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ᐅ Garangenpreis im Kaufvertrag vom Notar geringer


Erstellt am: 11.04.2017 13:11

sisqonrw 11.04.2017 16:01
Dann muss doch der Vertrag geändert werden, neu zu gesendet werden und den Notartermin 14 Tage später machen. Stimmts?

DNL 11.04.2017 16:15
Wir haben den Vertrag einfach per Email bekommen.
Reicht doch. Dann muss auch kein Postweg abgewartet werden.

toxicmolotof 11.04.2017 17:11
Das ist m.E. auch eine Korrektur (nicht Änderung) die keiner neuen Frist Bedarf.

Das kann man, wenn beide Parteien zugegen sind m.E. auch direkt beim Notar machen.

sisqonrw 11.04.2017 17:26
OK wir besprechen es dann beim Notar dann an. Nicht das der Bauträger sauer wird

toxicmolotof 11.04.2017 18:49
Naja, wenn er nicht rechnen kann, hat er es ja selber verbockt, oder der Notargehilfe....

Dich hindert ja niemand daran es schon jetzt dem Bauträger zu sagen. Er hat ja auch ein Exemplar erhalten.

sisqonrw 11.04.2017 18:57
Bin ich so eher im Vorteil oder im Nachteil?
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