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ᐅ Stattvilla mit "Satteldach" oder Flachdach


Erstellt am: 06.04.2016 13:47

hb-julia 06.04.2016 13:47
Hallo,

für ein zu bebauendes Grundstück gibt es einen Bebauungsplan, der allerdings keine Geschosshöhe vorschreibt, wohl aber, dass sich ein neues Haus der Umgebungsbebauung anzupassen hat. Dies sind übliche, vor wohl vierzig Jahren gebaute Einfamilienhäuser mit Satteldach.

Nun wird aber eine sog. Stadtvilla bevorzugt, mit der sog. 2/3-Ausgleichsfläche.
Eine Baufirma hat bereits signalisiert, dass dies kein Problem sei. Doch wenn man hier etwas unterschreibt und sich dann herausstellt, dass es vom Bauamt her doch nicht möglich ist, ein solches Haus zu bauen, sitzt man ja bei der betreffenden Firma fest - obwohl man ein anderes, genehmigungsfähiges Haus vielleicht mit einer anderen Firma besser bauen wollen würde.

Daher hier meine Fragen:

1) Wird das Dach einer sog. Stadtvilla offiziell auch als "Satteldach" bezeichnet? - Oder ist dies nur den o.g. EFHn vorbehalten?

2) Könnte, wenn eine Stadtvilla genehmigt wird, die eingeschossige 2/3-Ausgleichsfläche mit einem Satteldach versehen werden (für einen eventuell späteren Ausbau, gegenwärtig aber nur als Dachspeicher zu nutzen)?
Oder müsste dies dann ein Flachdach sein?

Vielen Dank für alle professionellen Antworten und persönliche Erfahrungsberichte!

toxicmolotof 06.04.2016 14:42
Definiere doch bitte erst mal Stadtvilla. Das ist ein Begriff, den das Baurecht nicht kennt.

Und ich kenne diese "Stadtvillen" in der Regel nur mit Zeltdach.

Auch wenn keine Geschosshöhe vorgeschrieben wird, wie viele Geschosse sind denn überhaupt erlaubt bzw. wie viele Geschosse gibts in der Umgebung?

hb-julia 06.04.2016 16:28
toxicmolotow schrieb:
Definiere doch bitte erst mal Stadtvilla. Das ist ein Begriff, den das Baurecht nicht kennt.

Und ich kenne diese "Stadtvillen" in der Regel nur mit Zeltdach.

Auch wenn keine Geschosshöhe vorgeschrieben wird, wie viele Geschosse sind denn überhaupt erlaubt bzw. wie viele Geschosse gibts in der Umgebung?


Vielen DanK!
Ja, bei der von mir gemeinten "Stadtvilla" geht es um ein Haus mit vier gegeneinandergeneigten Dachflächen. Und meine Fragen ist, ob jenes "Zeltdach" baurechtlich unterschieden wird vom "Satteldach". Das nämlich ist Standard in der Gegend, bei eingeschossiger Bauweise.

EveundGerd 06.04.2016 16:56
Ja, es wird baurechtlich unterschieden. Daher heißt das eine Dach auch Zeltdach und das andere Satteldach.

Mein Rat: Bauvoranfrage beim Bauamt stellen mit Zeltdach. Eine Stadtvilla mit Satteldach schaut seltsam aus. Dann schon lieber ein Pultdach.

Es gibt die Möglichkeit eine Freistellung bzgl. des Daches zu beantragen. Daher ist der Kontakt zum Bauamt auch ratsam um die Möglichkeiten vor Unterschrift abzuklären.

hb-julia 06.04.2016 17:10
EveundGerd schrieb:
Ja, es wird baurechtlich unterschieden. Daher heißt das eine Dach auch Zeltdach und das andere Satteldach.

Mein Rat: Bauvoranfrage beim Bauamt stellen mit Zeltdach. Eine Stadtvilla mit Satteldach schaut seltsam aus. Dann schon lieber ein Pultdach.

Es gibt die Möglichkeit eine Freistellung bzgl. des Daches zu beantragen. Daher ist der Kontakt zum Bauamt auch ratsam um die Möglichkeiten vor Unterschrift abzuklären.
EveundGerd schrieb:
Ja, es wird baurechtlich unterschieden. Daher heißt das eine Dach auch Zeltdach und das andere Satteldach.

Mein Rat: Bauvoranfrage beim Bauamt stellen mit Zeltdach. Eine Stadtvilla mit Satteldach schaut seltsam aus. Dann schon lieber ein Pultdach.

Es gibt die Möglichkeit eine Freistellung bzgl. des Daches zu beantragen. Daher ist der Kontakt zum Bauamt auch ratsam um die Möglichkeiten vor Unterschrift abzuklären.


Vielen Dank!

Beim vorsichtigen Nachfragen deutete das Bauamt an, die Umgebungsbebauung müsse beachtet werden. - Allerdings konnte man sich eine Pultdach vorstellen (obwohl es nichts dergleichen in der Umgebung gibt).

... doch gibt es da ja leider hier die Einschränkung der solarnutzung.

Ich wäre noch sehr dankbar für Beantwortung der zweiten Frage :

" 2) Könnte, wenn eine Stadtvilla genehmigt wird, die eingeschossige 2/3-Ausgleichsfläche mit einem Satteldach versehen werden (für einen eventuell späteren Ausbau, gegenwärtig aber nur als Dachspeicher zu nutzen)?
Oder müsste dies dann ein Flachdach sein? "

Bauexperte 06.04.2016 18:11
hb-julia schrieb:

die eingeschossige 2/3-Ausgleichsfläche
Da stolpere ich schon die ganze Zeit drüber. Was meinst Du damit genau? Evtl. ein Staffelgeschoss?

Grüße, Bauexperte
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