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Shadowblues
Hallo,
nach langen Diskussionen und Beratungen sind wir jetzt dazu entschlossen mit einem Architekten ein Haus zu bauen. Hausbau mit einem GÜ kenne ich, das habe ich hinter mir, jedoch sind wohl bei nem Architekten alle Abläufe anders. Bei einem GÜ bekomme ich alle Kreditbeantragungsdaten inkl. Energieausweis und gehe damit zur Bank. Aber wie mit enm Architekten?
Ich würde gerne einen Architekten beauftragen mit uns das Haus zu bauen. Dieser hat auch grobe Grundrisse gezeichnet und eine Kostenschätzung auf qm-Basis sowie eine detailliertere Kostenschätzung nach Einzelgewerken (keine Massenermittlung, kein endgültiger Grundriss). Nun möchte er vor dem Bauantrag natürlich nen Auftrag.
Jetzt habe ich mit den Banken geredet und weil diese meinten, dass ich nur einmal KfW beantragen kann, gleich noch mal mit der KfW Bank. Ergebnis: Ich kann logischerweise für meine 2 Wohnungen im Haus auch zweimal KfW 153 beantragen. Jedoch muss ich mich jetzt schon auf den KfW Standard festlegen um das Geld zu beantragen. Schlechter dürfte ich werden, besser bringt mir jedoch keinen Vorteil. Jedoch benötige ich für den Antrag die Energiebedarfsberechnung des Hauses.
Ok, die kann ich doch erst ausstellen, wenn der Wandaufbau endgültig festgelegt ist usw., oder? Den wollte mein Architekt zusammen mit mir aber erst in der Ausschreibung festlegen wenn wir den Preisunterschied T8 Ziegel mit 36, 42 und 49cm Wandstärke haben. Also kann es noch keine fixe Berechnung geben, oder?
Mein Architekt möchte jetzt mit meinem Heizungsbauer reden. Aber diesen wollten wir doch per Ausschreibung ermitteln ... gut, ich habe potenziell einen an der Hand, den ich gerne hätte - aber nur wenn sein Angebot hinhaut. Und ist der Heizungsbauer dafür überhaupt der Richtige?
Ich habe auch mit diesem geredet, er möchte das gar nicht machen, da diese Berechnung nur von einem unabhängigen Berater erstellt werden kann. Sollte doch ein Architekt auch wissen, oder?
Irgendwie komme ich jetzt an den Punkt, dass ich den Architekten für etwas beauftragen muss ohne sicher sein zu können, dass eine Finanzierung hinhaut, da die Unterlagen zur Finanzierung erst zur Laufzeit erstellt werden.
Wie ist die richtige Reihenfolge beim Bauen mit Architekten und KfW?
Gruß
Roger
nach langen Diskussionen und Beratungen sind wir jetzt dazu entschlossen mit einem Architekten ein Haus zu bauen. Hausbau mit einem GÜ kenne ich, das habe ich hinter mir, jedoch sind wohl bei nem Architekten alle Abläufe anders. Bei einem GÜ bekomme ich alle Kreditbeantragungsdaten inkl. Energieausweis und gehe damit zur Bank. Aber wie mit enm Architekten?
Ich würde gerne einen Architekten beauftragen mit uns das Haus zu bauen. Dieser hat auch grobe Grundrisse gezeichnet und eine Kostenschätzung auf qm-Basis sowie eine detailliertere Kostenschätzung nach Einzelgewerken (keine Massenermittlung, kein endgültiger Grundriss). Nun möchte er vor dem Bauantrag natürlich nen Auftrag.
Jetzt habe ich mit den Banken geredet und weil diese meinten, dass ich nur einmal KfW beantragen kann, gleich noch mal mit der KfW Bank. Ergebnis: Ich kann logischerweise für meine 2 Wohnungen im Haus auch zweimal KfW 153 beantragen. Jedoch muss ich mich jetzt schon auf den KfW Standard festlegen um das Geld zu beantragen. Schlechter dürfte ich werden, besser bringt mir jedoch keinen Vorteil. Jedoch benötige ich für den Antrag die Energiebedarfsberechnung des Hauses.
Ok, die kann ich doch erst ausstellen, wenn der Wandaufbau endgültig festgelegt ist usw., oder? Den wollte mein Architekt zusammen mit mir aber erst in der Ausschreibung festlegen wenn wir den Preisunterschied T8 Ziegel mit 36, 42 und 49cm Wandstärke haben. Also kann es noch keine fixe Berechnung geben, oder?
Mein Architekt möchte jetzt mit meinem Heizungsbauer reden. Aber diesen wollten wir doch per Ausschreibung ermitteln ... gut, ich habe potenziell einen an der Hand, den ich gerne hätte - aber nur wenn sein Angebot hinhaut. Und ist der Heizungsbauer dafür überhaupt der Richtige?
Ich habe auch mit diesem geredet, er möchte das gar nicht machen, da diese Berechnung nur von einem unabhängigen Berater erstellt werden kann. Sollte doch ein Architekt auch wissen, oder?
Irgendwie komme ich jetzt an den Punkt, dass ich den Architekten für etwas beauftragen muss ohne sicher sein zu können, dass eine Finanzierung hinhaut, da die Unterlagen zur Finanzierung erst zur Laufzeit erstellt werden.
Wie ist die richtige Reihenfolge beim Bauen mit Architekten und KfW?
Gruß
Roger