann würde ich versuchen, eine Minderung ins Spiel zu bringen.
(unser Stellplatz ist auch so klein, dass man auf der Beifahrerseite 10 cm zur Wand hat und was mit mehr Länge als ein A3 passt nicht rein. Unser Vermieter überlässt uns den Platz für 50 Euro im Monat statt der sonst üblichen 120.)
(unser Stellplatz ist auch so klein, dass man auf der Beifahrerseite 10 cm zur Wand hat und was mit mehr Länge als ein A3 passt nicht rein. Unser Vermieter überlässt uns den Platz für 50 Euro im Monat statt der sonst üblichen 120.)
H
hampshire13.06.21 11:25Die Bilder sind sehr hilfreich zum Mitdenken.
Gedanken dazu:
Gedanken dazu:
- Angenommen, Du gewöhnst Dir an nicht bis zum Zaun nach vorne zu fahren, würdest Du dann jemanden behindern? (Ausstieg über Blumenrabatte, Im-Weg-Stehen...)
- Könnte man Deinen Parkplatz ggfs. offiziell um ein paar Meter nach vorne verlegen? Das wäre eine "saubere" Lösung.
- Ich würde (trotz Auspuff zum Zaun) rückwärts einparken - ist ja kein Akt. Deine A-Klasse ist ja nicht keine Superdreckschleuder mehr und wenn Du den Motor nicht extra lange laufen lässt, entsteht kein unvertretbarer Schaden.
- Die Planung ist in der Tat nicht zu Ende gedacht.
- Ein Finanzausgleich löst nicht das Problem selbst.
J
Jokel471213.06.21 11:35Joedreck schrieb:
Sehe ich es jetzt richtig, dass du wegen dem Tor da nicht parken willst? Und das Tor gehört zum Nachbarn?
Das kann dir egal sein, wenn es so sein sollte. Da ist doch super viel Platz?hampshire schrieb:
Die Bilder sind sehr hilfreich zum Mitdenken.
Gedanken dazu:
- Sehe ich es jetzt richtig, dass du wegen dem Tor da nicht parken willst? Und das Tor gehört zum Nachbarn?
- Könnte man Deinen Parkplatz ggfs. offiziell um ein paar Meter nach vorne verlegen? Das wäre eine "saubere" Lösung.
- Ich würde (trotz Auspuff zum Zaun) rückwärts einparken - ist ja kein Akt. Deine A-Klasse ist ja nicht keine Superdreckschleuder mehr und wenn Du den Motor nicht extra lange laufen lässt, entsteht kein unvertretbarer Schaden.
- Die Planung ist in der Tat nicht zu Ende gedacht.
- Ein Finanzausgleich löst nicht das Problem selbst.
Manche Dinge sind eben etwas umständlicher als ideal. Sehr oft lohnt es sich nicht, sich damit zu lange zu beschäftigen. Das kostet nur Lebensqualität.Sehe ich es jetzt richtig, dass du wegen dem Tor da nicht parken willst? Und das Tor gehört zum Nachbarn? Ja
- Ich würde (trotz Auspuff zum Zaun) rückwärts einparken - ist ja kein Akt. Deine A-Klasse ist ja nicht keine Superdreckschleuder mehr und wenn Du den Motor nicht extra lange laufen lässt, entsteht kein unvertretbarer Schaden.
J
Jokel471213.06.21 11:38Sehe ich es jetzt richtig, dass du wegen dem Tor da nicht parken willst? Und das Tor gehört zum Nachbarn?
Das kann dir egal sein, wenn es so sein sollte. Da ist doch super viel Platz?
Ja das Tor gehört zum Nachbarn und er hat ca 10 cm um am Auto vorbeizukommen, also ein Witz, wenn ich im das Betreten des Grundstückes auch erlauben würde, was ich tun würde auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet wäre
Das kann dir egal sein, wenn es so sein sollte. Da ist doch super viel Platz?
Ja das Tor gehört zum Nachbarn und er hat ca 10 cm um am Auto vorbeizukommen, also ein Witz, wenn ich im das Betreten des Grundstückes auch erlauben würde, was ich tun würde auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet wäre
H
hampshire13.06.21 12:02Ist das Tor aus praktischen oder juristischen Gründen dort eingebaut worden? Sollte es wirklich benutzt werden, wäre es eine recht einfache Lösung das Tor ein paar Meter nach vorne außerhalb Deines Stellplatzes zu setzen.
Wenn Du dann 5-15 cm parallel neben dem Zaun rückwärts einparkst hast Du sehr großzügig Platz zum Ein- und Aussteigen ohne in irgendwelche Blumen zu treten.
Wenn Du dann 5-15 cm parallel neben dem Zaun rückwärts einparkst hast Du sehr großzügig Platz zum Ein- und Aussteigen ohne in irgendwelche Blumen zu treten.
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