ᐅ Stellplatz am Haus sein, der von drei Seiten einegezäunt ist??
Erstellt am: 12.06.21 08:17
J
Jokel4712
In einem Mehrfamilienhaus wurde eine Eigentumswohnung gekauft und ihr wurde der Stellplatz Nr. 15 zugewiesen und mit 11.000 € bezahlt.
Siehe Foto Zeichnung.
Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.
Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen
(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
Die Fragen:.
Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.


Siehe Foto Zeichnung.
Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.
Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen
(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
Die Fragen:.
Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.
J
Jokel471221.06.21 11:43Danke für den Hinweis. Geht aber nicht, denn das schraffierte ist schon wieder ein anderes Grundstück.
Gehört doch aber alles zusammen - oder? Denn dieses andere Grundstück hat doch keinen Notausgang extra - oder?
Wenn ich dieses Bild sehe, müßte der grüne Strich von der Grundrissansicht irgendwo rechts sein (wieder mal anklickern 😉 ). EDIT: Bilderupload funktioniert gerade nicht.
Wenn ich dieses Bild sehe, müßte der grüne Strich von der Grundrissansicht irgendwo rechts sein (wieder mal anklickern 😉 ). EDIT: Bilderupload funktioniert gerade nicht.
Der gestrichelte unten hat sein Türchen direkt zum Weg, neben St13 (kann man auf dem Foto erkennen).
Für mich gibts hier 2 Möglichkeiten:
1) Die Türchen sind aus irgendeinem Grund Fluchtweg, dann darf da nicht dein Stellplatz sein (den du jederzeit mit einem X7 SUV zuparken dürftest, auch wenn du dann nur noch durch die Heckklappe aus dem Auto kommst). Forderung an den Bauträger --> Rückkauf des Stellplatzes
2) Das Türchen ist da, weil der BT es dem Nachbarn versprochen/verkauft hat als Gartenzugang. Dann nutzt der illegal deinen Stpl. (du hast da ja bestimmt Sondernutzungsrecht, oder) und du kannst verlangen, dass das Türchen da weg kommt. Wie der BT das dann mit dem Nachbar ausmacht, sein Problem ...
Irgendwie hat der BT hier mindestens einen Nachbarn ziemlich veräppelt (meine persönliche Meinung).
Dein Stellplatz (SNR) vielleicht mit einem Zaun (oder am Anfang einen schweren Pflanzkübel / Zierstein) direkt vor dem Türchen versehen. Mal schauen wer sich dann beschwert ...
Für mich gibts hier 2 Möglichkeiten:
1) Die Türchen sind aus irgendeinem Grund Fluchtweg, dann darf da nicht dein Stellplatz sein (den du jederzeit mit einem X7 SUV zuparken dürftest, auch wenn du dann nur noch durch die Heckklappe aus dem Auto kommst). Forderung an den Bauträger --> Rückkauf des Stellplatzes
2) Das Türchen ist da, weil der BT es dem Nachbarn versprochen/verkauft hat als Gartenzugang. Dann nutzt der illegal deinen Stpl. (du hast da ja bestimmt Sondernutzungsrecht, oder) und du kannst verlangen, dass das Türchen da weg kommt. Wie der BT das dann mit dem Nachbar ausmacht, sein Problem ...
Irgendwie hat der BT hier mindestens einen Nachbarn ziemlich veräppelt (meine persönliche Meinung).
Dein Stellplatz (SNR) vielleicht mit einem Zaun (oder am Anfang einen schweren Pflanzkübel / Zierstein) direkt vor dem Türchen versehen. Mal schauen wer sich dann beschwert ...
Ähnliche Themen