ᐅ Stellplätze außerhalb des Baufensters
Erstellt am: 06.09.2025 22:58
hausbauer 28 06.09.2025 22:58
Hallo Zusammen,
wir haben ein Grundstück erworben, auf dem entweder eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus mit drei Einheiten entstehen soll. Inzwischen haben wir die Bauantragszeichnungen erhalten. Dabei sind die Stellplätze allerdings außerhalb des Baufensters eingezeichnet.
Laut Bebauungsplan müssten die Stellplätze jedoch innerhalb des Baufensters liegen. Wir planen weder Garage noch Carport, sondern ausschließlich offene Stellplätze.
Unser Architekt sieht das entspannt: Er meint, beim Bauantrag könne ein Befreiungsantrag gestellt werden, sodass die Stellplätze auch außerhalb des Baufensters genehmigt werden könnten. Das Grundstück liegt in Schleswig-Holstein, wo pro Wohneinheit zwei Stellplätze vorgeschrieben sind. Innerhalb des Baufensters lässt sich diese Vorgabe unmöglich für uns umsetzen.
Ich habe euch einmal den Bebauungsplan angehängt und einen Textabschnitt des B-Plans
Wie seht ihr die Situation? Sind unsere Sorgen berechtigt oder können wir das Ganze gelassen sehen?

wir haben ein Grundstück erworben, auf dem entweder eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus mit drei Einheiten entstehen soll. Inzwischen haben wir die Bauantragszeichnungen erhalten. Dabei sind die Stellplätze allerdings außerhalb des Baufensters eingezeichnet.
Laut Bebauungsplan müssten die Stellplätze jedoch innerhalb des Baufensters liegen. Wir planen weder Garage noch Carport, sondern ausschließlich offene Stellplätze.
Unser Architekt sieht das entspannt: Er meint, beim Bauantrag könne ein Befreiungsantrag gestellt werden, sodass die Stellplätze auch außerhalb des Baufensters genehmigt werden könnten. Das Grundstück liegt in Schleswig-Holstein, wo pro Wohneinheit zwei Stellplätze vorgeschrieben sind. Innerhalb des Baufensters lässt sich diese Vorgabe unmöglich für uns umsetzen.
Ich habe euch einmal den Bebauungsplan angehängt und einen Textabschnitt des B-Plans
Wie seht ihr die Situation? Sind unsere Sorgen berechtigt oder können wir das Ganze gelassen sehen?
ypg 07.09.2025 00:17
hausbauer 28 schrieb:
Laut Bebauungsplan müssten die Stellplätze jedoch innerhalb des Baufensters liegen.Ohne Abgleich kann ich das nicht bestätigen. Denn in der textlichen Festsetzung steht nicht Baufenster, sondern innerhalb der ausgewiesenen Flächen..Und ob die Stellplätze nicht iwie stören könnten bzw. es keinen Grund gibt, sie nicht genehmigen zu lassen, dazu fehlen Infos der Lage.
Letzendlich ist es ein alter Bebauungsplan, und sicherlich hat sich dort schon einiges zwischenzeitlich getan, insofern ist ggf, wenn schon mal genehmigt, vieles möglich.
hausbauer 28 schrieb:
Sind unsere Sorgen berechtigt oder können wir das Ganze gelassen sehen?Welche Sorge habt ihr denn jetzt? Das liest sich, dass ihr kein Vertrauen zum Planer habt. Es liest sich, als seid ihr skeptisch seinem Handeln gegenüber.Aber ich frag mal so: was für Optionen hättet ihr denn außer einer Befreiuung?
hausbauer 28 schrieb:
Innerhalb des Baufensters lässt sich diese Vorgabe unmöglich für uns umsetzen.hausbauer 28 schrieb:
Dabei sind die Stellplätze allerdings außerhalbDas „allerdings“ bezieht sich denn auf was? hanghaus2023 07.09.2025 08:02
Wenn der Architekt meint das geht ohne Bauvoranfrage, dann ist es aber trotzdem Euer Risiko. Eventuell hat der Architekt ja beim Bauamt bereits nachgefragt? Oder kennt die Leute vom Bauamt?
Ich vermute, mit der Begründung Wohnraum zu schaffen geht heutzutage so Einiges. Zumindest sieht es in unseren Baugebieten so aus.
Ich vermute, mit der Begründung Wohnraum zu schaffen geht heutzutage so Einiges. Zumindest sieht es in unseren Baugebieten so aus.
hausbauer 28 07.09.2025 12:02
hanghaus2023 schrieb:
Wenn der Architekt meint das geht ohne Bauvoranfrage, dann ist es aber trotzdem Euer Risiko. Eventuell hat der Architekt ja beim Bauamt bereits nachgefragt? Oder kennt die Leute vom Bauamt?
Ich vermute, mit der Begründung Wohnraum zu schaffen geht heutzutage so Einiges. Zumindest sieht es in unseren Baugebieten so aus. Leider haben wir den Text im Bebauungsplan erst nach Kauf des Grundstücks gesehen. Da haben wir etwas zu voreilig entschieden. hausbauer 28 07.09.2025 12:04
ypg schrieb:
Ohne Abgleich kann ich das nicht bestätigen. Denn in der textlichen Festsetzung steht nicht Baufenster, sondern innerhalb der ausgewiesenen Flächen..
Und ob die Stellplätze nicht iwie stören könnten bzw. es keinen Grund gibt, sie nicht genehmigen zu lassen, dazu fehlen Infos der Lage.
Letzendlich ist es ein alter Bebauungsplan, und sicherlich hat sich dort schon einiges zwischenzeitlich getan, insofern ist ggf, wenn schon mal genehmigt, vieles möglich.
Welche Sorge habt ihr denn jetzt? Das liest sich, dass ihr kein Vertrauen zum Planer habt. Es liest sich, als seid ihr skeptisch seinem Handeln gegenüber.
Aber ich frag mal so: was für Optionen hättet ihr denn außer einer Befreiuung?
Das „allerdings“ bezieht sich denn auf was?Wir haben tatsächlich nur die Option des Befreiungsantrags. Die Stellplätze wurden im Aufteilungsplan außerhalb des Baufensters eingezeichnet. Unser Planer hatte vorab einen Aufteilungsplan für uns erstellt, da das Grundstück in 3 geteilt wird. ypg 07.09.2025 12:27
hausbauer 28 schrieb:
Wir haben tatsächlich nur die Option des Befreiungsantrags. Die Stellplätze wurden im Aufteilungsplan außerhalb des Baufensters eingezeichnet. Unser Planer hatte vorab einen Aufteilungsplan für uns erstellt, da das Grundstück in 3 geteilt wird.Dann zeig das doch mal. Wie sollen wir denn Bedenken kleinreden, wenn wir die Planung nicht kennen?Ähnliche Themen