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ᐅ Probleme bei Gaubenbreite Doppelhaushälfte


Erstellt am: 01.11.19 10:02

Escroda 01.11.19 15:19
Sedax182 schrieb:

Die Antwort war 3 Meter.
Wenn das Haus 9m breit ist ... ok, ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist und alle Doppelhäuser gleichermaßen auf die 7m beschränkt sind. Da Du die Nachbarn ja jetzt schon kennst, kannst Du doch tatsächlich mal fragen, wie deren Planer das gelöst haben.
Ein 12 Jahre alter Bebauungsplan liegt jetzt nicht gerade in einer anderen architektonischen Epoche, als dass man von einer rechtskräftigen Gestaltungsvorgabe gerne Befreiungen erteilt. Der Freisteller dürfte jedenfalls mit der aktuellen Planung nicht möglich sein, da der Nebengiebel auf deinem Bild gegen diese Festsetzung verstößt:
Sedax182 schrieb:

Die Wandhöhe der Nebengiebel und der Wohngebäude muss iden- Tisch sein.

11ant 01.11.19 17:20
Sedax182 schrieb:

Die Wandhöhe der Nebengiebel und der Wohngebäude muss identisch sein. Der First von Nebengiebeln muss mind. 1,0 m unter dem First des Haupt- Gebäudes liegen.
Soll das bedeuten, Hauptdach und Zwerchhaus müssen dieselbe Traufhöhe haben, also dieselbe Kniestockhöhe (ggf. auch 0) ?

Sedax182 01.11.19 18:22
11ant schrieb:

Soll das bedeuten, Hauptdach und Zwerchhaus müssen dieselbe Traufhöhe haben, also dieselbe Kniestockhöhe (ggf. auch 0) ?
Das weis ich auch nicht.
So steht es im B Plan.
Wir haben im Rohbau einen kniestock von 1,10 Meter.

Escroda 02.11.19 07:16
Hab' mich mal ein bisschen in eurem Neubaugebiet umgesehen. Die Gestaltungssatzung scheint ja keiner wirklich ernst zu nehmen. So viel Text und so wenig Wirkung.
1. Gaube < 1/3 Wandlänge
2. Nebengiebel mit gleicher Wandhöhe
3. Nebengiebel mit höherer Traufe
4. Zwerchhaus mit Pult-/Flachdach
5. Gaube > 1/3 Wandlänge

Luftaufnahme eines Neubaugebiets mit mehreren Häusern und nummerierten Dächern 1-4

Luftaufnahme mehrerer Neubauhäuser entlang einer Straße im Baugebiet


Ich hätte jetzt gedacht, dass nur 1 und 2 erlaubt seien. Aber 3, 4 und 5 sind keine Einzelfälle. Dein Planer soll mal beim Bauamt nachfragen; in den textlichen Festsetzungen sind ja schon spätere Grundsatzbeschlüsse bezüglich der Gestaltung aufgenommen worden.

Sedax182 02.11.19 18:25
Escroda schrieb:

Hab' mich mal ein bisschen in eurem Neubaugebiet umgesehen. Die Gestaltungssatzung scheint ja keiner wirklich ernst zu nehmen. So viel Text und so wenig Wirkung.
1. Gaube < 1/3 Wandlänge
2. Nebengiebel mit gleicher Wandhöhe
3. Nebengiebel mit höherer Traufe
4. Zwerchhaus mit Pult-/Flachdach
5. Gaube > 1/3 Wandlänge
[ATTACH alt="Dachvarianten_Baugebiet_1.png"]39524[/ATTACH][ATTACH alt="Dachvarianten_Baugebiet_2.png"]39525[/ATTACH]

Ich hätte jetzt gedacht, dass nur 1 und 2 erlaubt seien. Aber 3, 4 und 5 sind keine Einzelfälle. Dein Planer soll mal beim Bauamt nachfragen; in den textlichen Festsetzungen sind ja schon spätere Grundsatzbeschlüsse bezüglich der Gestaltung aufgenommen worden.
Danke

und da sind noch ein paar andere zusammen gekommen.
Habe heute schon mit dem Planer gesprochen.
Er wird da mal nachfragen.
Mal gespannt wie das ausgeht.

Sedax182 07.11.19 20:11
Zur Info

einen Grundsatzbeschluss gibt es nicht.
Die Dame von der Gemeinde hat mir gesagt, das mein Bauvorhaben eine Gaube von maximal 2,40 haben darf.
Es wird auch nicht als Giebel gewertet.
Ich hab die Dame dann gefragt wie es die anderen dann gehandhabt haben.
Habe auch die Bilder gezeigt.
Sie informiert sich, und wird sich bei mir melden.
Ich denke ich werde mich damit dann mal abfinden müssen.
Vielen lieben Dank an .
Danke für deine Mühen
planernebengiebelgaubezwerchhauswandlänge