Split-Klima in kfw55 Haus nachrüsten

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A

Andii87

Hallo zusammen,

wir wohnen in einer Etagenwohnung in einem 2 Jahre alten kfW 55 Mehrfamilienhaus.
Für die warmen Sommer würden wir uns gerne im Schlafzimmer eine Split-Klimaanlage nur zum kühlen anschaffen.

Nun habe ich schon verschiedenes hierzu gelesen, in wieweit dies die Berechnung und ggfs. kfw Förderung negativ beeinflusst.

Je nachdem wo man liest, findet mal folgende Versionen:
a) gar nicht, da es nichts mit dem ursprünglich geplanten Konzept zu tun hat und für die Heizung des Hauses nicht relevant ist, sondern nur ein Komfortthema wie ein in die Steckdose gesteckter Heizlüfter

b) nur bzgl der Auswirkungen durch die Kern-Bohrung durch die Außenwand

c) bezogen auf den Betrieb mit kühlen/heizen, wobei mir hier nicht klar wäre, welche Werte an Verbrauch zu Grunde gelegt werden sollten

Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Ich finde hier auch bei der kfw keine klaren Angaben.
 
N

nordanney

Könnt ihr mir hier weiterhelfen? Ich finde hier auch bei der kfw keine klaren Angaben.
Die KfW sagt ganz klar in Ihren Bedingungen, dass Änderungen am Haus, die die beantragte Förderung kaputt machen würde (also Luftdichtheit nicht mehr gegeben, Energieeffizienz nicht mehr KfW 55 o.ä.) in den ersten 10 Jahren nach Förderung dazu führen, dass Du die Förderung zurückzahlen musst.

Ob und wie die Klimaanlage Dein Haus negativ beeinflussen, sagt Dir ein Planer und/oder Energieberater.

Und jetzt kommt meine persönliche Antwort: Machen und nicht zu viel fragen.
 
Y

ypg

Und jetzt kommt meine persönliche Antwort: Machen und nicht zu viel fragen.
Definitiv keine Kernbohrung!
Die Außenwand ist Gemeinschaftseigentum: das müsste vorab geklärt werden, ob ihr in die Fassade ein Loch machen bzw. dort etwas anbringen dürft.
Es ist schließlich kein Einfamilienhaus, mit dem ihr machen könnt, was Ihr wollt.
 
N

nordanney

Die Außenwand ist Gemeinschaftseigentum: das müsste vorab geklärt werden, ob ihr in die Fassade ein Loch machen bzw. dort etwas anbringen dürft.
Die Beantwortung dieser Frage setze ich voraus. Bohrung ist das geringere Thema (20mm), die Optik außen ist meistens das KO Kriterium
 
A

Andii87

Danke für die Antworten. Einverständnis der WEG hinsichtlich Optik etc. liegt natürlich vor.
Nur "einfach machen" ist mir zu riskant, da dann natürlich auch die anderen Eigentümer mit drin hängen hins. ihrer Förderung.

Genau, die KfW sagt, dass keine Änderungen am Haus innerhalb 10 Jahre durchgeführt bzw. sonst genehmigt werden müssen.
Aber nirgends ist etwas konkreteres beschrieben, also ob/wie die Split-Klima in einer Berechnung berücksichtig wird.
Natürlich kann ich den Planer beauftragen sich das anzuschauen und ggfs. etwas neu zu berechnen. Aber ich kann mir schwer vorstellen, dass ich der erste mit dem Thema bin.

Daher würde mich eben interessieren, wie dies bei anderen ausgegangen ist, die den Weg über den Planer gegangen sind bzw. wie die Rückmeldungen dazu waren.
 
Zuletzt aktualisiert 05.08.2025
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