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ᐅ Probleme wegen fehlender Liegenschaftskarte


Erstellt am: 06.06.17 11:08

DanielaS08.06.17 10:21
Ich habe noch eine Frage: unsere Bank sagt jetzt das sie innerhalb von 2-3 Wochen das Geld zur Verfügung stellen können wenn Sie die Flurkarte und ein Auszug aus dem Grundbuch haben. Ist dann im Grundbuch diese Auflassungsvormerkung eingetragen da wir ja das Grundstück dann noch nicht bezahlt haben oder wie wird das gehandhabt. Sorry aber das ist ja alles doch sehr neu für uns. Danke.
DanielaS08.06.17 10:58

Deutsches Vertragsdokument mit Kaufpreistext im formellen Briefstil

Ich habe noch einen Absatz in unserem Notarvertrag gefunden. Verstehe ich das richtig das diese Punkte erst erfüllt werden müssen bevor das Geld zu fließen hat?
toxicmolotof08.06.17 11:12
So sollte es praktischerweise sein. Ja.
DanielaS08.06.17 11:16
Also können sie doch gar nicht die Rechnung stellen ohne diese Punkte erfüllt zu haben? Ich verstehe diesen Notar nicht. Habe ihnen jetzt eine Email geschrieben. Ist alles sehr verwirrend......
Nordlys08.06.17 12:56
Die Auflassungsvormerkung ist wohl schon geschehen. Auch wenn es noch keine "neue" Flurkarte und Einmessung des Grundstückes gibt. So ist doch vorgemerkt: Frau D.S. und Herr xy werden dieses Grundstück, für das es leider noch keine neue Flurbezeichnung gibt, kaufen. Jeder weitere Verkaufs-versuch der imaxx ist damit unterbunden. Das ist ja der Sinn dieser Vormerkung. Karsten
77.willo08.06.17 14:34
DanielaS schrieb:
Also können sie doch gar nicht die Rechnung stellen ohne diese Punkte erfüllt zu haben? Ich verstehe diesen Notar nicht. Habe ihnen jetzt eine Email geschrieben. Ist alles sehr verwirrend......

Doch, wenn die drei Punkte erfüllt sind. Die haben aber alle drei nichts mit einer Flurkarte für dein konkretes Grundstück oder dessen grundbuchlicher Existenz zu tun.
flurkartegrundstückgrundbuchauflassungsvormerkung