ᐅ Sauna mit Grenzbebauung..........
Erstellt am: 26.07.19 11:29
N
nix zu schwör27.07.19 11:49HBO 2018 §6 Abs.(9)2.
(9) In den Abstandsflächen eines Gebäudes und zu diesem ohne eigene Abstandsfläche sind zulässig:
2. erdgeschossige untergeordnete Gebäude und sonstige Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen
(9) In den Abstandsflächen eines Gebäudes und zu diesem ohne eigene Abstandsfläche sind zulässig:
2. erdgeschossige untergeordnete Gebäude und sonstige Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen
H
HilfeHilfe27.07.19 13:54Wahnsinn ihr seid echt klasse . Super aufgeklärt . Ich versuche was schriftliches vom Bauamt zu kriegen damit der Nachbar ruhig schlafen kann . Er fing auch immer wieder mit 30m3 an. Evtl vermengt er was . Ja das Bauamt hat uns einen Satz für die Zustimmung gegeben . Darin heißt es Zustimmung jetzt und für jeden Rechtsnachfolger. Das heißt wenn mal verkauft wird , gilt die Zustimmung weiter . Gut laut Bauamt ...
N
nix zu schwör27.07.19 16:58@Escroda
Bei einer Anbaubaulast kann es gar keine Abstandsfläche geben.
Bei einer Anbaubaulast kann es gar keine Abstandsfläche geben.
nichts zu schwör schrieb:
Bei einer Anbaubaulast kann es gar keine Abstandsfläche geben.Jetzt ist aber gut. Zuerst behauptest Du, die Sauna wäre gar kein Gebäude. Dann zitierst Du unkommentiert aus der HBO einen Paragraphen, der mit dem Fall hier gar nichts zu tun hat und jetzt stellst Du die Anbaubaulast als gegeben hin. Die Bauaufsichtsbehörde will offensichtlich möglichst unbürokratisch und kostensparend ohne Baulasten den Bau der Sauna ermöglichen.Gib doch einfach zu, dass Du Dich in #11 geirrt hast und #13 sinnlos war.
Die Anbaubaulast wäre eine Option, wenn der Nachbar nach den Gesprächen immer noch nicht unterschreiben will. Dazu müsste die Sauna aber mit einer Brandwand ausgestattet werden und es fallen zusätzlich Gebühren für die Eintragung an. Vermutlich werden auch höhere Anforderungen an die Bauvorlagen gestellt. So weit sind wir aber noch gar nicht und es war auch nicht die Frage des TE.
N
nix zu schwör28.07.19 12:34@Escroda
Nur weil du ein Gesetz nicht verstehst, heißt es nicht, dass es andere nicht verstehen.
Auch bei einer nachträglichen Anbaubaulast muss der Nachbar einverstanden sein. Deshalb schreibe ich, dass der TE so einen Vorteil für den Nachbarn aufzeigen kann, denn es wäre ein Vorteil für den Nachbarn.
Eine Sauna kann wie eine andere Holzgartenhütte auch an die Grenze gebaut werden.
In Hessen besteht kein weiteren Aufwand, dass Bauamt selbst hat i.d.R. mit der Liste gar nichts zu tun.
Nur weil du ein Gesetz nicht verstehst, heißt es nicht, dass es andere nicht verstehen.
Auch bei einer nachträglichen Anbaubaulast muss der Nachbar einverstanden sein. Deshalb schreibe ich, dass der TE so einen Vorteil für den Nachbarn aufzeigen kann, denn es wäre ein Vorteil für den Nachbarn.
Eine Sauna kann wie eine andere Holzgartenhütte auch an die Grenze gebaut werden.
In Hessen besteht kein weiteren Aufwand, dass Bauamt selbst hat i.d.R. mit der Liste gar nichts zu tun.
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