Hallo,
ich lese hier schon seit einigen Monaten mit und habe nun doch mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Freund und ich werden nächstes Jahr ein Haus bauen. Bis jetzt gehört das Grundstück nur ihm. Er hat es damals für 15.000€ gekauft. Laut Bodenrichtwert liegt der Wert aber bei ca. 32.000€ bei knapp 1700qm.
Er möchte mir die Hälfte seiner Anteile übertragen - sein Wunsch war es, dass er es mir schenkt.
Nun haben wir den Entwurf für die Schenkung vom Notar erhalten und da gibt es den Passus Rückforderungsrecht. An sich kann ich total nachvollziehen, dass man ihm das Recht einräumt, in gewissen Situationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung etc....) ein Rückforderungsrecht einzuräumen, aber wie würde sich das auf die Gesamtsituation für mich auswirken? Gründe wären z.B auch, wenn ich mich einer Sekte anschließe, Alkohol- oder Drogenabhängig werde oder auch die Trennung der Beteiligten.
An sich ist alles unwahrscheinlich, aber man muss ja doch mal alle möglichen Varianten durchspielen. Angenommen das würde tatsächlich passieren, wie verhält es sich dann mit meinem Vermögen, welches ich in das Haus gesteckt habe (der dazugehörige Passus aus dem Vertrag befindet sich dazu unten). Der Hauskredit läuft über uns beide und die Hälfte aller Kosten trage ich (bezüglich Bau und Einrichtung sind das über 175.000€). Da ist der Grundstückswert schon sehr niedrig dagegen. Das Haus würde mir ja dann aber nicht mehr gehören, wenn ich nicht mehr im Grundbuch stehe.
Wird das Rückforderungsrecht dann auch im Grundbuch eingetragen?
Mein Freund würde nicht auf das Rückforderungsrecht bestehen. Für ihn ist eine Schenkung eine Schenkung ohne Rückforderungsrecht.
Anbei noch der eine Passus aus dem Vertrag:
Übt der Berechtigte das Rückforderungsrecht aus, hat er die im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte dinglich zu übernehmen, soweit sie im Rang vor der Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts eingetragen sind. Aufwendungen aus dem Vermögen des jeweiligen Eigentümers sind gegen Rechnungsnachweis zu erstatten bzw. durch Schuldübernahme abzugelten, maximal jedoch bis zur Höhe der
noch vorhandenen Zeitwerterhöhung, soweit sie nicht nur der Erhaltung des Anwesens im derzeitigen Zustand, sondern dessen Verbesserung oder Erweiterung gedient haben und mit schriftlicher Zustimmung des Berechtigten durchgeführt wurden. Im Übrigen erfolgt die Rückübertragung unentgeltlich, also insbesondere ohne Ausgleich für geleistete Dienste, wiederkehrende Leistungen, Tilgungen, geleistete Zinsen, Arbeitsleistungen, oder die gezogenen Nutzungen. Die Kosten der Rückübertragung hat der Veräußerer zu tragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt vom Vertrag.
Kann mir das vielleicht jemand erklären? Den Rest versteh ich alles, aber hier steh ich irgendwie auf dem Schlauch. es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn ich ihm einfach die Hälfte des Grundstücks abgekauft hätte...
Viele Grüße
Anne
ich lese hier schon seit einigen Monaten mit und habe nun doch mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Freund und ich werden nächstes Jahr ein Haus bauen. Bis jetzt gehört das Grundstück nur ihm. Er hat es damals für 15.000€ gekauft. Laut Bodenrichtwert liegt der Wert aber bei ca. 32.000€ bei knapp 1700qm.
Er möchte mir die Hälfte seiner Anteile übertragen - sein Wunsch war es, dass er es mir schenkt.
Nun haben wir den Entwurf für die Schenkung vom Notar erhalten und da gibt es den Passus Rückforderungsrecht. An sich kann ich total nachvollziehen, dass man ihm das Recht einräumt, in gewissen Situationen (Insolvenz, Zwangsvollstreckung etc....) ein Rückforderungsrecht einzuräumen, aber wie würde sich das auf die Gesamtsituation für mich auswirken? Gründe wären z.B auch, wenn ich mich einer Sekte anschließe, Alkohol- oder Drogenabhängig werde oder auch die Trennung der Beteiligten.
An sich ist alles unwahrscheinlich, aber man muss ja doch mal alle möglichen Varianten durchspielen. Angenommen das würde tatsächlich passieren, wie verhält es sich dann mit meinem Vermögen, welches ich in das Haus gesteckt habe (der dazugehörige Passus aus dem Vertrag befindet sich dazu unten). Der Hauskredit läuft über uns beide und die Hälfte aller Kosten trage ich (bezüglich Bau und Einrichtung sind das über 175.000€). Da ist der Grundstückswert schon sehr niedrig dagegen. Das Haus würde mir ja dann aber nicht mehr gehören, wenn ich nicht mehr im Grundbuch stehe.
Wird das Rückforderungsrecht dann auch im Grundbuch eingetragen?
Mein Freund würde nicht auf das Rückforderungsrecht bestehen. Für ihn ist eine Schenkung eine Schenkung ohne Rückforderungsrecht.
Anbei noch der eine Passus aus dem Vertrag:
Übt der Berechtigte das Rückforderungsrecht aus, hat er die im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen sowie Grundpfandrechte dinglich zu übernehmen, soweit sie im Rang vor der Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts eingetragen sind. Aufwendungen aus dem Vermögen des jeweiligen Eigentümers sind gegen Rechnungsnachweis zu erstatten bzw. durch Schuldübernahme abzugelten, maximal jedoch bis zur Höhe der
noch vorhandenen Zeitwerterhöhung, soweit sie nicht nur der Erhaltung des Anwesens im derzeitigen Zustand, sondern dessen Verbesserung oder Erweiterung gedient haben und mit schriftlicher Zustimmung des Berechtigten durchgeführt wurden. Im Übrigen erfolgt die Rückübertragung unentgeltlich, also insbesondere ohne Ausgleich für geleistete Dienste, wiederkehrende Leistungen, Tilgungen, geleistete Zinsen, Arbeitsleistungen, oder die gezogenen Nutzungen. Die Kosten der Rückübertragung hat der Veräußerer zu tragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt vom Vertrag.
Kann mir das vielleicht jemand erklären? Den Rest versteh ich alles, aber hier steh ich irgendwie auf dem Schlauch. es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn ich ihm einfach die Hälfte des Grundstücks abgekauft hätte...
Viele Grüße
Anne
O
Octrineddy10.09.20 11:31justremember schrieb:
Vielen lieben Dank für deine Hilfe, nordanney! Wir werden nochmal einen Termin beim Notar machen und es doch in einen Kaufvertrag umwandeln.
Danke, dass du die Absätze auch kritisch siehst.Ihr könnt ja auch den fraglichen Absatz aus dem Schenkungsvertrag rausstreichen, und ihn so beurkunden lassen. Ob du deinem Freund dann noch 10T€ überweist oder nicht, ist ja völlig egal Bardamu schrieb:
Finde ich schon lustig wie es die TE, nach der Länge ihres Textes zu urteilen, anscheinend beschäftigt dass es ein Rückforderungsrecht in sehr unwahrscheinlichen Situationen gibt und wie man das umgehen kann.Unwahrscheinlich? Dann schau dir mal die Scheidungsquote an. Die umfasst nichtmal die Trennung unverheirateter Paare. Also eine Trennung ist ein absolut realistisches Szenario. Und im Trennungsfall sind solche Paragrafen unnötige Munition für einen Rosenkrieg: Er zieht aus und fordert das Rückforderungsrecht ein... großartig.
Bookstar schrieb:
Ansonsten ist eine Schenkung an dich sehr ungewöhnlich, warum sollte er das tun. Ist er Vermögend? Dagegen spricht aber der Eingangsthread.Ich finde solche Schenkungen nicht ungewöhnlich. Ich wage zu behaupten, dass die meisten hausbauenden Paare noch zu je 50% im Grundbuch stehen und einen gemeinsamen Kredit aufnehmen. Und dann geht halt unterschiedlich viel Eigenkapital in so ein Vorhaben, was dann automatisch eine Schenkung ist. justremember schrieb:
Für meinen Freund ist eine Schenkung eine Schenkung. Wenn er ein Rückforderungsrecht haben wöllte dann wäre es keine Schenkung für ihn.Na also, diese Rückforderungsparagraphen ersatzlos streichen und gut ists. H
HilfeHilfe11.09.20 05:5050 % abkaufen ! Alles andere ist = Hülle ist euch beiden, Boden ihm
Und bei Fragen zum Vertrag immer den Notar fragen, der kann für sein fürstliches Gehalt doch gerne auch was tun!
Wie eine völlig legitime Frage hier gleich wieder in GZSZ verdreht wird, es ist schon amüsant zu lesen mit ner Tasse Kaffee und nem Teilchen.
Wie andere schon völlig richtig sagten: Der Notar darf euch euren Vertrag auch gerne nochmal im Detail erklären, mit allen möglichen Konsequenzen der Paragraphen. Dafür wird der Mann bezahlt. (Spoiler Alarm: Zur Grundschuldbestellung könnte man davon Alpträume kriegen )
Ansonsten wurden die zwei aus meiner Sicht besten Alternativen schon genannt: Entweder du kaufst es ihm ab, oder der Vertrag zur Schenkung kommt ohne dieses Rückforderungsrecht daher. Ansonsten ist das juristisch meiner Meinung nach zu einseitig. Dann wärst du schwer benachteiligt falls dein Freund der cracksüchtige Scientology-Zocker wird.
LG
Wie andere schon völlig richtig sagten: Der Notar darf euch euren Vertrag auch gerne nochmal im Detail erklären, mit allen möglichen Konsequenzen der Paragraphen. Dafür wird der Mann bezahlt. (Spoiler Alarm: Zur Grundschuldbestellung könnte man davon Alpträume kriegen )
Ansonsten wurden die zwei aus meiner Sicht besten Alternativen schon genannt: Entweder du kaufst es ihm ab, oder der Vertrag zur Schenkung kommt ohne dieses Rückforderungsrecht daher. Ansonsten ist das juristisch meiner Meinung nach zu einseitig. Dann wärst du schwer benachteiligt falls dein Freund der cracksüchtige Scientology-Zocker wird.
LG
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