ᐅ Sauna mit Grenzbebauung..........
Erstellt am: 26.07.19 11:29
HilfeHilfe 27.07.19 08:50
Hallo sorry ich sortiere mich noch mal also . Wir wohnen in Hessen und das hiesige Bauamt möchte eine schriftliche Bauanzeige wenn wir auf die Grenze setzen wollen . Inklusive der Pläne wie groß die Sauna wird ( ab 30 m3 müssten wir ja Bauantrag stellen, sind aber drunter) und Zustimmung der Nachbarn . Die Sauna wird mit Elektroofen gestellt. 3 von 4 Nachbarn hat das unterschrieben, ein älterer will erst unterschreiben wenn geklärt wird ob die Sauna ins Grundbuch kommt . Es nichts massives sondern ganz normal Holz. Da er vor 80 Jahren Bauinginuer war respektiere ich die Anmerkungen und mach schlau was er meint . Weil so richtig konnte er es mir nicht erklären . Ich solle mal das Bauamt kontaktieren unnu
haydee 27.07.19 09:15
Ich hatte Gestern auch an Sauna gedacht. Ich hatte überlegt welchen Aufguss ich draußen auf die Steine kippe
lesmue79 27.07.19 09:33
Bookstar schrieb:
Bei 38 Grad denkt der an Sauna Bau, was stimmt mit dir nicht?? Anti-Zyklisch kaufen, im Sommer ne Sauna im Winter dann ne Klimaanlage
Escroda 27.07.19 09:56
HilfeHilfe schrieb:
ich sortiere mich noch malIch beginne zu verstehen. Da deine Saunahütte unter 30m³ Rauminhalt bleibt, kein Aufenthaltsraum ist (Die Finnen sehen das anders) und ein Elektroofen keine Feuerstätte ist, ist sie nach §63 Anlage I 1.1 HBO genehmigungsfrei.Anders als in NRW privilegiert die Landesbauordnung in Hessen derartige Gebäude abstandsflächenrechtlich aber nicht. Da in deinem Fall überwiegend nachbarschaftliche und keine öffentlichen Interessen berührt werden, verzichtet die Behörde auf eine öffentlich-rechtliche Sicherung der Abstandsflächen nach §6 Absatz 2 Nr. 2. Stattdessen strebt sie die Zulassung einer Abweichung nach §73 HBO an. Zur Vereinfachung des behördlichen Vorgangs, verlangt sie die Beibringung der nachbarlichen Zustimmungen nach §71 Absatz 2.
HilfeHilfe schrieb:
Weil so richtig konnte er es mir nicht erklären .Dann sollte er noch mal einen Erklärungsversuch starten. Was genau möchte er mit der Grundbucheintragung bezwecken? Für mich ist nur eine Grunddienstbarkeit denkbar, welche sein Grundstück belastet und deins begünstigt. Wenn er daraus nicht regelmäßig Ansprüche ableiten will - was übrigens dann auch noch gesondert formuliert werden müsste - bringt die Eintragung IMHO nur Nachteile. Der Vorschlag des Bauamtes ist für alle Beteiligten das Einfachste und Kostengünstigte; Nachteil: Dein Recht ist zunächst einmal nicht erkennbar, da es nur in deiner Bauakte schlummert. Weder Einsicht ins Baulastenverzeichnis noch ins Grundbuch fördert es zu Tage. In 20 Jahren könnte das mal zu Missverständnissen führen.HilfeHilfe schrieb:
Ich solle mal das Bauamt kontaktierenWas sollst Du da? Er müsste sich das dort mal erklären lassen.HilfeHilfe schrieb:
unnuSchwierig. Du willst eine Unterschrift von ihm. Er gibt sie nur unter einer unverständlichen und nicht näher erklärten Voraussetzung. Da hilft wohl nur reden, aufklären, erklären, Missverständnisse vermeiden. nix zu schwör 27.07.19 10:15
Erst einmal mit dem Bauamt klären, ob dieses einen Eintrag im Baulastenverzeichnis haben möchte.
Du kannst die Baulast auch als Vorteil verkaufen, indem du eine Anbaubaulast anstrebst, damit erwirbt dein Nachbar sogar ein Recht.
Wie du allerdings eine Grenze zu 4 Nachbarn an einer Grenzseite haben kannst, verstehe ich nicht so ganz. Es geht doch nur um die betroffenen Nachbarn nach dem Grundbuchauszug.
Zudem handelt es sich nicht um ein Gebäude sondern nur eine bauliche Anlage, somit ist keine Abstandsfläche gegeben.
Du kannst die Baulast auch als Vorteil verkaufen, indem du eine Anbaubaulast anstrebst, damit erwirbt dein Nachbar sogar ein Recht.
Wie du allerdings eine Grenze zu 4 Nachbarn an einer Grenzseite haben kannst, verstehe ich nicht so ganz. Es geht doch nur um die betroffenen Nachbarn nach dem Grundbuchauszug.
Zudem handelt es sich nicht um ein Gebäude sondern nur eine bauliche Anlage, somit ist keine Abstandsfläche gegeben.
Escroda 27.07.19 10:48
nichts zu schwör schrieb:
Zudem handelt es sich nicht um ein Gebäudefalsch§2 HBO:
(3) Gebäude sind selbstständig nutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
nichts zu schwör schrieb:
somit ist keine Abstandsfläche gegebensomit auch falschÄhnliche Themen