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ᐅ Probleme wegen fehlender Liegenschaftskarte


Erstellt am: 06.06.17 11:08

Escroda06.06.17 21:09
DanielaS schrieb:
Theoretisch könnten wir also, wenn das Grundstück bezahlt wäre, auch den Bauantrag einreichen.
Theoretisch könntet ihr auch ohne Bezahlung den Bauantrag stellen.
DanielaS schrieb:
Jetzt schickt uns der Notar in den nächsten Tagen eine Rechnung für das Grundstück und diese muss in 2 Woche bezahlt werden.
Woher stammt diese Information? Geht es wirklich um den Kaufpreis oder um die Notargebühren?
DanielaS schrieb:
Wir haben, zusammen mit anderen Grundstücksbesitzern, beim Notar angerufen und denen die Situation erklärt in der Hoffnung das sie Kulanz walten lassen.
Was wurde euch denn dort gesagt? Hier geht es nicht um Kulanz, sondern um Aufklärung seitens des Notars.
DanielaS schrieb:
Ist das denn so alles Rechtens?
Es ist vollkommen üblich und täglich Brot eines Notars, dass ein nicht vermessenes Grundstück verkauft und finanziert wird. Die Vorgehensweise wird im Notarvertrag beschrieben und der Notar erläutert das Juristendeutsch für die Vertragspartner, bis diese alles verstanden haben.
montessalet schrieb:
Erst wenn amtlich vermessen ist, kann ja die Grösse und somit der Betrag final festgelegt werden.
Nicht unbedingt. Der Kaufgegenstand sollte nur für die Vertragspartner hinreichend beschrieben sein. Man kann auch ein Grundstück unbekannter Größe kaufen, welches nur durch örtliche Gegebenheiten beschrieben ist (Gewässer, Gebäude, Zäune).
77.willo schrieb:
Für meine Bank war das kein Problem.
Weil der Notarvertrag die für die Bank nötigen Sicherheiten beinhaltet, wie es vermutlich auch bei der TE der Fall ist. Eine amtliche Flurkarte vom Teil-Grundstück ist nicht notwendig.
DanielaS schrieb:
Ich werde diese Aussage jetzt schriftlich anfordern.
Überflüssig, wenn beim Notarvertrag nicht geschlampt wurde.
DanielaS07.06.17 09:25
danke für Deine Antworten.

Die Rechnung die die anderen Grundstückskäufer erhalten haben ist definitiv für das Grundstück. Die Notargebühren haben wir bereits im Oktober bezahlt.

Beim Notar wurde uns nur gesagt, wir sollen mit der Imaxx sprechen. Diese wiederum sagt sie werden kulant sein und warten bis wir die Finanzierung haben.

Unsere Banken haben ein Problem ohne die Liegenschaftskarte und einen Grundbuchauszug eine Finanzierung zur Verfügung zu stellen. Keine Ahnung warum andere Banken damit kein Problem haben.

Unser Berater hat uns gesagt das es ab Erhalt der Unterlagen ca. 2-3 Wochen dauern wird bis das Geld zur Verfügung steht.
Escroda07.06.17 11:40
DanielaS schrieb:
Diese wiederum sagt sie werden kulant sein und warten bis wir die Finanzierung haben.
Das ist doch eine Aussage. Ich kenne die Imaxx nicht, aber nach überfliegen der Suchergebnisse, scheint es sich um ein seriöses Unternehmen zu handeln.
DanielaS schrieb:
Unsere Banken haben ein Problem ohne die Liegenschaftskarte und einen Grundbuchauszug eine Finanzierung zur Verfügung zu stellen.
Den Notarvertrag im Forum zu behandeln würde sicher zu weit führen. Vermutlich wollte die Imaxx um Notar- und Grundbuchgebühren zu sparen die Eintragungen von Auflassungsvormerkungen und Grundschulden für die alten Flurstücke vermeiden, da sie davon ausgegangen ist, dass die Übernahme der Teilungsvermessungen ins Kataster schneller vollzogen wird. Ohne Grundbucheintragung steht die Bank ohne Sicherheiten da und rückt das Geld natürlich nicht raus. Sind unglückliche Umstände, die ihr nicht zu vertreten habt. Daher würde ich mich auf die Kulanzzusage der Imaxx verlassen. Du kannst versuchen, das schriftlich zu bekommen, aber sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, zählt zunächst der Notarvertrag.
Bieber081507.06.17 22:08
Escroda schrieb:
Ohne Grundbucheintragung steht die Bank ohne Sicherheiten da und rückt das Geld natürlich nicht raus.
Außerdem: Ohne Grundbucheintragung, also die Eigentumsvormerkung, steht der Käufer ohne Sicherheit da. Auf keinen Fall sollte er zahlen, bevor die Eigentumsvormerkung im Grundbuch steht.
Nordlys07.06.17 22:20
Darum verstehe ich den Notar nicht. Wie kann er in dieser Situation zur Zahlung des Kaufpreises auffordern!
77.willo07.06.17 23:38
Auflassungsvormerkung ist hier das Stichwort. Wie gesagt für unser Grundstück existiert bisher weder eine Vermessung, noch eine Grundbuchseite. Das kann noch Monate dauern.
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