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ᐅ Schenkung von Freund - Rückforderungsrecht

Erstellt am: 10.09.20 07:41
J
justremember
Hallo,

ich lese hier schon seit einigen Monaten mit und habe nun doch mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Freund und ich werden nächstes Jahr ein Haus bauen. Bis jetzt gehört das Grundstück nur ihm. Er hat es damals für 15.000€ gekauft. Laut Bodenrichtwert liegt der Wert aber bei ca. 32.000€ bei knapp 1700qm.

Er möchte mir die Hälfte seiner Anteile übertragen - sein Wunsch war es, dass er es mir schenkt.
Nun haben wir den Entwurf für die Schenkung vom Notar erhalten und da gibt es den Passus Rückforderungsrecht. An sich kann ich total nachvollziehen, dass man ihm das Recht einräumt, in gewissen Situationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung etc....) ein Rückforderungsrecht einzuräumen, aber wie würde sich das auf die Gesamtsituation für mich auswirken? Gründe wären z.B auch, wenn ich mich einer Sekte anschließe, Alkohol- oder Drogenabhängig werde oder auch die Trennung der Beteiligten.

An sich ist alles unwahrscheinlich, aber man muss ja doch mal alle möglichen Varianten durchspielen. Angenommen das würde tatsächlich passieren, wie verhält es sich dann mit meinem Vermögen, welches ich in das Haus gesteckt habe (der dazugehörige Passus aus dem Vertrag befindet sich dazu unten). Der Hauskredit läuft über uns beide und die Hälfte aller Kosten trage ich (bezüglich Bau und Einrichtung sind das über 175.000€). Da ist der Grundstückswert schon sehr niedrig dagegen. Das Haus würde mir ja dann aber nicht mehr gehören, wenn ich nicht mehr im Grundbuch stehe.

Wird das Rückforderungsrecht dann auch im Grundbuch eingetragen?

Mein Freund würde nicht auf das Rückforderungsrecht bestehen. Für ihn ist eine Schenkung eine Schenkung ohne Rückforderungsrecht.

Anbei noch der eine Passus aus dem Vertrag:

Übt der Berechtigte das Rückforderungsrecht aus, hat er die im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte dinglich zu übernehmen, soweit sie im Rang vor der Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts eingetragen sind. Aufwendungen aus dem Vermögen des jeweiligen Eigentümers sind gegen Rechnungsnachweis zu erstatten bzw. durch Schuldübernahme abzugelten, maximal jedoch bis zur Höhe der
noch vorhandenen Zeitwerterhöhung, soweit sie nicht nur der Erhaltung des Anwesens im derzeitigen Zustand, sondern dessen Verbesserung oder Erweiterung gedient haben und mit schriftlicher Zustimmung des Berechtigten durchgeführt wurden. Im Übrigen erfolgt die Rückübertragung unentgeltlich, also insbesondere ohne Ausgleich für geleistete Dienste, wiederkehrende Leistungen, Tilgungen, geleistete Zinsen, Arbeitsleistungen, oder die gezogenen Nutzungen. Die Kosten der Rückübertragung hat der Veräußerer zu tragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt vom Vertrag.

Kann mir das vielleicht jemand erklären? Den Rest versteh ich alles, aber hier steh ich irgendwie auf dem Schlauch. es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn ich ihm einfach die Hälfte des Grundstücks abgekauft hätte...

Viele Grüße
Anne
J
justremember
10.09.20 09:39
Bookstar schrieb:

Mir fällt da vieles auf. Bodenrichtwert hat nichts mit dem Wert des Grundstücks am freien Markt zu tun. Der liegt aktuell immer deutlich darüber, meist Faktor 2 bis 3.

Ein Haus für 180k gibt es auch nirgends in Deutschland, wie kommt ihr zu dieser Annahme?

Ansonsten ist eine Schenkung an dich sehr ungewöhnlich, warum sollte er das tun. Ist er Vermögend? Dagegen spricht aber der Eingangsthread.

Hallo,
zu deinen Fragen:
Mein Anteil am Haus beträgt 180k, seiner auch, damit sind es 360k ( 145qm ohne Keller und eine Doppelgarage am Haus mit Abstellraum).
Er hat das Grundstück damals ohne mich gekauft und da er sozusagen den Wohnort und das Baugrundstück vorgibt wollte er mir eben die Hälfte schenken. Das Geld solle ich doch lieber in das Haus stecken. Finanziell geht es uns sehr gut.

Das der Wert am freien Markt höher sein kann ist mir durchaus bewusst, aber so extrem ist es hier in Ostsachsen noch nicht.
B
Bardamu
10.09.20 09:51
Tassimat schrieb:

Wikrt etwas einseitig. Welche Recht hast denn du, wenn er drogensüchtig am Glückspielautmat einer Sekte hängt? Und wenn er mit der Sektenführerin durchbrennt, warum bekommt er automatisch das Grundstück mit Haus und nicht du?


Eine Schenkung ohne Rückfoderungsrecht wäre auch super einfach.

Alles raussteichen und einen gleichberechtigten Vertrag aufsetzten.

Na weil er Besitzer des Grundstückes ist, und ihr großzügigerweise die Hälfte schenkt.
Man sollte schon ein bisschen Vertrauen haben wenn man schon sein ganzes Leben miteinander plant.
Aber da wird wieder jedes einzelne Detail auf Herz und Nieren geprüft. Dass die arme Frau ja nicht in irgendwelche Situationen gerät in der
sie finanziell benachteiligt ist.

Finde ich schon lustig wie es die TE, nach der Länge ihres Textes zu urteilen, anscheinend beschäftigt dass es ein Rückforderungsrecht in sehr unwahrscheinlichen Situationen gibt und wie man das umgehen kann. Ob das ihr Mann auch weiß?

Ich kann nur von mir reden, aber falls meine Ehe zugrunde gehen würde wäre das finanzielle das letzte an das ich denken würde. Ist ja traurig genug wenn man sich liebt und aus irgendwelchen Gründe diese Verbindung zerstört wird. Materielles wäre mir in solchen Fällen egal.

Aber klar, man sollte sich schon für alles Eventualitäten absichern
B
Bardamu
10.09.20 09:53
Bookstar schrieb:

Ein Haus für 180k gibt es auch nirgends in Deutschland, wie kommt ihr zu dieser Annahme?

Du kennst dich anscheinend sehr gut aus in Deutschland.
J
justremember
10.09.20 10:00
Bardamu schrieb:

Finde ich schon lustig wie es die TE, nach der Länge ihres Textes zu urteilen, anscheinend beschäftigt dass es ein Rückforderungsrecht in sehr unwahrscheinlichen Situationen gibt und wie man das umgehen kann. Ob das ihr Mann auch weiß?

Ja, er weiß, dass ich hier nachfrage. Wenn man so einen Vertrag durchliest, dann sollte man es auch genau tun. Und ich hatte dazu halt ein paar Fragen und hatte gehofft, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich möchte gar nichts umgehen, aber hier geht es ja schon um eine stattliche Summe, die ich nicht jeden Tag ausgebe. Ich bin mir sicher, dass die Fälle nicht eintreten werden, aber man sollte doch trotzdem mal das geschriebene analysieren? Was ist daran falsch? Für meinen Freund ist eine Schenkung eine Schenkung. Wenn er ein Rückforderungsrecht haben wöllte dann wäre es keine Schenkung für ihn.


Hab absolut keine Ahnung was daran lustig sein soll.
N
nordanney
10.09.20 10:53
justremember schrieb:

Ich kann nur von mir reden, aber falls meine Ehe zugrunde gehen würde wäre das finanzielle das letzte an das ich denken würde.
Sobald Du in der Situation bist, denkst Du auf jeden Fall dran. Das kann Dein Leben nämlich - neben der Trennung - anschließend ordentlich beeinflussen. Da sind klare Verhältnisse von Anfang an schon lohnenswert.
justremember schrieb:

Ich bin mir sicher, dass die Fälle nicht eintreten werden, aber man sollte doch trotzdem mal das geschriebene analysieren?
Und wenn doch?

Ich sehe trotzdem nur eine Möglichkeit, die wirklich fair ist. Du kaufst den halben Grundstücksteil ab. Klare Verhältnisse - dann gehört jedem die Hälfte.
justremember schrieb:

Aufwendungen aus dem Vermögen des jeweiligen Eigentümers sind gegen Rechnungsnachweis zu erstatten bzw. durch Schuldübernahme abzugelten,
Und wenn keine Rechnung mehr da ist? Schon bist Du gear....t.
justremember schrieb:

maximal jedoch bis zur Höhe der
noch vorhandenen Zeitwerterhöhung, soweit sie nicht nur der Erhaltung des Anwesens im derzeitigen Zustand, sondern dessen Verbesserung oder Erweiterung gedient haben und mit schriftlicher Zustimmung des Berechtigten durchgeführt wurden.
Wer bestimmt die vorhandene Zeitwerterhöhung auf welcher Grundlage? Jedes Mal eine schriftliche Zustimmung einholen? Du lässt einen kleinen Grillplatz bauen und brauchst die Zustimmung Deines Freundes dafür bzw. zwingend die Rechnung.

Der Vertrag ist juristisch toll, allerdings lebensfern.
J
justremember
10.09.20 10:59
Vielen lieben Dank für deine Hilfe, nordanney! Wir werden nochmal einen Termin beim Notar machen und es doch in einen Kaufvertrag umwandeln.
Danke, dass du die Absätze auch kritisch siehst.
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