ᐅ Probleme bei Gaubenbreite Doppelhaushälfte
Erstellt am: 01.11.2019 10:02
Sedax182 01.11.2019 10:02
Hallo Freunde
Ich hätte da ein kleines Problem. Wir bauen an eine bestehende Doppelhaushälfte an (Jede Doppelhaushälfte 7 Meter breit). In der ganzen Planungszeit, war eine Gaube von 3 Meter geplant. Eine Gaube, mit der Dimension findet man auch bei den umliegenden Nachbarn(Gleicher Bebauungsplan). Nicht beim direkten Nachbarn.
Gestern hatte ich ein Telefonat mit dem Architekten. Der mich auf den Bebauungsplan aufmerksam gemacht hat:
"Die Gesamtbreite von Gauben darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 1/2, die Breite jeder Einzelgaube nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen. Die maximale Gaubenbreite wird mit 3,0 m festgesetzt.
Nebengiebel sind mit einer Breite von Max. 1/2 der Gebäudebreite zulässig. Die Brei- te von Gauben und Nebengiebeln darf zusammen nicht mehr als 1/2 der Gebäude- breite betragen. Die Wandhöhe der Nebengiebel und der Wohngebäude muss iden- Tisch sein. Der First von Nebengiebeln muss mind. 1,0 m unter dem First des Haupt- Gebäudes liegen."
Danach wären wir bei einer Gaubenbreite von 2,30. Ich frage mich wie die Nachbarn das gemacht haben. Alle Nachbarn haben die Baugenehmigung über das vereinfachte verfahren bekommen.
Kann es sein, das wenn sich die Gaube auf zwei Zimmer erstreckt, sie als zwei Einzelgauben zu sehen ist?
Hat hier jemand eventuell eine Erklärung?
lg

Ich hätte da ein kleines Problem. Wir bauen an eine bestehende Doppelhaushälfte an (Jede Doppelhaushälfte 7 Meter breit). In der ganzen Planungszeit, war eine Gaube von 3 Meter geplant. Eine Gaube, mit der Dimension findet man auch bei den umliegenden Nachbarn(Gleicher Bebauungsplan). Nicht beim direkten Nachbarn.
Gestern hatte ich ein Telefonat mit dem Architekten. Der mich auf den Bebauungsplan aufmerksam gemacht hat:
"Die Gesamtbreite von Gauben darf auf jeder Gebäudeseite zusammen nicht mehr als 1/2, die Breite jeder Einzelgaube nicht mehr als 1/3 der Gebäudebreite betragen. Die maximale Gaubenbreite wird mit 3,0 m festgesetzt.
Nebengiebel sind mit einer Breite von Max. 1/2 der Gebäudebreite zulässig. Die Brei- te von Gauben und Nebengiebeln darf zusammen nicht mehr als 1/2 der Gebäude- breite betragen. Die Wandhöhe der Nebengiebel und der Wohngebäude muss iden- Tisch sein. Der First von Nebengiebeln muss mind. 1,0 m unter dem First des Haupt- Gebäudes liegen."
Danach wären wir bei einer Gaubenbreite von 2,30. Ich frage mich wie die Nachbarn das gemacht haben. Alle Nachbarn haben die Baugenehmigung über das vereinfachte verfahren bekommen.
Kann es sein, das wenn sich die Gaube auf zwei Zimmer erstreckt, sie als zwei Einzelgauben zu sehen ist?
Hat hier jemand eventuell eine Erklärung?
lg
Mottenhausen 01.11.2019 10:35
D.h. eure "Gaube" müsste im Bauantrag konsequent als "Nebengiebel" deklariert werden, um auf Max. 1/2 Wandlänge = 3,5m zu kommen. Zur fachlich korrekten Unterscheidung einer Gaube von einem Nebengiebel könnte sicherlich beitragen.
guckuck2 01.11.2019 11:52
Sedax182 schrieb:
Hat hier jemand eventuell eine ErklärungAuf deinen Bildern ist imho gar keine Gaube dargestellt. Eine Gaube ist auf die Sparren des Dachs aufgesetzt.
Ich denke, das ist am ehesten als Zwerchhaus zu bezeichnen und fiele damit unter die Regelung der Nebengiebel.
Was die Nachbarn haben und wie breit es ist, sieht man hier nicht
Sedax182 01.11.2019 11:59
guckuck2 schrieb:
Auf deinen Bildern ist imho gar keine Gaube dargestellt. Eine Gaube ist auf die Sparren des Dachs aufgesetzt.
Ich denke, das ist am ehesten als Zwerchhaus zu bezeichnen und fiele damit unter die Regelung der Nebengiebel.
Was die Nachbarn haben und wie breit es ist, sieht man hier nicht bei den Nachbarn sieht es auch so aus .
Wollte nicht unbedingt fremde Häuser fotografieren
Escroda 01.11.2019 12:01
Ich nehme mal an, dass mit "Nebengiebel" ein Zwerchhaus gemeint ist. Das Zwerchhaus unterscheidet sich von der Gaube dadurch, dass es konstruktiv auf der Außenwand des darunter liegenden Geschosses aufsitzt, während die Gaube als Dachaufbau auf den Dachsparren sitzt. Baurechtlich, z.B. in Bezug auf die Abstandsflächen, wird oft ein Mindestversatz zur Außenwand von einer Ziegelreihe oder 50cm verlangt.
Meinst Du tatsächlich das Vereinfachte genehmigungsverfahren nach §66 oder vielleicht das Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung?
Sedax182 schrieb:"Eine Gaube" ist Singular, "den umliegenden Nachbarn" ist Plural. Gibt es in der Umgebung, für die eindeutig die gleichen textlichen Festsetzungen gelten, mehrere Gauben, die die Festsetzungen nicht einhalten?
Eine Gaube, mit der Dimension findet man auch bei den umliegenden Nachbarn(Gleicher Bebauungsplan).
Sedax182 schrieb:Das musst Du wohl die Nachbarn fragen.
Ich frage mich wie die Nachbarn das gemacht haben.
Sedax182 schrieb:Woher weißt Du das?
Alle Nachbarn haben die Baugenehmigung über das vereinfachte verfahren bekommen.
Meinst Du tatsächlich das Vereinfachte genehmigungsverfahren nach §66 oder vielleicht das Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung?
Sedax182 schrieb:Nein.
Kann es sein, das wenn sich die Gaube auf zwei Zimmer erstreckt, sie als zwei Einzelgauben zu sehen ist?
Sedax182 schrieb:Wie alt ist der Bebauungsplan? Wenn einem gute Gründe einfallen, kann man von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden. Einfach mal die Nachbarn oder deren Entwurfsverfasser fragen.
Hat hier jemand eventuell eine Erklärung?
Sedax182 schrieb:Das macht das Antworten nicht leichter.
Wollte nicht unbedingt fremde Häuser fotografieren
Sedax182 01.11.2019 12:56
Escroda schrieb:
Ich nehme mal an, dass mit "Nebengiebel" ein Zwerchhaus gemeint ist. Das Zwerchhaus unterscheidet sich von der Gaube dadurch, dass es konstruktiv auf der Außenwand des darunter liegenden Geschosses aufsitzt, während die Gaube als Dachaufbau auf den Dachsparren sitzt. Baurechtlich, z.B. in Bezug auf die Abstandsflächen, wird oft ein Mindestversatz zur Außenwand von einer Ziegelreihe oder 50cm verlangt.
"Eine Gaube" ist Singular, "den umliegenden Nachbarn" ist Plural. Gibt es in der Umgebung, für die eindeutig die gleichen textlichen Festsetzungen gelten, mehrere Gauben, die die Festsetzungen nicht einhalten?Unser Grundstück ist entlang einer Umgehungsstraße. Für alle Doppelhaushälfte entlang dieser Umgehungsstraße, gilt der selbe Bebauungsplan.
Ich habe bei drei Nachbarn nachgefragt, nach ihrer Gaubenbreite. Die Antwort war 3 Meter.
Escroda schrieb:
Das musst Du wohl die Nachbarn fragen.
Woher weißt Du das?
Meinst Du tatsächlich das Vereinfachte Genehmigungsverfahren nach §66 oder vielleicht das Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung?Wir streben das Freistellungsverfahren an. Die Antwort eines Nachbarn war das "vereinfachte verfahren".
Escroda schrieb:
Wie alt ist der Bebauungsplan? Wenn einem gute Gründe einfallen, kann man von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden. Einfach mal die Nachbarn oder deren Entwurfsverfasser fragen.Der Bebauungsplan ist 12 Jahre alt.
Ich werde mal am Dienstag zur Gemeinde gehen und Nachfragen.
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