ᐅ Sauna mit Grenzbebauung..........
Erstellt am: 26.07.2019 11:29
HilfeHilfe 26.07.2019 11:29
Hallo,
wir möchten eine Sauna auf die Grenz bauen. Mit Elektroofen. Alles super soweit, Bauamt sagt müssen wir einreichen und von den Nachbarn eine Zustimmung einholen das Sie zustimmen ( Hessen).
Jetzt hat mich ein Nachbar darauf gebracht ich soll doch die Sauna auch ins Grundbuch eintragen lassen.
Ist das sinnvoll und kann man das ? Muss ich dann einen Bauantrag stellen ?
wir möchten eine Sauna auf die Grenz bauen. Mit Elektroofen. Alles super soweit, Bauamt sagt müssen wir einreichen und von den Nachbarn eine Zustimmung einholen das Sie zustimmen ( Hessen).
Jetzt hat mich ein Nachbar darauf gebracht ich soll doch die Sauna auch ins Grundbuch eintragen lassen.
Ist das sinnvoll und kann man das ? Muss ich dann einen Bauantrag stellen ?
Escroda 26.07.2019 11:40
HilfeHilfe schrieb:
ich soll doch die Sauna auch ins Grundbuch eintragen lassen.Wozu?HilfeHilfe schrieb:
Ist das sinnvollNein.HilfeHilfe schrieb:
kann man das ?Nein.HilfeHilfe schrieb:
Muss ich dann einen Bauantrag stellen ?Was meint das Bauamt denn mit "einreichen"? HilfeHilfe 26.07.2019 11:59
man muss bei uns die Sauna genehmigen lassen ( nur wegen grenze)
Zustimmung durch Nachbarn
ja hmm schade
Zustimmung durch Nachbarn
ja hmm schade
lastdrop 26.07.2019 12:18
Bau dem Nachbarn eine Tür ein, dann kann der auch rein
Escroda 26.07.2019 17:55
HilfeHilfe schrieb:
man muss bei uns die Sauna genehmigen lassen... und eine Genehmigung bekommt man auf Antrag und wenn man etwas bauen will ist das ein Bauantrag. Da eine (private) Sauna üblicherweise weniger als 30m³ umbauten Raum einnimmt, denke ich aber, dass deine Sauna genehmigungsfrei ist. Da sie Abstandsflächen auslöst, Du aber auf der Grenze bauen willst, muss dein Nachbar die Abstandsfläche als Baulast auf sein Grundstück übernehmen. Dazu muss er gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine Übernahmeerklärung abgeben.HilfeHilfe schrieb:
Zustimmung durch NachbarnMir fehlt der Bezug dieser drei Wörter. Wenn Du damit meinst, dass man die Zustimmung des Nachbarn ins Grundbuch eintragen lassen soll, so ist dies möglich, IMHO aber nur sinnvoll, wenn man regelmäßige Entschädigungszahlungen vereinbaren will. Ansonsten verursacht eine Grunddienstbarkeit nur unnötige Kosten bei Eintragung und nach Abriss der Sauna bei Löschung. Da es sich bei der Grundbucheintragung um eine reine Privatangelegenheit handelt, hat sie keinerlei Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Verfahren.HilfeHilfe schrieb:
ja hmm schadeWas ist schade? Ich glaube, ich habe nicht wirklich erfasst, was Du wissen möchtest. Bookstar 26.07.2019 19:37
Bei 38 Grad denkt der an Sauna Bau, was stimmt mit dir nicht??
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