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ᐅ Schenkung von Freund - Rückforderungsrecht


Erstellt am: 10.09.2020 07:41

justremember 10.09.2020 09:39
Bookstar schrieb:

Mir fällt da vieles auf. Bodenrichtwert hat nichts mit dem Wert des Grundstücks am freien Markt zu tun. Der liegt aktuell immer deutlich darüber, meist Faktor 2 bis 3.

Ein Haus für 180k gibt es auch nirgends in Deutschland, wie kommt ihr zu dieser Annahme?

Ansonsten ist eine Schenkung an dich sehr ungewöhnlich, warum sollte er das tun. Ist er Vermögend? Dagegen spricht aber der Eingangsthread.

Hallo,
zu deinen Fragen:
Mein Anteil am Haus beträgt 180k, seiner auch, damit sind es 360k ( 145qm ohne Keller und eine Doppelgarage am Haus mit Abstellraum).
Er hat das Grundstück damals ohne mich gekauft und da er sozusagen den Wohnort und das Baugrundstück vorgibt wollte er mir eben die Hälfte schenken. Das Geld solle ich doch lieber in das Haus stecken. Finanziell geht es uns sehr gut.

Das der Wert am freien Markt höher sein kann ist mir durchaus bewusst, aber so extrem ist es hier in Ostsachsen noch nicht.

Bardamu 10.09.2020 09:51
Tassimat schrieb:

Wikrt etwas einseitig. Welche Recht hast denn du, wenn er drogensüchtig am Glückspielautmat einer Sekte hängt? Und wenn er mit der Sektenführerin durchbrennt, warum bekommt er automatisch das Grundstück mit Haus und nicht du?


Eine Schenkung ohne Rückfoderungsrecht wäre auch super einfach.

Alles raussteichen und einen gleichberechtigten Vertrag aufsetzten.

Na weil er Besitzer des Grundstückes ist, und ihr großzügigerweise die Hälfte schenkt.
Man sollte schon ein bisschen Vertrauen haben wenn man schon sein ganzes Leben miteinander plant.
Aber da wird wieder jedes einzelne Detail auf Herz und Nieren geprüft. Dass die arme Frau ja nicht in irgendwelche Situationen gerät in der
sie finanziell benachteiligt ist.

Finde ich schon lustig wie es die TE, nach der Länge ihres Textes zu urteilen, anscheinend beschäftigt dass es ein Rückforderungsrecht in sehr unwahrscheinlichen Situationen gibt und wie man das umgehen kann. Ob das ihr Mann auch weiß?

Ich kann nur von mir reden, aber falls meine Ehe zugrunde gehen würde wäre das finanzielle das letzte an das ich denken würde. Ist ja traurig genug wenn man sich liebt und aus irgendwelchen Gründe diese Verbindung zerstört wird. Materielles wäre mir in solchen Fällen egal.

Aber klar, man sollte sich schon für alles Eventualitäten absichern

Bardamu 10.09.2020 09:53
Bookstar schrieb:

Ein Haus für 180k gibt es auch nirgends in Deutschland, wie kommt ihr zu dieser Annahme?

Du kennst dich anscheinend sehr gut aus in Deutschland.

justremember 10.09.2020 10:00
Bardamu schrieb:

Finde ich schon lustig wie es die TE, nach der Länge ihres Textes zu urteilen, anscheinend beschäftigt dass es ein Rückforderungsrecht in sehr unwahrscheinlichen Situationen gibt und wie man das umgehen kann. Ob das ihr Mann auch weiß?

Ja, er weiß, dass ich hier nachfrage. Wenn man so einen Vertrag durchliest, dann sollte man es auch genau tun. Und ich hatte dazu halt ein paar Fragen und hatte gehofft, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Ich möchte gar nichts umgehen, aber hier geht es ja schon um eine stattliche Summe, die ich nicht jeden Tag ausgebe. Ich bin mir sicher, dass die Fälle nicht eintreten werden, aber man sollte doch trotzdem mal das geschriebene analysieren? Was ist daran falsch? Für meinen Freund ist eine Schenkung eine Schenkung. Wenn er ein Rückforderungsrecht haben wöllte dann wäre es keine Schenkung für ihn.


Hab absolut keine Ahnung was daran lustig sein soll.

nordanney 10.09.2020 10:53
justremember schrieb:

Ich kann nur von mir reden, aber falls meine Ehe zugrunde gehen würde wäre das finanzielle das letzte an das ich denken würde.
Sobald Du in der Situation bist, denkst Du auf jeden Fall dran. Das kann Dein Leben nämlich - neben der Trennung - anschließend ordentlich beeinflussen. Da sind klare Verhältnisse von Anfang an schon lohnenswert.
justremember schrieb:

Ich bin mir sicher, dass die Fälle nicht eintreten werden, aber man sollte doch trotzdem mal das geschriebene analysieren?
Und wenn doch?

Ich sehe trotzdem nur eine Möglichkeit, die wirklich fair ist. Du kaufst den halben Grundstücksteil ab. Klare Verhältnisse - dann gehört jedem die Hälfte.
justremember schrieb:

Aufwendungen aus dem Vermögen des jeweiligen Eigentümers sind gegen Rechnungsnachweis zu erstatten bzw. durch Schuldübernahme abzugelten,
Und wenn keine Rechnung mehr da ist? Schon bist Du gear....t.
justremember schrieb:

maximal jedoch bis zur Höhe der
noch vorhandenen Zeitwerterhöhung, soweit sie nicht nur der Erhaltung des Anwesens im derzeitigen Zustand, sondern dessen Verbesserung oder Erweiterung gedient haben und mit schriftlicher Zustimmung des Berechtigten durchgeführt wurden.
Wer bestimmt die vorhandene Zeitwerterhöhung auf welcher Grundlage? Jedes Mal eine schriftliche Zustimmung einholen? Du lässt einen kleinen Grillplatz bauen und brauchst die Zustimmung Deines Freundes dafür bzw. zwingend die Rechnung.

Der Vertrag ist juristisch toll, allerdings lebensfern.

justremember 10.09.2020 10:59
Vielen lieben Dank für deine Hilfe, nordanney! Wir werden nochmal einen Termin beim Notar machen und es doch in einen Kaufvertrag umwandeln.
Danke, dass du die Absätze auch kritisch siehst.
schenkungrückforderungsrechtvertragrechnung