Spekulationssteuer vermeidbar auf legale Weise?

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V

Vicus

Hallo zusammen,

meine bessere Hälfte und ich beabsichtigen, demnächst zu bauen. Eine Option für ein Grundstück hätten wir sogar schon, die hat nur einen kleinen Schönheitsfehler. Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu.

Es geht darum, dass wir einen Teil eines sehr schönen Grundstückes von einem Freund zum Kauf angeboten bekommen haben. Er hat vor einiger Zeit ein größeres aus mehrerer Flutstücken bestehendes Grundstück zu einem sehr günstigen Preis gekauft, um es selber zu bebauen. Er hat jetzt jedoch ein weiteres bereits bebautes Grundstück gekauft und baut das darauf befindliche Haus um, weswegen er das besagte Grundstück nicht mehr zum Bauen benötigt.

Das Problem ist allerdings, dass er es ja wohl innerhalb der ersten 10 Jahre nicht veräußern darf, weil er sonst die Spekulationssteuer - das sind wohl 40% - bezahlen muss und die würde selbstverständlich nicht er, sondern wir bezahlen. Er selbst würde den angesetzten Preis sofort um den Anteil der Spekulationssteuer verringern, wenn er diese nicht abführen müsste.

Nun meine Frage: Gibt es eine legale Möglichkeit, diese Spekulationssteuer zu vermeiden? Es geht ja eigentlich nicht um ein gewerbsmäßiges Spekulationsgeschäft mit Gewinnabsicht, sondern um die Zurverfügungstellung eines Anteiles des eigenen Grundstückes, ohne es verschenken zu müssen. Das kann ja schließlich auch keiner verlangen.

Für eure Antworten danke ich euch bereits im Voraus.
 
M

Mottenhausen

Die Spekulationssteuer wird nur auf die Differenz zwischen altem und neuen Kaufpreis fällig. D.h. verkauf er es euch zu seinem eigenen Kaufpreis, fällt keine Spekulationssteuer an. Falls er mehr will, müsstet ihr den "Rest" unterm Tisch bezahlen, wovon ich jedoch abrate, da Straftatbestand.
 
N

nordanney

Rechnet doch bitte mal in €, um zu wissen, um was es geht.

Vereinfachtes Beispiel:
Kauf des Grundstücks: T€200
Kaufnebenkosten: T€ 20 (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer, Grundbuch etc. - Kosten des Verkäufers bei Ankauf und Verkauf)
Verkauf: T€ 250
Gewinn: T€ 30
Persönlicher Steuersatz des Verkäufers 40%: T€ 12

Somit bezahlt Ihr T€ 262 anstatt T€ 250
 
N

nordanney

womit dann der Gewinn wieder steigt und damit auch die Steuer :D
Sei nicht so pingelig
Ist ja nur grob gerechnet, damit der TE mal weiß, in welche Richtung es geht.

Am Ende geht es um plattes Land mit einem Wert von T€ 50 und alles ist den Stress nicht wert. In Sachsen sollten die Preise bis auf einige Städte ja mehr als übersichtlich sein...
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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