W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstücksübertragung - wie machen wir es am geschicktesten?


Erstellt am: 20.12.18 18:06

Dr Hix20.12.18 22:35
Climbee schrieb:
Ist es möglich so eine Grundstücksübertragung in einen Teil "Schenkung" und einen Teil "Verkauf" zu trennen?

Sollte generell möglich sein. Sollte dein Bruder dir nämlich z.B. das gesamte Grundstück (zu) günstig verkaufen, macht das Finanzamt meines Wissens auch nix anderes als die Differenz zum "angemessenen" Preis als Schenkung zu deklarieren und entsprechend (höher) zu besteuern.
Im besten Fall könnte es also sogar klappen das Grundstück zum symbolischen Preis von einem Euro zu verkaufen und das Finanzamt einfach im Nachgang regeln zu lassen. Damit würdet ihr dann vermutlich sogar noch Notargebühren sparen ;-)

Das wiederum sollte eure Steuerberaterin aber genau wissen.
Climbee21.12.18 09:20
Vielen Dank für die Beiträge.

Kurze Klarstellung:

Ich verdiene nicht schlecht, aber 2.100€ sind für mich keine "Peanuts", sorry. Deswegen hänge ich hier Hirnschmalz rein. 2.100€ sind kein Betrag den ich mal eben aus der Portokasse nehme ohne es zu merken.

Nach Aussage der Steuerberaterin ist es möglich in Schenkung" und "Tausch" zu trennen. Und das glaube ich der auch; die hat da kein pers. Interesse, da Freundin der Familie die uns so unterstützt. Ich kenne sie als sehr versierte und gute Steuerberaterin mit eigener Kanzlei. Daher glaube ich ihr, was sie mir sagt (hat sich dafür auch extra nochmal durch diverse rechtl. Auslegungen gekämpft).

Verkauf unter Wert wird wie eine "Gemischte Schenkung" steuerrechtlich gewertet und wie hier schon bereits genannt: die Differenz zwischen niedrigerem Kaufpreis und realem Kaufpreis wird als Schenkung deklariert und entsprechend versteuert. So doof sind die im Finanzamt auch nicht, da würde ja jeder unter Preis verkaufen um die Steuer zu umgehen.

Wir wollen ja auch nicht "bescheißen" sondern die bestehende Gesetzeslage nur in der für uns günstigsten Variante nutzen. Und diesbezüglich haben wir leider vom Notar überhaupt keine Beratung bekommen. Also in Form von: "können Sie so oder so machen. Vorteil hier ist xy, Nachteil xx. Vorteil der zweiten Variante ist ab, Nachteil cd. Jetzt müssen Sie entscheiden, was ihnen wichtiger ist." So hätte ich mir das vorgestellt, aber so ist es leider nicht gewesen. Wir sind aus der Kanzlei raus und hatten eigentlich die Zusage, daß es so, wie besprochen, umgesetzt wird (Schenkung und Tausch/Verkauf - wir haben dem Notar den Vorschlag vorgelegt, den wir mit der Steuerberaterin ausgearbeitet hatten) um jetzt einen Vertragsentwurf in den Händen zu halten, in dem das eben nicht so umgesetzt wurde. Und das mit dem unbestimmten Gefühl, daß der Notar sich die Sache halt lieber einfach macht, was ja nur uns Kosten verursacht. Er kriegt ja das Gleiche.
Nordlys21.12.18 10:01
zu yosan: Du sagst Hä, was ist Hinterziehung?
Du kaufst unser Haus für 100. Lt. Vertrag. Gibst mir aber 100 offiziell plus 200 heimlich in bar. Was hat es gekostet? 100? 300? Auf was hast Du Steuer gezahlt? 100 oder 300? Was hast Du also getan? Hinterzogen oder steuerlich gestaltet?

zu Climbee. Woran scheitert der Tauschweg ggf. mit etwas Wwertausgleich? das ist doch steuerlich auch günstig und einfach. K.
Climbee21.12.18 10:08
Tausch wird steuerlich wie Kauf bewertet; ist also völlig egal wie das heißt. Wir "verkaufen" ja auch nicht wirklich, aber der Wert muß eben für die Steuer genannt werden.
Real zahlt weder mein Bruder mir etwas noch ich ihm.
Yosan21.12.18 10:30
Nordlys schrieb:
Du kaufst unser Haus für 100. Lt. Vertrag. Gibst mir aber 100 offiziell plus 200 heimlich in bar. Was hat es gekostet? 100? 300? Auf was hast Du Steuer gezahlt? 100 oder 300? Was hast Du also getan? Hinterzogen oder steuerlich gestaltet?
Dann haben wir aneinander vorbei geredet. Ich meinte ja, dass eben NICHT mehr gezahlt wird, als offiziell im Vertrag steht, also, dass ich dir tatsächlich nur 100 gebe.
Nordlys21.12.18 10:31
zu climbee Leider hast Du recht, die Bestimmungen aus dem Landtausch in der Landwirtschaft gelten bei Euch leider nicht.....doof.

zu yosan: ok
steuerberaterinschenkungfinanzamtnotargrundstückkaufpreisvertrag