Schadenersatzforderung/Baufirma möglich? Bau Verzug vier Monate

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A

Alexander2013

Hallo,

wir haben uns im letzten Jahr ein schönes Grundstück in Falkensee gekauft. Im November wurde dann von unserer Hausbaufirma alle Unterlagen an das zuständige Bauamt geschickt, damit die Baugenehmigung erteilt werden kann.

Im Januar 2013 kam dann eine Baugenehmigung mit einer Auflage enthalten. Nun ging das eigentliche Problem los. Denn laut Aussage des Bauamts hätte das Planungsbüro der Hausbaufirma wissen müssen das bei einem Anliegenden Bahngrundstück ein Immisionsschutzwert resultiert und daher die geplante Wandstärke nicht ausreichen wird. Nach einigen E Mails und Telefonaten war dann klar das deren Versicherung für die Mehrkosten einspringen wird. (Es fiel uns ein Stein vom herzen)
Leider ist der Spuk noch nicht vorbei und jetzt kommt auch mein Problem. Die Hausbaufirma brauchte von Januar 2013 bis April 2013 also 4 Monate um die neuen Unterlagen mit den geänderten Wandstärken an das Bauamt zu schicken!!! Das heißt ich Bezahle seit November fleißig Bereitstellungszinsen für meinen Baukredit aber wirklich geleistet hat die Baufirma noch nichts, im Gegenteil durch das Verschulden der Baufirma bin ich schon 4 Monate im Verzug.
Daher die Frage kann ich die Baufirma auf Schadenersatz verklagen? Wäre super wenn der eine oder andere vielleicht nen Tipp hat, bin langsam am verzweifeln... Danke im Voraus.
 
Y

ypg

Ich denke, dass 4 Monate innerhalb der Toleranz liegen und Du damit nicht durchkommen wirst.
Wissen tue ich es aber nicht, aber ein Rechtsstreit kann die Höhe Deiner Bereitschaftszinsen erreichen wenn nicht höher liegen... und jetzt schon streiten, bevor der Bauwahn anfängt?
 
M

Micha&Dany

Hallo Alexander

Du hast noch den kompletten Hausbau vor Dir. Und der wird noch Monate dauern und viel Kommunikation zwischen Dir und Deinem Anbieter bedeuten.
Willst Du wirklich jetzt schon, vor Baubeginn Deinen Geschäftspartner verklagen?? Wie soll es dann weitergehen?
Hast Du schon mal mit ihm gesprochen? Versucht, Dich mit Ihm zu einigen? Ihm das Problem dargelegt?

Auf welcher Basis soll denn der Hausbau laufen, wenn es schon so anfängt?
Wenn Du jetzt schon über eine Klage nachdenkst, dann hast Du eindeutig den falschen BauPartner gewählt - oder Dein Bauträger hat sich den falschen BauPartner gewählt...

Cool down! Die Herausforderungen kommen erst noch!!

Grüße
Micha



PS: Was steht denn über eine Bauzeitgarantie in Deinem Werkvertrag?

PPS: Eine Klage würde wahrscheinlich weit mehr Kosten als die Zinsen - Du müsstest alles selber bezahlen - Deine (möglicher Weise vorhandene) Rechtsschutzversicherung deckt den Fall nicht ab!
 
B

Bauexperte

Hallo,

die Deutschen und ihr liebstes Argument: Klage

Leider ist der Spuk noch nicht vorbei und jetzt kommt auch mein Problem. Die Hausbaufirma brauchte von Januar 2013 bis April 2013 also 4 Monate um die neuen Unterlagen mit den geänderten Wandstärken an das Bauamt zu schicken!!! Das heißt ich Bezahle seit November fleißig Bereitstellungszinsen für meinen Baukredit aber wirklich geleistet hat die Baufirma noch nichts, im Gegenteil durch das Verschulden der Baufirma bin ich schon 4 Monate im Verzug.
Daher die Frage kann ich die Baufirma auf Schadenersatz verklagen? Wäre super wenn der eine oder andere vielleicht nen Tipp hat, bin langsam am verzweifeln... Danke im Voraus.
Meine Vorposter haben Dir schon die richtigen Antworten gegeben. Du bist noch ganz am Anfang und willst jetzt schon auf Konfrontationskurs mit dem Anbieter Deiner Wahl gehen? Keine gute Idee! Ohne die Verträge zu kennen, möchte ich zudem vermuten, daß die garantierte Bauzeit - soweit Du überhaupt eine verhandelt hast - erst ab tatsächlichem Baubeginn greift?

Wenn Du zum jetzigen Zeitpunkt - aus welchen Gründen auch immer - nicht mit Deinem Anbieter über dieses Thema sprechen kannst/willst, sammele die Belege der zusätzlich aufgewendeten Summen und bringe sie (nochmals?) bei der Endabrechnung zur Sprache. Vielleicht läßt sich der Anbieter darauf ein ...

Kurze Bemerkung: so etwas oder auch Vergleichbares kann immer passieren, deshalb ist es so wichtig, nicht um jeden Preis zu bauen. Dein Post liest sich, als ob Dir die zusätzlichen Bereitstellungszinsen sehr weh täten ...?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

heltino

entweder enthält der vertrag ein garantiertes Fertigstellungsdatum oder...siehe Vorposter.
dumm gelaufen....

und noch mal betont: wenn der Bau nicht mal großartig gestartet ist, ist es alles andere als klug dem Vertragspartner direkt ne klage an den Hals zu hängen.
machste das...viel spass beim Bau. ihr werdet wegen jedem Mist vor Gericht landen und die Nummer dauert Jahre....
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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