Schaden an Nachbarhaus oder Straße - wer haftet?

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S

shenja

An unserem unbefestigten Fuß- und Radweg waren wir zuständig diesen wieder herzustellen. Wir haben einen Baudispenzvertrag. Die Straße allerdings nicht. Wobei die auch nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Eine Firma hat einen Schaden durch Falsches drehen an einer Kopfsteinpflasterzufahrt verursacht und diesen nach Aufforderung unserseits behoben.
 
M

Myrna_Loy

Okay, Baugenehmigung ist noch nicht durch, wird aber direkt danach untersucht werden.



Ich schrieb ja deshalb auch -vorerst-. Ich hab sehr regen Kontakt mit dem Bauamt und bin unfassbar zufrieden wie entgegenkommend, redselig und zielführend sie dort sind. Ich möchte nur jetzt noch keine weitere Frage unvorbereitet Stellen, wenn ich Folgefragen noch gar nicht absehen kann, ich bin gern vorbereitet um nicht unnötig zu nerven. Deshalb fang ich erst einmal hier an und siehe da: schon bin ich wieder ein paar Sprünge weiter.


Nun wart ich mal die restlichen Angebote ab um mich dann intensiver mit den Verträgen der in Frage kommenden beschäftigen zu können. Unser Favorit ist ein Ort ansässiges Unternehmen, dass für dieses Jahr auch den Zuschlag erhalten hat, für die Gemeinde die alltäglichen Dinge machen zu dürfen. Der kennt somit ja auch die Zuständigen beim Amt und kann uns vielleicht die ein oder andere Auskunft geben.




Ich hatte vor meinem Ausgangspost die Hoffnung, dass sowas nie auf den einzelnen abgewälzt werden kann. Ihr habt mir das Gegenteil davon gezeigt, was meine Warnglocken jetzt natürlich aufgeweckt hat.

DANKE!


EDIT:

Wer sind eigentlich wir?
Mein Arbeitgeber. Ich arbeite im Bereich Immobilien-/Hausverwaltung.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

zu dem Thema Sanierung habe ich letzte Tage im Radio von einer Änderung gehört nach der die Anlieger NICHT mehr "einfach so" beteiligt werden (können). Bin mir aber nicht sicher ob das nur für NRW (da wohne ich) galt oder bundesweit. Es gab da ja recht oft eine grosse Ungerechtigkeit in der Verteilung der Kosten, oft haben Gemeinden Strassen nicht repariert (Reparatur = Kostenstelle Gemeinde) sondern gewartet bis sie sanierungsbedürftig waren (Sanierung = Kostenstelle Anlieger)
 
S

shenja

Das betrifft nur NRW und ganz so wie Du es sagst ist es nicht. Es wurden durchaus Straßen „repariert „. Die jetzige Regelung an 1.6.22 wird das Wahlgeschenk schlechthin.
Du kannst allerdings jetzt davon ausgehen, dass die Straßen jetzt gar nicht mehr saniert werden. Denn die Kommunen haben kein Geld dafür und das Land zahlt es auch nicht.
 
Nixwill2

Nixwill2

Bei mir gehts um Baden-Württemberg.


Gibts eventuelle eine Versicherung die solche eventuellen Schäden begleicht? Es ist ja nicht sicher, dass was kaputt geht ;).
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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