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ᐅ Wie hoch darf der Zaun werden?


Erstellt am: 07.06.17 11:48

R
raffa
07.06.17 11:48
Hallo,

mal eine Verständnisfrage zum Thema Einfriedungen.
In unserem Bebauungsplan steht zum Thema Einfriedungen, dass diese erlaubt und verfahrensfrei sind, bei

a) Einfriedungen im Innenbereich,
b) offene Einfriedungen ohne Fundamente und Sockel im Außenbereich, die einem Land- oder
forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
c) Stützmauern bis 2 m Höhe
Wenn wir uns jetzt also für einen Zaun / Mauer mit einer Höhe von genau 2m interessieren, heißt das also, wir brauchen dafür ein Verfahren = Bauantrag + Statik? Bei 199cm aber wäre es kein Problem?
Oder denkt ihr, bei genau 2m drückt das Amt ein Auge zu? Auf der einen Seite grenzt ein Stadtgrundstück an, was im Prinzip eine Straße ist, auf der anderen Seite ein Nachbargrundstück. Hier würden wir natürlich schauen, dass wir keinen Stress mit dem Nachbar kriegen und die Höhe einhalten wollen.

Ab wo wird denn gemessen? Oberkante Erdboden bis Oberkante Mauer / Zaun?

Wie sind Eure Erfahrungen?
T
tomtom79
07.06.17 12:13
Bis 2 Meter braucht ihr garnix machen.
R
raffa
07.06.17 16:37
Ja bis 2m heißt einschließlich 2m oder bis 1,99m? Ich verstehe bis 1,99m oder?
M
Mycraft
07.06.17 17:16
2m sind 2m
1
11ant
07.06.17 19:26
Stützmauern sind keine Zäune, und so wie Du die Lage des Grundstückes beschreibst, scheint mir "Innenbereich" zuzutreffen. Das Thema "Zaun bis über beide Ohren" hatten wir Ende März schon´mal von Schnuckline https://www.hausbau-forum.de/threads/endlich-bauen-und-doch-noch-ein-paar-fragen.24022/
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
R
RobsonMKK
07.06.17 21:27
Da Zaun über 1,8 Meter eh nicht von der Stange kommt, wirst du vermutlich mit einem Sockel arbeiten, ergo kannst man doch bei 1,98/1,99 bleiben. Die 1-2 cm machenden Kohl am Ende auch nicht fett
einfriedungenstützmauernzauninnenbereichsockeloberkante