ᐅ Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer
Erstellt am: 11.04.17 13:11
T
toxicmolotof11.04.17 17:11Das ist m.E. auch eine Korrektur (nicht Änderung) die keiner neuen Frist Bedarf.
Das kann man, wenn beide Parteien zugegen sind m.E. auch direkt beim Notar machen.
Das kann man, wenn beide Parteien zugegen sind m.E. auch direkt beim Notar machen.
T
toxicmolotof11.04.17 18:49Naja, wenn er nicht rechnen kann, hat er es ja selber verbockt, oder der Notargehilfe....
Dich hindert ja niemand daran es schon jetzt dem Bauträger zu sagen. Er hat ja auch ein Exemplar erhalten.
Dich hindert ja niemand daran es schon jetzt dem Bauträger zu sagen. Er hat ja auch ein Exemplar erhalten.
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