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ᐅ Stellplatz am Haus sein, der von drei Seiten einegezäunt ist??

Erstellt am: 12.06.21 08:17
J
Jokel4712
In einem Mehrfamilienhaus wurde eine Eigentumswohnung gekauft und ihr wurde der Stellplatz Nr. 15 zugewiesen und mit 11.000 € bezahlt.
Siehe Foto Zeichnung.

Dieser Stellplatz ist jetzt wo das Nebenhaus fertig ist von drei Seien einzäunt, siehe Foto rote Zeichnung. Dazu trifft noch ein Regenrohr auf diesen Parkplatz, siehe roter Punkt.
D er Parkplatz hat eine Länge von 5,50 m, das dürfte der Norm entsprechen.
Die Breite ohne Regenrohr beträgt 2,53 m, durch das Regenrohr ist die lichte Breite aber nur noch 2,46 m.
Das Auto kann nicht voll auf den Parkplatz fahren, da idann auf der Fahrerseite die Türe sich nicht mehr soweit aufmachen kann um auszusteigen.
Es bleibt also nichts anderes übrig als nur soweit auf den Parkplatz zu fahren das die Türe vor der Hauswand aufgeht.

Man lebt in NRW und über eine Stellplatzverordnung im Netz wurde nichts gefunden, wohl aber:
In Berlin und in Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigenen Garagenverordnungen. In Nordrhein-Westfalen wurden die Inhalte der Garagenverordnung 2009 in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert
Und diese Verordnung sagt folgendes aus:
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)*
§ 125 SBauVO – Einstellplätze und Fahrgassen

(1) Ein notwendiger Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen:
  • 1.
2,45 m, wenn keine Längsseite des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,10 m begrenzt wird.
  • 2.
2,50 m, wenn eine Längsseite des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,10 m begrenzt wird, die weder das Befahren des Einstellplatzes noch das Öffnen der Türen behindert,
  • 3.
2,55 m, wenn eine Längsseite des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0, 10 m begrenzt wird,
  • 4.
2,65 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes durch Wände, Stützen sowie andere Bauteile oder Einrichtungen in einem Abstand von weniger als 0,10 m begrenzt werden und

Die Fragen:.

Ist diese Verordnung anwendbar?
Gibt es für NRW eine Stellplatzverordnung.?
Vielen Dank für eine Hilfe.

Lageplan eines Bauvorhabens mit schraffierten Bereichen und zwei gelb markierten Felder (MOP, SIP5).


Grundriss eines Gebäudeteils mit schraffierten Flächen und gelb markierten Notizen.


Technischer Planabschnitt: links schraffierte Fläche, rechts gelbes Feld mit roter Kontur.
H
hampshire
12.06.21 14:02
Beidseitiges Ein- und Aussteigen ist knapp. Für eine Fahrertür wird es bei einem normalen Fahrzeug / SUV immer reichen. Die Beifahrerseite wird eben dicht an den Rand geparkt. Ich sehe ein, dass das Rohr lästig ist, dass die Nutzung für übliche Fahrzeuge nicht mehr geht kann ich nicht erkennen.
Mit meinem Alltagsauto, welches vorzugsweise von "dicken alten Männern" gekauft, oder "dynamischen Managern" als Dienstwagen geleast wird, gibt es das Feature vor dem Parken auszusteigen und den Rest mit der Schlüsselfernbedienung zu erledigen. Vielleicht ist das ja auch eine Lösung, wenn sich das Rohr nicht verlegen lässt und es kein schmales Auto sein soll.
J
Jokel4712
12.06.21 14:15
nke für die sehr detaillierte Antwort5. Ein TOP.
Aber:
"Beidseitiges Ein- und Aussteigen ist knapp" nein nicht knapp sondern unmöglich."
"gibt es das Feature vor dem Parken auszusteigen und den Rest mit der Schlüsselfernbedienung zu erledigen". Das kenne ich nicht, fährt das Auto alleine in die Parklücke" Wahrscheinlich mache ich einen Denkfehler.
🙂 🙂
J
Jokel4712
12.06.21 14:17
HilfeHilfe schrieb:

Klassischer planungsfehler. Es gab doch einen Kaufvertragsentwurf ? Gab es hier keine Angabe welchen Stellplatz man hat oder eine mindestgrössen angabe ? Ich kaufe ja auch 1liter Wasser und erhalten nicht 850 ml
ja die Stellplatznummer aber keine Größe, deshalb suche ich ja eine Vorschrift
Y
ypg
12.06.21 17:05
Sehr ärgerlich!
hampshire schrieb:

vor dem Parken auszusteigen und den Rest mit der Schlüsselfernbedienung zu erledigen.
Ich weiß ja, was die neueren Pkws alles Sol draufhaben, aber mit Schlüsselfernbedienung einparken, während ich als Fahrer von außen zuschaue, ist mir neu.
Jokel4712 schrieb:

Beidseitiges Ein- und Aussteigen ist knapp" nein nicht knapp sondern unmöglich."
Hand aufs Herz: das wäre auch mit 2,50 unmöglich. Das ist auch bei einer 3 Meter breiten Garage und Standardpkw Mittelklasse kaum möglich.
Ein Umversetzen des Regenfallrohres halte ich auch nicht für ganz so easy, schließlich müsste man den Anschluss zur Drainage umverlegen etc.
Ich würde mal den Vorschlag machen: rückwärts einparken 🙂
J
Jokel4712
12.06.21 17:36
Ich würde mal den Vorschlag machen: rückwärts einparken

Das wäre auch nicht möglich, denn da hat der hinterte Nachbar die Auspufffgase in seinem Garten und man müsste auf der Seite dser Zäune aussteigen, das geht schon garicht.
Vorschlag nicht durchführbar.
Es muss doch eine gesetzliche Vorschrift oder eine Verordnung geben und die suche ich. Danke für die bisherige Hilfe. Weiter so bitte.
H
hampshire
12.06.21 17:54
Wenn Du keine organisatorische Lösung siehst - nämlich den Parkplatz anders zu befahren, gibt es eine kommunikative, die Ansprache des Problems bei den Eigentümern / einer Eigentümerversammlung - dazu kann Dir eine rechtliche Info helfen, diese aber gegen den Widerstand einer Eigentümergemeinschaft durchzusetzen fände ich aufgrund des Verhältnisses von Problem zu Risiko einer zezrütteten Beziehung zur Gemeinschaft wenig intelligent.
Normalerweise kann man solche Kleinigkeiten im Dialog gut lösen, wenn nicht alle zu stur sind.
rohr