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ᐅ Schenkung von Freund - Rückforderungsrecht


Erstellt am: 10.09.20 07:41

Pinky030110.09.20 11:18
Ihr bezahlt ja den Notar für den Vertrag. Dann könnt ihr ihn auch mit Fragen löchern, bis ihr alles verstanden habt
Octrineddy10.09.20 11:31
justremember schrieb:

Vielen lieben Dank für deine Hilfe, nordanney! Wir werden nochmal einen Termin beim Notar machen und es doch in einen Kaufvertrag umwandeln.
Danke, dass du die Absätze auch kritisch siehst.
Ihr könnt ja auch den fraglichen Absatz aus dem Schenkungsvertrag rausstreichen, und ihn so beurkunden lassen. Ob du deinem Freund dann noch 10T€ überweist oder nicht, ist ja völlig egal
Tassimat10.09.20 12:18
Bardamu schrieb:

Finde ich schon lustig wie es die TE, nach der Länge ihres Textes zu urteilen, anscheinend beschäftigt dass es ein Rückforderungsrecht in sehr unwahrscheinlichen Situationen gibt und wie man das umgehen kann.

Unwahrscheinlich? Dann schau dir mal die Scheidungsquote an. Die umfasst nichtmal die Trennung unverheirateter Paare. Also eine Trennung ist ein absolut realistisches Szenario. Und im Trennungsfall sind solche Paragrafen unnötige Munition für einen Rosenkrieg: Er zieht aus und fordert das Rückforderungsrecht ein... großartig.
Bookstar schrieb:

Ansonsten ist eine Schenkung an dich sehr ungewöhnlich, warum sollte er das tun. Ist er Vermögend? Dagegen spricht aber der Eingangsthread.
Ich finde solche Schenkungen nicht ungewöhnlich. Ich wage zu behaupten, dass die meisten hausbauenden Paare noch zu je 50% im Grundbuch stehen und einen gemeinsamen Kredit aufnehmen. Und dann geht halt unterschiedlich viel Eigenkapital in so ein Vorhaben, was dann automatisch eine Schenkung ist.
justremember schrieb:

Für meinen Freund ist eine Schenkung eine Schenkung. Wenn er ein Rückforderungsrecht haben wöllte dann wäre es keine Schenkung für ihn.
Na also, diese Rückforderungsparagraphen ersatzlos streichen und gut ists.
HilfeHilfe11.09.20 05:50
50 % abkaufen ! Alles andere ist = Hülle ist euch beiden, Boden ihm
Winniefred11.09.20 06:47
Und bei Fragen zum Vertrag immer den Notar fragen, der kann für sein fürstliches Gehalt doch gerne auch was tun!
kati133711.09.20 07:58
Wie eine völlig legitime Frage hier gleich wieder in GZSZ verdreht wird, es ist schon amüsant zu lesen mit ner Tasse Kaffee und nem Teilchen.

Wie andere schon völlig richtig sagten: Der Notar darf euch euren Vertrag auch gerne nochmal im Detail erklären, mit allen möglichen Konsequenzen der Paragraphen. Dafür wird der Mann bezahlt. (Spoiler Alarm: Zur Grundschuldbestellung könnte man davon Alpträume kriegen )

Ansonsten wurden die zwei aus meiner Sicht besten Alternativen schon genannt: Entweder du kaufst es ihm ab, oder der Vertrag zur Schenkung kommt ohne dieses Rückforderungsrecht daher. Ansonsten ist das juristisch meiner Meinung nach zu einseitig. Dann wärst du schwer benachteiligt falls dein Freund der cracksüchtige Scientology-Zocker wird.

LG
vertragnotarrückforderungsrechtschenkung