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ᐅ Stellplatz am Haus sein, der von drei Seiten einegezäunt ist??

Erstellt am: 12.06.21 08:17
J
Jokel4712
In einem Mehrfamilienhaus wurde eine Eigentumswohnung gekauft und ihr wurde der Stellplatz Nr. 15 zugewiesen und mit 11.000 € bezahlt.
Siehe Foto Zeichnung.

Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.

Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen

(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
  • 1.
2,45 m, wenn keine Längsseite des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,10 m begrenzt wird.
  • 2.
2,50 m, wenn eine Längsseite des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,10 m begrenzt wird, die weder das Befahren des Einstellplatzes noch das Öffnen der Türen behindert,
  • 3.
2,55 m, wenn eine Längsseite des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0, 10 m begrenzt wird,
  • 4.
2,65 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,10 m begrenzt werden und

Die Fragen:.

Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.

Lageplan eines Bauvorhabens mit schraffierten Bereichen und zwei gelb markierten Felder (MOP, SIP5).


Grundriss eines Gebäudeteils mit schraffierten Flächen und gelb markierten Notizen.


Technischer Planabschnitt: links schraffierte Fläche, rechts gelbes Feld mit roter Kontur.
RomeoZwo13.06.21 20:21
Das blöde an dem Tor ist halt, dass bei Benutzung durchaus auch Spuren am Auto bleiben können. Und nur der Indiz (Gartentor) ist leider kein Beweis sollte man die Entfernung der Kratzer dann vom Nachbar verlangen. Ich würde zumindest in der Eigentümerversammlung darauf bestehen, dass das Tor dauerhaft verschlossen sein muss.
Wenn das ein Fluchtweg sein soll, dann soll dein BT (naja, der des Nachbarhauses, aber ist ja derselbe) doch mal bitte nachweisen, wie er die Mindestabmessungen bei parkendem Auto erreichen will ...
Y
ypg
13.06.21 21:12
RomeoZwo schrieb:

Wenn das ein Fluchtweg sein soll, dann soll dein BT (naja, der des Nachbarhauses, aber ist ja derselbe) doch mal bitte nachweisen, wie er die Mindestabmessungen bei parkendem Auto erreichen will ...
Wofür? Meinst Du, die brauchen dort draußen einen Fluchtweg? Die haben doch sicherlich einen Weg zur Straße von der Eingangsseite aus, falls es brennt 🙄
RomeoZwo13.06.21 21:29
ypg schrieb:

Wofür? Meinst Du, die brauchen dort draußen einen Fluchtweg? Die haben doch sicherlich einen Weg zur Straße von der Eingangsseite aus, falls es brennt 🙄
Keine Ahnung. Welcher Bauträger gibt einfach so Geld für ein Tor aus?
G
guckuck2
14.06.21 08:25
Also geht es nun darum, dass vom Nachbargarten ein (optionales) Gartentor eingebaut wurde, dessen Nutzung voraussetzen wird sich am Auto des TE entlang zu quetschen? Dem würd ich wohl einen Vogel zeigen.

Der Stellplatz ist absolut nutzbar, insbesondere wenn rückwärts eingeparkt wird sehe ich da null Probleme.
J
Jokel4712
21.06.21 09:00
Danke für die vielen Ratschläge. Es ist einfach eine Fehlplanung und deshalb muss ich mich mit dem Bauträger auseinander setzen. Ändern kann man das baulich nicht mehr. Das Grundstück mit dem Tor ist der gleiche Bauträger und er beruft sich auf einen Fluchtweg, was ein Witz. Ich kenne viele Mittelhäuser die hinten keinen Notausgang haben.
G
guckuck2
21.06.21 10:23
Wenn er meint dies sei ein FLuchtweg, hättest du ja tatsächlich einen Hebel, denn Fluchtwege sind permanent frei zu halten. Eine Nutzung als Stellplatz wäre dann kritisch zu hinterfragen.
Es muss dir aber klar sein, baulich wird sich da nix mehr groß ändern. Es läuft für dich, bestenfalls, auf eine Rückabwicklung hinaus. Einen Stellplatz gewinnst du damit aber nicht.
fluchtwegbauträgerstellplatzgartentor